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DPWV Info: Arbeitsamt plant 10.000 zusätzliche Jobs für arbeitslose Jugendliche in NRW

Modellprojekt „Für Aktiv“ in Vorbereitung

Arbeitsamt plant 10.000 zusätzliche Jobs für arbeitslose Jugendliche in NRW

Im Rahmen der Umsetzung der Hartz IV Gesetze plant die Regionalagentur für Arbeit in NRW zum 1.10.2004 10.000 sogenannte „Zusatz-Jobs“ für langzeitarbeitslose Jugendliche unter 25 Jahren anzubieten.

Diese zusätzlichen Jobs sind Arbeitsgelegenheiten, für die eine Mehraufwandsentschädigung zum zukünftigen Arbeitslosengeld II (bis zum 31.12.2004 zur Arbeitslosenhilfe oder zur Sozialhilfe) gezahlt wird. Das Angebot soll insbesondere für Jugendliche gelten, die nach einem Zeitraum von mehr als 6 Monaten Arbeitslosigkeit bisher nicht vermittelt werden konnten oder zukünftig auf Grund ihrer persönlichen Situation eine entsprechende Tätigkeit aufnehmen sollten.

Beteiligte am Förderprogramm
Die Agenturen für Arbeit vor Ort werden örtlich ein oder mehrere Träger beauftragen, die Jugendlichen in die Arbeitsgelegenheiten zu vermitteln und zu begleiten.

Die Akquise der ergänzenden Tätigkeiten erfolgt durch den beauftragten Träger insbesondere bei Wohlfahrtsverbänden, kommunalen Beschäftigungsgesellschaften und weiteren freien Trägern in NRW. Auf bestehende Netzwerke soll zurückgegriffen werden.

Als beispielhafte Tätigkeitsfelder, in denen Arbeitsgelegenheiten akquiriert werden sollen werden benannt,

Ergänzende unterstützende Tätigkeiten für Kinder und Jugendliche z. B. in Kindertagesstätten, bei Sport- und Freizeitveranstaltungen oder bei Reinigungsarbeiten auf Spielplätzen.
- Ergänzende Aktivitäten für kranke Menschen durch Erledigung von Einkäufen und Besorgungen, Unterstützung im Haushalt, Unterhaltung oder gemeinsame Spaziergänge;

- Ergänzende Tätigkeiten zur Unterstützung von älteren Menschen in Form von Begleitung bei Einkäufen, Helferdiensten in der Altenpflege, aktivierende Betreuung in Alten- und Pflegeheimen;

- Ergänzende Tätigkeiten zur Verbesserung der Situation im Stadtviertel durch die Einrichtung und den Betrieb von Trendsportanlagen, Einrichtung und Unterhalt von Treffpunkten für Jugendliche, Sicherheitsmaßnahmen für Kinder im Straßenverkehr;

- Ergänzende Tätigkeiten im Rahmen benachteiligter und armer Personen durch Armenküchen, spezielle Börsen für Kinderbedarf, Werkstätten zur Aufbereitung von Fahrrädern etc.;

- Ergänzende Aktivitäten im Rahmen des Tierschutzes durch Mithilfe in Tierheimen, Hilfe bei Werbeveranstaltungen für den Tierschutz etc.

Bisherige Planungen zur Umsetzung
Jugendliche, die aufgrund des Profiling der Agentur für Arbeit nicht kurzfristig auf dem Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt untergebracht werden können, werden den beauftragten Trägern zugewiesen.

Der Träger bietet eine gezielte Eingangsanalyse, die Vermittlung in eine Arbeitsgelegenheit, Begleitung (psychosoziale, berufliche und private Unterstützung) und einen wöchentlichen Qualifizierungsanteil von ca. 20 % (1 Tag pro Woche). Ziel ist die Heranführung an oder die Integration in den allgemeinen Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. Die Dauer soll mindestens 6 bis 12 Monate betragen.

Finanzierung
Der beauftragte Träger erhält eine monatliche Summe von bis zu 300€ für seine Tätigkeit (Akquise, Begleitung, Beratung und Qualifizierung, Verwaltung). Ergänzend stehen ca. 200€ für die Bezahlung eines Mehraufwandes für den Jugendlichen von bis zu 1,50 € pro Stunde zur Verfügung.

Umsetzung im Paritätischen

Interessierte Träger, die arbeitsmarktliche Dienstleistungen für die Agentur für Arbeit umsetzen möchten, sollten Kontakt aufnehmen zur örtlichen Arbeitsagentur.

Parallel sollte der Träger die örtliche Kreisgruppe des Paritätischen kontaktieren, um mit der Kreisgruppe das Netz paritätischer Träger anzusprechen und dem Arbeitsamt ergänzende Arbeitsgelegenheiten anbieten zu können. Bei Bedarf sollte eine Kooperation oder Absprache zwischen den Interessenten im Paritätischen erfolgen.

Interessierte Mitglieder, die ergänzende Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche anbieten möchten, sollten sich ebenfalls mit der Kreisgruppe in Verbindung setzen, die dann die Stellen an den koordinierenden Träger weitermelden und das gemeinsame Interesse gegenüber der Agentur für Arbeit darstellen kann.

Der Paritätische versucht schon seit längerer Zeit, auf Basis einer Projektkonzeption auf Bundes- und Landesebene Mittel für ein Modellprojekt einzuwerben, mit dem die fachliche Umsetzung der beteiligten Träger unterstützt und eine Evaluation finanziert werden kann. Wir werden sie informieren, sobald Entscheidungen gefallen sind.

Die Regionalagentur für Arbeit hat das Förderprogramm heute in einer Pressemitteilung angekündigt und wird kurzfristig mit der Umsetzung starten. Schriftliche Ausführungsunterlagen zum Programm werden in Kürze in der Endfassung erwartet.

Für weitere Rückfragen stehen die FachberaterInnen des Paritätischen gerne zur Verfügung. (TT)

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