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Jahresarchiv
DGB Bezirks- und Landesvorsitzenden: Arbeitslosengeld II ablehnen!
Arbeitslosigkeit statt Arbeitslose bekämpfen
Erklärung der DGB Bezirks- und Landesvorsitzenden:
Arbeitslosengeld II ablehnen!
Die DGB-Vorsitzenden der Bundesländer haben sich am 13. Mai 2004 in einer gemeinsamen Erklärung gegen die Einführung des Arbeitslosengeldes II ausgesprochen. Die zum 01.01.2005 gesetzlich beschlossene Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II als ein wesentlicher Punkt der Reform des Arbeitsmarktes in der Agenda 2010 der Bundesregierung, verkehrt die
ursprünglichen Ziele ins Gegenteil und ist abzulehnen.
Diese Zusammenlegung sollte ursprünglich:
- eine intensivere Unterstützung der Hilfebedürftigen bei der sozialen und beruflichen Eingliederung gewährleisten,
- neue, wirksame Formen der Kooperation von Arbeitsagenturen und Kommunen bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ermöglichen,
- Verschiebebahnhöfe zwischen der öffentlichen Hand sowie der Beitragszahlergemeinschaft der Arbeitslosenversicherung verhindern.
Die tatsächlichen Wirkungen der neuen Regelung sind aber nichts anderes als massive Leistungseinschnitte für die Betroffenen und eine Ausweitung des Niedriglohnsektors. Dies ist keine Reform – dies ist finanzieller Kahlschlag und
Sozialabbau pur:
1. Vom Arbeitslosengeld II wären gegenwärtig mehr als 3 Millionen Menschen betroffen. Für rund 1 Million der bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger würden die Ansprüche erheblich gekürzt würden, mehr als 400.000 davon wohnen in den neuen Bundesländern. Weitere 500.000 Menschen würden überhaupt keine Leistungen mehr erhalten. Das betrifft in Ostdeutschland 350.000 Menschen.
Arbeitslosengeld II wird also das Armutsrisiko erhöhen und die soziale Schere zwischen Ost und West weiter öffnen. Besonders betroffen werden Langzeitarbeitslose, Ältere und Frauen sein. Nicht zuletzt hatte sich auch die Hartz - Kommission gegen generelle Leistungskürzungen ausgesprochen.
2. Mit der Verkürzung der Bezugdauer des Arbeitslosengeldes für Arbeitslose werden langjährig Beschäftigte, die unter Umständen 30 bis 40 Jahre Sozialleistungen und Steuern bezahlt haben, in Zukunft nach 12 beziehungsweise
18 Monaten Arbeitslosigkeit auf die Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II verwiesen.
3. Zugleich werden Zumutbarkeit und Sanktionen gegenüber der bisherigen Sozialhilfepraxis noch verschärft.
„Erwerbsfähige“ nach dem SGB II werden für einen nicht existierenden Arbeitsmarkt aktiviert, nahezu jeder Job ist zumutbar.
4. Die verantwortliche Durchführung von Reintegration, Qualifizierung, Schuldnerberatung, Suchtberatung und psycho-sozialer Betreuung droht im Gerangel um Finanzierung, Zuständigkeiten und Partikularinteressen von Institutionen und Parteien auf der Strecke zu bleiben.
5. Die versprochenen finanziellen Entlastungen für die Kommunen durch die Neuregelungen des Arbeitslosengeldes II haben sich inzwischen ins Gegenteil verkehrt. Die zugesagte Summe von ca. 2,5 Mrd. Euro entspricht den jetzt
erwarteten Defiziten für die Kommunen.
6. Von der Neuregelung des Arbeitslosengeldes II sind nicht nur Arbeitslose betroffen. Arbeitslose, denen die Leistungen gekürzt werden und die unter Druck gesetzt werden, jede Arbeit anzunehmen, werden zu unmittelbaren Konkurrenten für Beschäftigte. Auch andere sind gezwungen, den niedrigeren Lohn zu akzeptieren, eine Spirale nach unten wird in Bewegung gesetzt. Ökonomisch hat dies außerdem die Beförderung von deflationären Prozessen zur Folge. Allein die Stadt Berlin rechnet mit einem Kaufkraftverlust durch die Kürzung bei Erwerbslosen von 330 Mill. Euro pro Jahr.
7. Die technische Machbarkeit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe mit dem Aufbau einer gemeinsamen Datenbasis ist im vorgegebenen Zeitraum nicht machbar und bedroht selbst die Auszahlung der reduzierten
Leistungen zum geplanten Inkrafttreten am 01.01.2005
Arbeitslosigkeit ist zentrales Armutsrisiko in Deutschland. Bereits heute erhält jede/jeder vierte Arbeitslose in Westdeutschland bzw. jeder fünfte in Ostdeutschland, weder Arbeitslosengeld noch Arbeitslosenhilfe. Hinzu kommen mit
der Stillen Reserve diejenigen Arbeitslosen, die überhaupt nicht (mehr) bei der BA gemeldet sind. Die angekündigten Kürzungen von Leistungsniveau und Bezugsdauer von Lohnersatzleistungen erhöhen das Armutsrisiko drastisch. Und entgegen mancher Behauptung sind die Lohnersatzleistungen in der Bundesrepublik im
internationalen Vergleich weder in der Höhe noch bei der Bezugsdauer besonders hoch. Die durchschnittliche Arbeitslosenhilfe beträgt im Westen 493 Euro, im Osten
425 Euro.
Die angekündigten Kürzungen von Leistungsniveau und Bezugsdauer von Lohnersatzleistungen erhöhen das Armutsrisiko drastisch.
Darüber hinaus bedeuten sie eine Ausweitung des Niedriglohnsektor, einen Angriff auf die von Gewerkschaften erstrittenen Einkommensstandards und Tarife.
Das Problem andauernder Massenarbeitslosigkeit in Deutschland besteht nicht aufgrund ineffizienter Arbeitsvermittlung oder gar der fehlenden „Anreize“ zur
Arbeitsaufnahme für Arbeitslose, sondern aufgrund eines erheblichen Mangels an Arbeitsplätzen.
Darum sind ein Hand in Hand gehen von Leistungskürzungen und der Aufbau eines Niedriglohnsektors nicht der richtige Weg. Wir brauchen eine Belebung auf dem Arbeitsmarkt, wir brauchen existenzsichernde Beschäftigung.
Die Bezirks- und Landesvorsitzenden des DGB lehnen die Neuregelungen zum Arbeitslosengeld II ab und fordern eine wirkliche Reform, die an der materiellen und sozialen Besserstellung der Betroffenen, an ökonomischer Vernunft in der gesellschaftlichen Einkommensentwicklung und –verteilung sowie der seriösen technischen Machbarkeit und ausgerichtet ist.
Weitere Informationen: u.a. „Arbeitslosigkeit statt Arbeitslose bekämpfen! Für eine aktive
sozialverträgliche Arbeitsmarktpolitik in Thüringen“ – Ein Programm des DGB –
DGB Thüringen, Warsbergstraße 1, 99092 Erfurt; Fon 0361/5961-465; Fax 0361/5961-444;
brigitte.baki@dgb.de, rolf.dueber@dgb.de; www.dgb-thueringen.de – ALG II - Seite 2 von 2
Erklärung der DGB Bezirks- und Landesvorsitzenden:
Arbeitslosengeld II ablehnen!
Die DGB-Vorsitzenden der Bundesländer haben sich am 13. Mai 2004 in einer gemeinsamen Erklärung gegen die Einführung des Arbeitslosengeldes II ausgesprochen. Die zum 01.01.2005 gesetzlich beschlossene Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II als ein wesentlicher Punkt der Reform des Arbeitsmarktes in der Agenda 2010 der Bundesregierung, verkehrt die
ursprünglichen Ziele ins Gegenteil und ist abzulehnen.
Diese Zusammenlegung sollte ursprünglich:
- eine intensivere Unterstützung der Hilfebedürftigen bei der sozialen und beruflichen Eingliederung gewährleisten,
- neue, wirksame Formen der Kooperation von Arbeitsagenturen und Kommunen bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ermöglichen,
- Verschiebebahnhöfe zwischen der öffentlichen Hand sowie der Beitragszahlergemeinschaft der Arbeitslosenversicherung verhindern.
Die tatsächlichen Wirkungen der neuen Regelung sind aber nichts anderes als massive Leistungseinschnitte für die Betroffenen und eine Ausweitung des Niedriglohnsektors. Dies ist keine Reform – dies ist finanzieller Kahlschlag und
Sozialabbau pur:
1. Vom Arbeitslosengeld II wären gegenwärtig mehr als 3 Millionen Menschen betroffen. Für rund 1 Million der bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger würden die Ansprüche erheblich gekürzt würden, mehr als 400.000 davon wohnen in den neuen Bundesländern. Weitere 500.000 Menschen würden überhaupt keine Leistungen mehr erhalten. Das betrifft in Ostdeutschland 350.000 Menschen.
Arbeitslosengeld II wird also das Armutsrisiko erhöhen und die soziale Schere zwischen Ost und West weiter öffnen. Besonders betroffen werden Langzeitarbeitslose, Ältere und Frauen sein. Nicht zuletzt hatte sich auch die Hartz - Kommission gegen generelle Leistungskürzungen ausgesprochen.
2. Mit der Verkürzung der Bezugdauer des Arbeitslosengeldes für Arbeitslose werden langjährig Beschäftigte, die unter Umständen 30 bis 40 Jahre Sozialleistungen und Steuern bezahlt haben, in Zukunft nach 12 beziehungsweise
18 Monaten Arbeitslosigkeit auf die Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II verwiesen.
3. Zugleich werden Zumutbarkeit und Sanktionen gegenüber der bisherigen Sozialhilfepraxis noch verschärft.
„Erwerbsfähige“ nach dem SGB II werden für einen nicht existierenden Arbeitsmarkt aktiviert, nahezu jeder Job ist zumutbar.
4. Die verantwortliche Durchführung von Reintegration, Qualifizierung, Schuldnerberatung, Suchtberatung und psycho-sozialer Betreuung droht im Gerangel um Finanzierung, Zuständigkeiten und Partikularinteressen von Institutionen und Parteien auf der Strecke zu bleiben.
5. Die versprochenen finanziellen Entlastungen für die Kommunen durch die Neuregelungen des Arbeitslosengeldes II haben sich inzwischen ins Gegenteil verkehrt. Die zugesagte Summe von ca. 2,5 Mrd. Euro entspricht den jetzt
erwarteten Defiziten für die Kommunen.
6. Von der Neuregelung des Arbeitslosengeldes II sind nicht nur Arbeitslose betroffen. Arbeitslose, denen die Leistungen gekürzt werden und die unter Druck gesetzt werden, jede Arbeit anzunehmen, werden zu unmittelbaren Konkurrenten für Beschäftigte. Auch andere sind gezwungen, den niedrigeren Lohn zu akzeptieren, eine Spirale nach unten wird in Bewegung gesetzt. Ökonomisch hat dies außerdem die Beförderung von deflationären Prozessen zur Folge. Allein die Stadt Berlin rechnet mit einem Kaufkraftverlust durch die Kürzung bei Erwerbslosen von 330 Mill. Euro pro Jahr.
7. Die technische Machbarkeit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe mit dem Aufbau einer gemeinsamen Datenbasis ist im vorgegebenen Zeitraum nicht machbar und bedroht selbst die Auszahlung der reduzierten
Leistungen zum geplanten Inkrafttreten am 01.01.2005
Arbeitslosigkeit ist zentrales Armutsrisiko in Deutschland. Bereits heute erhält jede/jeder vierte Arbeitslose in Westdeutschland bzw. jeder fünfte in Ostdeutschland, weder Arbeitslosengeld noch Arbeitslosenhilfe. Hinzu kommen mit
der Stillen Reserve diejenigen Arbeitslosen, die überhaupt nicht (mehr) bei der BA gemeldet sind. Die angekündigten Kürzungen von Leistungsniveau und Bezugsdauer von Lohnersatzleistungen erhöhen das Armutsrisiko drastisch. Und entgegen mancher Behauptung sind die Lohnersatzleistungen in der Bundesrepublik im
internationalen Vergleich weder in der Höhe noch bei der Bezugsdauer besonders hoch. Die durchschnittliche Arbeitslosenhilfe beträgt im Westen 493 Euro, im Osten
425 Euro.
Die angekündigten Kürzungen von Leistungsniveau und Bezugsdauer von Lohnersatzleistungen erhöhen das Armutsrisiko drastisch.
Darüber hinaus bedeuten sie eine Ausweitung des Niedriglohnsektor, einen Angriff auf die von Gewerkschaften erstrittenen Einkommensstandards und Tarife.
Das Problem andauernder Massenarbeitslosigkeit in Deutschland besteht nicht aufgrund ineffizienter Arbeitsvermittlung oder gar der fehlenden „Anreize“ zur
Arbeitsaufnahme für Arbeitslose, sondern aufgrund eines erheblichen Mangels an Arbeitsplätzen.
Darum sind ein Hand in Hand gehen von Leistungskürzungen und der Aufbau eines Niedriglohnsektors nicht der richtige Weg. Wir brauchen eine Belebung auf dem Arbeitsmarkt, wir brauchen existenzsichernde Beschäftigung.
Die Bezirks- und Landesvorsitzenden des DGB lehnen die Neuregelungen zum Arbeitslosengeld II ab und fordern eine wirkliche Reform, die an der materiellen und sozialen Besserstellung der Betroffenen, an ökonomischer Vernunft in der gesellschaftlichen Einkommensentwicklung und –verteilung sowie der seriösen technischen Machbarkeit und ausgerichtet ist.
Weitere Informationen: u.a. „Arbeitslosigkeit statt Arbeitslose bekämpfen! Für eine aktive
sozialverträgliche Arbeitsmarktpolitik in Thüringen“ – Ein Programm des DGB –
DGB Thüringen, Warsbergstraße 1, 99092 Erfurt; Fon 0361/5961-465; Fax 0361/5961-444;
brigitte.baki@dgb.de, rolf.dueber@dgb.de; www.dgb-thueringen.de – ALG II - Seite 2 von 2