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DPWV fordert 20-prozentige Anhebung der Regelleistungen im ALG II und Sozialhilfe
Paritätischer Wohlfahrtsverband fordert 20-prozentige Anhebung des Regelsatzes bei Alg II und Sozialhilfe - "Berechnungen der Bundesregierung fachlich zweifelhaft"
Der Regelsatz beim Arbeitslosengeld II und der Sozialhilfe muss nach neuesten Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV) um 20 Prozent auf 415 Euro angehoben werden. "Der derzeit geltende Satz von 345 Euro reicht nicht aus, um Armut zu verhindern, sondern treibt Menschen in soziale Not", sagte DPWV-Hauptgeschäftsführer Dr. Ulrich Schneider am Dienstag in Berlin.
Er kritisierte, dass bei der jüngsten Regelsatzberechnung der Bundesregierung auf Grundlage der Einkommensverbrauchsstichprobe (EVS) von 2003 Kürzungen bei einzelnen Ausgabepositionen vorgenommen wurden, die fachlich nicht begründbar seien und mit dem tatsächlichen Bedarf der Betroffenen nichts zu tun hätten. Damit sei nicht einmal ein Rest an gesellschaftlicher Teilhabe möglich.
"Ausgaben für Kinderbetreuung und Nachhilfeunterricht oder Kursgebühren sind völlig unter den Tisch gefallen", kritisierte Schneider. Bei den Posten Gesundheit, Nachrichtenübermittlung und Transport seien nicht vertretbare Abschläge vorgenommen worden.
Zudem habe das Arbeitsministerium bei der Berechnung des aktuellen und zugleich künftigen Regelsatzes die Preissteigerungen zwischen 2003 und 2006 in Höhe von drei Prozent nicht berücksichtigt. Es kopple ihn vielmehr an die Rentenentwicklung mit der Folge, "dass Kaufkraftverluste bewusst einkalkuliert werden und die letzte Sicherung vor Armut faktisch aufgegeben wird", so Schneider. "Die Dynamik der Spaltung von Arm und Reich in dieser Gesellschaft wird damit weiter zunehmen", sagte der Hauptgeschäftsführer des DPWV.
Er forderte daher neben einer Anhebung der Regelsätze um ein Fünftel eine Fortschreibung, die sich an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und nicht am Rentenwert orientiere. Zudem müsse ein Bemessungssystem erarbeitet werden, das die unterschiedlichen Bedürfnisse von Erwachsenen und Kindern sachgemäß abbilde. Derzeit werde der Regelsatz für Kinder (207 Euro) von dem der Erwachsenen abgeleitet.
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Die von Dr. Rudolf Martens erstellte Expertise des DPWV mit dem Titel "Zum Leben zu wenig" kann auch als Druckversion bestellt werden unter Tel.: 030/24636414 bzw. über pr.dv@paritaet.org.
Broschüre "Zum Leben zu wenig...":
Statement von Dr. Ulrich Schneider:
Kurzexpertise von Dr. Rudolf Martens zum Lohnabstand:
Ansprechpartner: Dr. Ulrich Schneider, Tel.: 030/246 36 302
oder
Ulrike Bauer
Abteilung Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband e.V.
Oranienburger Str. 13-14
D-10178 Berlin
Tel.: 030/246 36 304
http://www.paritaet.org
email: nachrichten@paritaet.org
Der Regelsatz beim Arbeitslosengeld II und der Sozialhilfe muss nach neuesten Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV) um 20 Prozent auf 415 Euro angehoben werden. "Der derzeit geltende Satz von 345 Euro reicht nicht aus, um Armut zu verhindern, sondern treibt Menschen in soziale Not", sagte DPWV-Hauptgeschäftsführer Dr. Ulrich Schneider am Dienstag in Berlin.
Er kritisierte, dass bei der jüngsten Regelsatzberechnung der Bundesregierung auf Grundlage der Einkommensverbrauchsstichprobe (EVS) von 2003 Kürzungen bei einzelnen Ausgabepositionen vorgenommen wurden, die fachlich nicht begründbar seien und mit dem tatsächlichen Bedarf der Betroffenen nichts zu tun hätten. Damit sei nicht einmal ein Rest an gesellschaftlicher Teilhabe möglich.
"Ausgaben für Kinderbetreuung und Nachhilfeunterricht oder Kursgebühren sind völlig unter den Tisch gefallen", kritisierte Schneider. Bei den Posten Gesundheit, Nachrichtenübermittlung und Transport seien nicht vertretbare Abschläge vorgenommen worden.
Zudem habe das Arbeitsministerium bei der Berechnung des aktuellen und zugleich künftigen Regelsatzes die Preissteigerungen zwischen 2003 und 2006 in Höhe von drei Prozent nicht berücksichtigt. Es kopple ihn vielmehr an die Rentenentwicklung mit der Folge, "dass Kaufkraftverluste bewusst einkalkuliert werden und die letzte Sicherung vor Armut faktisch aufgegeben wird", so Schneider. "Die Dynamik der Spaltung von Arm und Reich in dieser Gesellschaft wird damit weiter zunehmen", sagte der Hauptgeschäftsführer des DPWV.
Er forderte daher neben einer Anhebung der Regelsätze um ein Fünftel eine Fortschreibung, die sich an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und nicht am Rentenwert orientiere. Zudem müsse ein Bemessungssystem erarbeitet werden, das die unterschiedlichen Bedürfnisse von Erwachsenen und Kindern sachgemäß abbilde. Derzeit werde der Regelsatz für Kinder (207 Euro) von dem der Erwachsenen abgeleitet.
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Ulrike Bauer
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Öffentlichkeitsarbeit
Paritätischer Wohlfahrtsverband
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