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Die Welt: ALG II führt in Berlin zu Kaufkraftverlust von 338 Mill. EUR

Die Welt Berlin, 4.Mai 2004

380.000 Berliner vom neuen Arbeitslosengeld betroffen
Zum 1. Januar 2005 verringern sich die finanziellen Hilfen - Sozialverwaltung rechnet mit einem Kaufkraftverlust von 338 Millionen Euro
von Joachim Fahrun

Berlin - Fast 380 000 Berliner müssen mit großer Sorge die Debatte über das von der Bundesregierung beschlossene Arbeitslosengeld II verfolgen. Denn so viele arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger, bisherige Bezieher von Arbeitslosenhilfe und ihre Angehörigen, werden in Berlin ab Januar 2005 von der zusammengeführten Leistung leben müssen. Vor allem für die 161 000 Arbeitslosenhilfebezieher ändert sich Wesentliches: Die meisten bekommen weniger Geld, weil ihre Bezüge im Rahmen der Agenda 2010 der Bundesregierung auf das Sozialhilfeniveau sinken.

Bis zu 50 000 Menschen gehen künftig sogar völlig leer aus. Arbeitssenator Harald Wolf (PDS) schätzt, dass bis zu 30 Prozent aller bisherigen Arbeitslosenhilfebezieher ihre Ansprüche verlieren, weil sie Vermögen haben oder ihr Ehepartner verdient. Die Sozialverwaltung rechnet insgesamt für Berlin mit einem Kaufkraftverlust von 338 Millionen Euro.

Niemand weiß bisher auch, welche Beschäftigungsmöglichkeiten den "Kunden" in Berlin künftig angeboten werden. "Dafür ist bisher kein Geld und kein Konzept da", kritisiert die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Sibyll Klotz.

In Berlin ist zumindest eine zentrale Frage der auf Bundesebene weiterhin umstrittenen Grundlagen der so genannten Hartz-IV-Reform klar: Bezirkliche Sozialämter und die Außenstellen der Bundesagentur für Arbeit werden sich gemeinsam um die Arbeitslosengeld-II-Bezieher kümmern. Denn es gibt bereits in allen Bezirken gemeinsame Service-Center von Sozialämtern und Arbeitsagenturen. "Die Schreibtische stehen nebeneinander, auch wenn die Computer noch nicht vernetzt sind", so der Sprecher des Arbeitssenators. Intern dreht sich derzeit alles darum, die Organisationsstruktur rechtzeitig auf die Beine zu stellen. Arbeitsagenturen, Sozialämter und Politik treibt der Albtraum um, im Januar 2005 könnten fast 400 000 Berliner kein Geld bekommen, weil die Auszahlung noch nicht läuft. Schon denken die Experten darüber nach, ob nicht Sozialämter und Arbeitsagenturen zunächst die volle Leistung mit ihren bisherigen getrennten Systemen sicherstellen sollten. Falls die Politik zu dem Schluss kommt, eine sehr enge Zusammenarbeit beider Träger in einer Arbeitsgruppe zu bevorzugen, sei hier "wahrscheinlich die Notwendigkeit" gegeben, "für den Übergang andere Lösungen zu finden", heißt es im Entwurf eines gemeinsamen Eckpunktepapiers von Arbeitsagentur, Bezirken und Senat. Sicher ist, dass die Arbeitsgemeinschaften die Job-Center privatrechtlich wie Unternehmen mit eigenem Geschäftsführer betreiben. Als Rechtsform ist eine Gesellschaft bürgerlichen rechts (GbR) oder eine gemeinnützige GmbH denkbar.

Artikel erschienen am 4. Mai 2004

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