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DW Pommern contra Landesregierung: Kein Einsatz von Ein-Euro-Jobbern

Pressemitteilung zu dem Einsatz von „1-Euro-Jobbern“ im Zusammenhang mit der Vogelgrippe
Zur Pressemitteilung der Landesregierung M-V vom 02.03.06 (Nr.: IMFST48)

Greifswald, 03. Mrz. 2006

Das Diakonische Werk – Landesverband – in der Pommerschen Evangelischen Kirche e. V. kritisiert den geplanten Einsatz von Beschäftigten in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung zur Bekämpfung der Vogelgrippe. Die Kriterien, die das Gesetz zur Zulässigkeit des Einsatzes solcher Arbeitsgelegenheiten formuliert, sind eindeutig nicht gegeben.

Anlässlich der Pressemitteilung der Landesregierung Mecklenburg – Vorpommern vom 02.03.06 muss nochmals daran erinnert werden, unter welchen Voraussetzungen solche Arbeitsgelegenheiten, irrigerweise meist „1-Euro-Jobs“ genannt, und deren Einsatz überhaupt zulässig seien, so der zuständige Referent der Diakonie, Gregor Kochhan, in einer Stellungnahme zu dieser Pressemitteilung, dass zum Aufspüren und zur Markierung verendeter Vögel Langzeitarbeitslose eingesetzt werden sollen. Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten sollen nur für im öffentlichen Interesse liegende und zusätzliche Arbeiten eingesetzt werden. Die Einsatzstelle muss darüber hinaus geeignet und erforderlich sein, den Arbeitslosen für den ersten Arbeitsmarkt zu qualifizieren, da es sich hierbei um Eingliederungsleistungen im Rahmen des SGB II handelt.

Zusätzlich sind nur solche Arbeiten, die jetzt nicht und auch nicht in absehbarer Zeit ausgeführt werden können. Die Gesundheitsfürsorge und die Aufgaben auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gehören jedoch zu den Pflichtaufgaben des Staates und können niemals eine zusätzliche Aufgabe oder Tätigkeit darstellen. Es stellt sich doch die Frage, welche notwendigen staatlichen Aufgaben sonst noch in Zukunft durch Erwerbslose für 1 Euro Mehraufwandsentschädigung geleistet werden könnten (z.B. Müllentsorgung), wenn nicht konsequent auf die Einhaltung der Kriterien geachtet wird. Eine Qualifizierung der Langzeitarbeitslosen für den ersten Arbeitsmarkt durch diese Tätigkeiten ist ebenfalls nicht erkennbar.

Die Behörden werden aufgefordert, wenn sie denn Arbeitslose zum Aufspüren der Tierkadaver einsetzen wollen - die Notwendigkeit der Arbeiten bei der Personalknappheit der Behörden in der Region ist augenscheinlich -, diese sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen. Das Diakonische Werk bietet Betroffenen seine Beratung und Unterstützung an.

Für Rückfragen steht Ihnen
Herr Gregor Kochhan, Referent Existenzsicherung des Diakonischen Werkes – Landesverband – in der PEK e. V.
E-Mail: kochhan@diakonie-vorpommern.de
Tel.: 03834 / 8899-26
zur Verfügung.

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