Newsticker

Jahresarchiv

Jahresarchive

Heute im Bundestag: FDP: Erhöhung des Freibetrages für Erwerbstätigkeit und Zusammenlegung von Sozi und ALH

***** HEUTE IM BUNDESTAG **** PRESSEDIENST DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES
*****

**************************************************************************
Berlin: Di, 15.05.2001 Redaktionsschluss: 12:45 Uhr (133)

1. ANHÖRUNG ZUR REFORM DES SOZIALEN WOHNUNGSBAUS
2. EUROPÄISCHES PARLAMENT BEI BUCHPREISBINDUNG IN EUROPA UNTERSTÜTZEN
3. DIE DEUTSCH-FRANZÖSISCHEN BEZIEHUNGEN NEU BEGRÜNDEN
4. ENTSCHIEDEN GEGEN DIE AUFHEBUNG DES WALFANGVERBOTES EINTRETEN
5. ARBEITSLOSEN- UND SOZIALHILFE SINNVOLL ZUSAMMENFASSEN
6. AUF ERHÖHUNG DER FREIBETRÄGE IN DER SOZIALHILFE HINWIRKEN
7. INFORMATIONSANGEBOT DER BUNDESREGIERUNG BARRIEREFREI GESTALTEN
8. REISENDE VOR INSOLVENZ DES VERANSTALTERS KONSEQUENTER SCHÜTZEN
9. GRÖßERE RECHTSSICHERHEIT FÜR AN AUSLANDS-ADOPTIONEN BETEILIGTE SCHAFFEN
10. REGELUNGEN FÜR DEN LIBERALISIERTEN GASMARKT SCHAFFEN
11. GEBÜHREN IM WIRTSCHAFTSRECHT AUF DEN EURO UMSTELLEN
12. HOCHSCHULEN SOLLEN RECHT AN ERFINDUNGEN IN ANSPRUCH NEHMEN DÜRFEN
13. BUNDESSTIFTUNG SOLL LANDESTIFTUNG "JÜDISCHES MUSEUM BERLIN" ERSETZEN
> ... <

Arbeit und Soziales/Antrag
ARBEITSLOSEN- UND SOZIALHILFE SINNVOLL ZUSAMMENFASSEN

Berlin: (hib/RAB) Arbeitslosen- und Sozialhilfe sollten vollständig zu einem System mit einer Leistung zusammengeführt werden. Dafür tritt die F.D.P. in einem Antrag (14/5983) ein. Darin heißt es, das neue System müsse
ferner klare Zuständigkeiten und ein eingleisiges Verfahren aufweisen und sich durch eine schlankere Verwaltung auszeichnen.
Damit sei es möglich, neue Kräfte für eine bürgerfreundliche Betreuung und bestmögliche Anstrengungen aller Beteiligten zur erneuten Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen freizusetzen. Nach dem Willen der Liberalen soll sich die neue Leistung am bisherigen
Sozialhilfesatz als dem gemeinsamen Unterstützungssatz orientieren.
Die Kriterien zur Aufnahme von Arbeit durch Empfänger der Ersatzleistung sollten sich an denen der bisherigen Sozialhilfe orientieren.
Sozialhilfeempfängern sei bisher jede Arbeit zumutbar, wenn nicht die körperliche oder geistige Eignung fehle oder etwa die Kindeserziehung gefährdet wäre.
Diese Regelung enthalte die größeren Anreize zur Aufnahme von Arbeit als die bisherigen Regelungen für die Arbeitslosenhilfe.
Weiter heißt es, das bisherige aufgegliederte System von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zeichne sich durch Verschiebebahnhöfe zwischen den Trägern aus. Das Verfahren sei ineffektiv, für den Empfänger undurchsichtig und für
den Steuerzahler zu teuer. Außerdem sei es für die Betroffenen unwürdig, zwei verschiedenen Behörden für den gleichen Zweck ihre persönlichsten Daten offenbaren zu müssen.
Nach Angaben der F.D.P. belaufen sich die Kosten für die Verwaltung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf jährlich rund 7 Milliarden DM. In diesem Doppelsystem gebe es erhebliche Einsparmöglichkeiten.

Arbeit und Soziales/Antrag
AUF ERHÖHUNG DER FREIBETRÄGE IN DER SOZIALHILFE HINWIRKEN

Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung soll auf die Kommunen einwirken, die Freibeträge für zusätzliches Einkommen in der Sozialhilfe zu erhöhen.
In einem Antrag der F.D.P. (14/5982) heißt es weiter, den
Sozialhilfeträgern müssten über eine Reform des Länderfinanzausgleichs die entsprechenden Anreize und Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Außerdem treten die Liberalen dafür ein, die Anrechnungssätze auf die Sozialhilfe mit zunehmendem Einkommen langsamer ansteigen zu lassen. Zur Begründung heißt es, nach Expertenschätzungen sei mindestens eine Million Sozialhilfeempfänger in der Lage, einer geregelten Beschäftigung nachzugehen. Für viele arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger lohne es sich jedoch nicht, eine Arbeit aufzunehmen.
Dies liege in erster Linie gerade bei niedrigem Einkommen am geringen Abstand zwischen Lohn und Sozialhilfe. Das durchschnittliche verfügbare Monatseinkommen eines Alleinverdieners mit zwei Kindern liege bei 3.200 DM
während das Transfereinkommen einer Sozialhilfefamilie 2.940 DM ausmache.
Außerdem werde die Sozialhilfe zu einem großen Teil gestrichen, wenn ein arbeitswilliger Sozialhilfeempfänger Arbeit aufnehme. Dieser könne höchstens 275 DM mehr im Monat verdienen, wenn er zusätzlich arbeitet. Aus
diesen Gründen gebe das deutsche Sozialhilfesystem den arbeitsfähigen Betroffenen zu wenig Anreize, Arbeit aufzunehmen und in das Erwerbsleben zurückzukehren.

Zurück