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FR: BA reagiert auf Kritik

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BA reagiert auf Kritik

Neue Hartz-IV-Antragsbögen

Frankfurt a. M. · 9. Juli · hein · Nach massiver Kritik am Antragsverfahren für das Arbeitslosengeld II will die Bundesagentur für Arbeit (BA) das 16-seitige Formular verändern, das Langzeitarbeitslose ausfüllen müssen. In der zweiten Auflage soll es Unbefugten nicht mehr möglich sein, sensible Daten einzusehen. Eine Hauptkritik hatte gelautet, Arbeitgeber und Bankbeschäftigte könnten, wenn sie Einkommensverhältnisse der Antragsteller bescheinigen, andere Eintragungen auf den Bögen lesen.

Die mehr als zwei Millionen Bögen, die ab 19. Juli verschickt werden sollen, will die BA jedoch nicht einstampfen. Der Sprecher der Nürnberger BA-Zentrale, Ulrich Waschki, widerspricht in diesem Punkt den Bedenken: "Jeder hat selbst in der Hand, den Arbeitgeber zuerst das Einkommen des Antragstellers bescheinigen zu lassen", ehe persönliche Eintragungen erfolgten.

"Wir hätten das Formular auch lieber bürgerfreundlicher gestaltet", so Waschki auf FR-Anfrage. Dies sei offenbar nicht ganz gelungen. Zudem sei die BA an die Vorgaben des Gesetzgebers gebunden. Man sehe aber Verbesserungsbedarf bei der Gestaltung und werde den Anregungen der Datenschützer bei der zweiten Auflage folgen. Um beim Ausfüllen und der Kontrolle zu helfen, hat die BA 3000 Beschäftigte eingestellt. Die Antragsteller sollen zudem die Bögen persönlich abgeben, damit die Angaben mit ihnen abgeglichen werden können.

Nach dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar in der FR und dem VdK-Vorsitzenden Walter Hirrlinger haben sich weitere Kritiker zu Wort gemeldet. Die Formulare seien viel zu kompliziert, so der Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Volker Kauder. Ursula Engelen-Kefer, DGB-Vize und Mitglied des BA-Aufsichtsrats, riet, sich mehr um die Arbeitslosen zu kümmern, "statt sich Gedanken darüber zu machen, wie man die Betroffenen stärker drangsalieren kann". Als "bürokratische Monstrum" bezeichnete die Hamburger GAL-Sprecherin Gudrun Köncke das Formularpaket, in dem nicht nur die Vermögens- und Einkommenssituation des Antragstellers abgefragt wird, sondern auch die seiner Angehörigen und Mitbewohner.

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Dokument erstellt am 09.07.2004 um 17:57:07 Uhr
Erscheinungsdatum 10.07.2004

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