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Daniel Kreutz: Rente mit 67: ein weiterer Schritt zur Rentensenkung

Daniel Kreutz

Manuskript
zur Veranstaltung der IG BCE-Bielefeld am 04.05.2006
Rente mit 67: ein weiterer Schritt zur Rentensenkung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Was ich Euch vortragen möchte, gliedert sich im Wesentlichen in vier Teile:
1. eine kritische Betrachtung der Rentenpolitik der Großen Koalition,
2. eine Einordnung in den Zusammengang der Rentenpolitik seit der Riester-Reform,
3. eine Einordnung der Rentenpolitik in den Zusammenhang der generellen De-montage der Sozialversicherung,
4. eine Skizze von sozialen Alternativen, wie sie aus meiner Sicht notwendig sind.
Beginnen wir also mit der Rente mit 67.
Nach dem Willen der Großen Koalition soll die Regelaltersgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung ab dem Jahr 2012 schrittweise angehoben werden, bis sie im Jahr 2029 67 Jahre beträgt. Der Geburtsjahrgang 1964, wird damit der erste sein, für den die Rente mit 67 gilt. Das sind alle, die dieses Jahr 42 oder jünger sind. Betroffen sind aber schon die Jahrgänge ab 1947, also alle, die dieses Jahr zwi-schen 43 und 59 Jahre alt werden. Wer dieses Jahr 59 Jahre alt wird, soll einen Monat länger arbeiten. Dann steigt die Rentenaltersgrenze bis 2023 jedes Jahr um einen Monat. Bei mir - ich bin Jahrgang 1954 – liegt sie demnach bei 65 Jahren und acht Monaten.
Zwischen 2023 und 2029 geht’s dann jedes Jahr mit zwei Monaten zusätzlich weiter. Mit dieser Verdoppelung des Steigerungstempos in der zweiten Phase des Über-gangs auf 67 hat Franz Müntefering erreicht, dass die 67 schon ab 2029 gilt, und nicht, wie ursprünglich im Koalitionsvertrag aufgeschrieben, ab 2035.
Mit der Erhöhung der Rentenaltersgrenze sinkt die durchschnittliche Rentenbezugs-dauer. Damit verringert sich der Gesamtbetrag, den die Versicherten bis zum Tod für ihre eingezahlten Beiträge als Rentenleistung erhalten. Mit anderen Worten: die ein-gezahlten Beiträge werden ein Stück weit entwertet. Denn die Verkürzung der Rentenbezugsdauer wird nicht kompensiert durch den Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung bis 2029. Der Anstieg der Lebenserwartung flacht insgesamt ab. Da sind nur ein paar Monate mehr zu erwarten, nicht zwei Jahre.
Da wir gerade dabei sind, an dieser Stelle ein kleiner Exkurs zum Thema „Lebens-erwartung und Rente“: Eine im Februar veröffentlichte Studie des Kölner Instituts für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemologie (von Professor Lauterbach) hat nochmals den Unterschied in der Lebenserwartung zwischen Armen und Wohl-habenden beleuchtet. Frauen und Männer, die über Bruttoeinkommen von mehr als 4.500 Euro im Monat verfügen, leben demnach rund neun Jahre länger als die mit Bruttoeinkommen von weniger als 1.500 Euro. Der Unterschied der Rentenbezugs-dauer beträgt bei den Männern rund siebeneinhalb Jahre. Während bei wohlhaben-den Männern die statistische Wahrscheinlichkeit, 65 Jahre alt zu werden, 91 Prozent beträgt, liegt sie bei den armen bei 79 Prozent. De facto findet also innerhalb der GRV eine Umverteilung von gering verdienenden Versicherten zu den Besserverdie-nenden statt.
Ein offensichtliches Problem bei der Erhöhung des Rentenalters ist die Beschäfti-gungssituation der Älteren. Die über 50jährigen stellen gut 25 Prozent aller regis-trierten Erwerbslosen und mehr als die H51 Prozent) der Langzeiterwerbslosen. Man könnte also sagen, dass Hartz IV überwiegend eine Veranstaltung für Ältere – bzw. gegen Ältere - ist. Offensichtlich haben viele Ältere schon jetzt keine Chance, bis 65 im Beruf zu bleiben, von 67 ganz zu schweigen.
Die Große Koalition hat angekündigt, mit gezielten Maßnahmen die Beschäftigungs-dauer der Älteren zu erhöhen. Allerdings setzt sie dabei in hohem Maße auf Anreize für Billig-Jobs im Niedriglohnsektor. So sollen die über 55jährigen eine der Ziel-gruppen des kommenden Kombilohns werden. Ich will jetzt nicht darüber speku-lieren, wie erfolgreich das sein wird. Aber klar scheint mir zweierlei:
Erstens: Billig-Jobs bedeuten geringe Rentenbeiträge und damit geringe Renten-ansprüche für solche Beschäftigungszeiten.
Zweitens: Alle Versuche, die tatsächliche Beschäftigungsdauer der Älteren zu er-höhen, verringern die Arbeitsmarktchancen der Jüngeren. Dann trifft’s eben verstärkt junge Leute beim Berufseinstieg und Leute in der Familiengründungs- und Kinder-phase.
Erlaubt mir an dieser Stelle eine Anmerkung zum Thema Frühverrentung: Ich be-dauere außerordentlich, dass die herrschende Rentendiskussion die Vorruhestands-regelungen bis in die Gewerkschaften und die Sozialverbände hinein in Verruf ge-bracht hat. Natürlich trifft der Vorwurf zu, dass die Arbeitgeber die Frühverrentung als Instrument des so genannten „sozialverträglichen“ Arbeitsplatzabbaus zu Lasten der Rentenversicherung missbraucht haben, statt die frei werdenden Arbeitsplätze mit Jüngeren zu besetzen. Aber die Alternative wäre gewesen, dass sich die betrieb-lichen Personalanpassungsmaßnahmen noch stärker gegen Berufsanfänger und KollegInnen in der Familienphase gerichtet hätten, wobei die sozialen Härten und die Belastungen bei der Arbeitslosenversicherung eher größer ausgefallen wären. Zudem verschweigt die modische Kritik des Vorruhestands, dass er vielen KollegInnen die willkommene Chance zum Ausstieg bot, um noch etwas Leben vom Leben zu haben.
Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht wäre jedenfalls eher eine Verkürzung als eine Ver-längerung der Lebensarbeitszeit geboten. Vor ein paar Jahren hatte die IG Metall mal völlig zu Recht eine Kampagne für die Rente mit 60 gestartet. Leider hat sie die nach ein paar Monaten nach heftigem Gegenwind aus der neoliberalen Ecke sang- und klanglos wieder eingestampft.
Tatsache ist, dass 2004 jede fünfte Verrentung in der Angestelltenversicherung im Westen wegen Arbeitslosigkeit stattgefunden hat (20 %), im Osten waren es 41 Pro-zent. Für jeden Monat des vorgezogenen Renteneintritts gibt’s einen Abschlag von 0,3 Prozent. Im Durchschnitt der Angestelltenversicherung betrugen die Abschläge bei den Neurentnern in 2004 rund 10 Prozent.
Angesichts der Beschäftigungslage der Älteren gehen Sozialverbände und Gewerk-schaften daher davon aus, dass die Erhöhung des Rentenalters überwiegend nicht zu längerer Beschäftigung, sondern zu vermehrten Abschlägen - also zu Rentenkür-zungen - führen wird.
Von einem „Befreiungsschlag“ für die Finanzen der GRV durch die Rente mit 67 kann im Übrigen keine Rede sein. Das bringt nur einen halben Beitragspunkt. Wenn die Arbeitslosigkeit steigt, der Niedriglohnsektors auf Kosten regulärer Beschäftigung ausgeweitet wird oder die Entgeltentwicklung deutlich zurückbleibt, wäre diese Ent-lastung rasch wieder verfrühstückt.
Neben der Rente mit 67 will die Große Koalition mit einer weiteren Maßnahme die Renten kürzen, nämlich mit dem so genannten „Nachholfaktor“. Damit sollen bei den jährlichen Rentenanpassungen ab dem Jahr 2012 Kürzungen der Rentenzahl-beträge nachgeholt werden, die wegen der stagnierenden Entgeltentwicklung und den beiden anderen Kürzungsfaktoren – dem Riester-Faktor und dem Nachhaltig-keitsfaktor – nach der geltenden Rentenformel eigentlich fällig gewesen wären, aber wegen der so genannten „Niveausicherungsklausel“ nicht vollzogen werden konnten. Das war erstmals im letzten Jahr der Fall, als eigentlich eine Rentenkürzung von rund einem Prozent fällig gewesen wäre. Die wird dann später nach geholt.
Dann werden also selbst dann weiter Nullrunden gefahren, wenn die Löhne und Ge-hälter so stark steigen, dass trotz des anderen Kürzungsfaktors, des sogenannten „Nachhaltigkeitsfaktors“ eigentlich eine nominale Rentenerhöhung stattfinden müsste. Der Nachholfaktor verstetigt sozusagen die Nullrunden. Tatsächlich sind das nicht Nullrunden, sondern Minusrunden, weil die Kaufkraft sinkt.

[Einordnung in Rentenpolitik seit Riester]
Die Große Koalition macht also in der Rentenpolitik da weiter, wo Rot-Grün aufgehört hat. Die Richtung bleibt die Gleiche, nur das Tempo wird beschleunigt.
Der große Systembruch in der Alterssicherung hat mit Riester stattgefunden. Da wurde der Einstieg in die Privatisierung des Altersrisikos und der Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung vollzogen, um durch zusätzliche Belastung der Versicher-ten die Arbeitgeber bei den Beiträgen zu entlasten. Da wurde das sozialpolitische Sicherungsziel der Gesetzlichen Rentenversicherung aufgegeben, nämlich den im Arbeitsleben erworbenen Lebensstandard im Alter annähernd zu sichern, und zwar auch für diejenigen, deren Einkommen sie zur Vermögensbildung nicht befähigt. Da wurde stattdessen die Beitragsstabilität für Arbeitgeber zur obersten aller Aufgaben der GRV erklärt. Da wurde Kurs genommen auf die Speisung und Subventionierung der Banken und Versicherungen, die sich mit den Privatvorsorgeprämien der Ver-sicherten goldene Nasen am spekulativen Risikokapitalmarkt verdienen wollen. Mit dem Kapitaldeckungsverfahren wird die Alterssicherung nicht nur nicht „demografiefester“, sondern sie wird zusätzlich noch den spekulativen Risiken aus-gesetzt.
Und Riester brachte den ersten Kürzungsfaktor zur langfristigen Absenkung des Rentenniveaus. Den hat er zwar nicht als solchen benannt, aber wirksam ist er trotz-dem, und zwar jedes Jahr. Der „Riester-Faktor“ besteht darin, dass die Aufwen-dungen für die Riester-Rente, also nach wie vor vielfach fiktive Aufwendungen, vor-weg vom Einkommen abgezogen werden. Damit vermindern sich bis 2010 die jähr-lichen Rentenanpassungen um 0,5 Prozent, und das Rentenniveau sinkt im Ergebnis genauso tief wie bei Blüms demografischem Faktor, der ja zunächst von Rot-Grün aufgehoben worden war, um später von Ulla Schmidt als Nachhaltigkeitsfaktor zu-sätzlich wieder eingeführt zu werden.
Der DGB hat bei Riester die Position eingenommen, dass er eine Senkung des Rentenniveaus von damals rund 70 Prozent des früheren Nettoeinkommens akzep-tiert, solange sie nicht unter 67 Prozent geht. Was ich ihm bis heute nicht verzeihen kann, ist, dass er damals mitgespielt hat bei dem Trick, mit dem Riester der Öffent-lichkeit vorgaukelte, dass es tatsächlich nur bis 67 Prozent runter ginge. Diese 67 ließen sich nämlich nur darstellen, indem man sie auf das um die privaten Altersvor-sorgeaufwendungen verminderte Nettoeinkommen bezog. Hätte man – was der ein-zig zulässige Vergleich war – das Nettoeinkommen wie vorher zu Grunde gelegt, hätte man feststellen müssen, dass das Niveau auf 64 Prozent runter geht. Aber da wollte wohl jemand wieder mal einen „großen Erfolg“ verkaufen können, auch um den Preis der Irreführung der eigenen Mitglieder.
Dann kamen unter Rot-Grün
• die Belastung der Betriebsrenten mit dem vollen Beitragssatz Krankenversiche-rung;
• der „Nachhaltigkeitsfaktor“, der die demografische Entwicklung jedes Jahr in Rentenminderungen umsetzt;
• der Übergang zur nachgelagerten Rentenbesteuerung;
• die Belastung der Renten mit dem vollen Beitragssatz Pflegeversicherung;
• die Belastung kinderloser Rentnerinnen und Rentner mit dem Zusatzbeitrag Pflegeversicherung (0,25 %);
• der rentenkürzende Wegfall der bewerteten Anrechnungszeiten für Schul- und Hochschulausbildung;
• die Belastung der RentnerInnen mit dem Zusatzbeitrag Krankenversicherung von 0,9 Prozent für Zahnersatz und Krankengeld.
Dadurch wurde schon von Rot-Grün eine Absenkung des Rentenniveaus auf 52 Pro-zent im Jahr 2030 programmiert. Die Rente mit 67 wird wegen der Abschläge das Niveau weiter auf 48 Prozent sinken lassen.
Bei all diesen Zahlen zum Rentenniveau ist zu berücksichtigen: Sie gelten nur für diejenigen, die 45 Versicherungsjahre nachweisen können. Das schaffen aber nur knapp die Hälfte der Männer und nur fünf Prozent der Frauen. Im Durchschnitt bringen Männer es auf 40 Jahre und Frauen auf 26 Jahre. 26 Jahre sind das, was ein Durchschnittsverdiener bisher brauchte, um einen Rentenanspruch in Höhe der Sozialhilfe zu erwerben.
Die rot-grüne Rentenpolitik machte daraus 35 Jahre im Jahr 2030, und die Große Koalition legt noch zwei Jahre drauf. Dann muss der Durchschnittsverdiener 37 Jahre Beiträge zahlen für eine Rente in Höhe der Sozialhilfe. Wer nur 80 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient, und das sind vor allem Frauen, braucht künftig schon nach dem Rechtsstand von Rot-Grün 40 Jahre – was der heutigen durch-schnittlichen Versicherungsdauer von Männern entspricht.
Wenn man nun einen Blick auf den Arbeitsmarkt wirft, kann man unschwer fest-stellen, dass da die Chancen für geschlossene Versicherungsverläufe und zur Er-zielung durchschnittlicher Einkommen nicht zu- sondern abnehmen. Der Niedriglohn-sektor wird immer weiter aufgebläht, befristete Jobs sind an der Tagesordnung und von Phasen der Erwerbslosigkeit unterbrochene Erwerbsbiografien nehmen zu. Arbeitszeitverlängerungen verfestigen die Massen- und Langzeiterwerbslosigkeit, und eine angemessene Teilhabe der Arbeitsentgelte an der wirtschaftlichen Entwick-lung bleibt weiter außer Sicht.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Große Koalition die Rentenbeitragszahlungen bei Hartz IV noch mal halbiert. Den Betroffenen kann allerdings ziemlich egal sein, wenn sich ihr Rentenanspruch von 4,28 Euro auf 2,15 pro Jahr vermindert. Da kann man auch sagen: Dreimal Null ist Null. Schmerzlich sind die neuerlichen Einnahme-ausfälle dagegen für die Rentenkassen.
Mit der sozialen Deregulierung der Erwerbsgesellschaft werden zugleich die Chancen verringert, die sich immer weiter öffnende Sicherungslücke in der Gesetz-lichen Rentenversicherung durch den Aufbau privater Altersvorsorgevermögen zu kompensieren – ganz abgesehen davon, dass schon heute rund ein Drittel der west-deutschen Beschäftigten ein Einkommen von weniger als 75 Prozent des Durch-schnittsverdienstes erzielen, also im Niedriglohnsektor arbeiten und zur privaten Vermögensbildung ohnehin kaum befähigt sind. Vor allem Frauen beziehen unter-durchschnittliche Einkommen und sind durch Unterbrechungen ihrer Erwerbstätigkeit wegen der Kinder nach wie vor benachteiligt.
98 Prozent der Frauenrenten in der Arbeiterrentenversicherung liegen unter 900 Euro und gut 62 Prozent sogar unter 450 Euro. Bei den Männerrenten der Arbeiter-rentenversicherung bewegen sich immerhin knapp die Hälfte unter 900 Euro.
Die zunehmende Privatisierung der Alterssicherung bedeutet, dass ein würdiger dritter Lebensabschnitt zum Privileg derer wird, die während ihres Erwerbslebens zusätzlich zu anhaltend hohen Beitragsleistungen an die Gesetzliche Rentenver-sicherung zum dauerhaften Aufbau entsprechender Privatvermögen befähigt sind. Nur die können künftig einer sich ausbreitenden neuen Altersarmut entkommen.
Wir steuern auf eine Situation in 2030 folgenden zu, wo das Sozialamt auch bei lang-jährig versicherten Durchschnittsverdienern die Rente auf den Anspruch zur Alters-grundsicherung anrechnet. Die gesetzliche Rente verwandelt sich in eine Art bei-tragsfinanzierte Sozialhilfe. Damit verliert die GRV ihre Legitimationsbasis vollends. Die Erhebung von Pflichtbeiträgen ist nicht mehr begründbar, wenn dabei nicht mehr rauskommt als bei der staatlichen Fürsorge.
Unterm Strich kann man sagen: Rot-Grün hat die Gesetzliche Rentenversicherung zu einem Siechtum zum Tode verurteilt, und die Große Koalition sorgt dafür, dass der Tod schneller eintritt.
Für diese Rentenpolitik gibt es keinerlei Sachzwänge, auch nicht die demografische Entwicklung. Die demografischen Prognosen besagen nur, dass für eine würdige Alterssicherung künftig insgesamt mehr aufgewendet werden muss. Über die Fähig-keit der Rentenversicherung, diese Herausforderung zu bewältigen, sagen sie da-gegen überhaupt nichts aus. Denn das ist keine Frage der Demografie, sondern das ist eine Frage der Verteilung des gesamtwirtschaftlichen Reichtums, von Arbeit und Einkommen. Beiträge werden nicht nach Köpfen gezahlt, sondern aus sozialver-sicherungspflichtiger Beschäftigung.
Unter Rentenexperten herrscht Einigkeit, dass wir die ganze demografische Dis-kussion so nicht hätten, wenn Vollbeschäftigung herrschen würde. Oder anders aus-gedrückt: wenn der GRV Beitragsmittel zufließen würden in dem Umfang, wie er bei Vollbeschäftigung gegeben wäre.
Im Übrigen begleitet der gesellschaftliche Alterungsprozess die Sozialversicherung schon seit ihrer Gründung. Betrachtet man die Entwicklung des Alterquotienten zwi-schen 1900 und 2050 - also des Verhältnisses der über 65jährigen zu den Personen im erwerbsfähigen Alter -, dann haben wir im 20. Jahrhundert schon gut vier Fünftel des demografischen Wandels hinter uns gebracht. Dabei ist die GRV nicht nur nicht zusammengebrochen, sondern sie konnte erheblich ausgebaut werden, und zwar einhergehend mit steigenden Nettorealeinkommen der Versicherten.
Würden die Frauen die Rufe der Politik nach mehr Kindern erhören und für deutlich steigende Geburtenraten sorgen, dann würden die finanziellen Herausforderungen im Übrigen nicht kleiner, sondern größer. Dann müsste nämlich aus der laufenden Wertschöpfung nicht nur der steigende Altersaufwand, sondern zusätzlich auch ein steigernder Aufwand für die noch nicht erwerbsfähigen Kinder und Jugendlichen ge-deckt werden.
Die demografische Diskussion und die Behauptung, es mangele an Gerechtigkeit zwischen den Generationen, dient lediglich dazu, die zunehmende Ungerechtigkeit und Spaltung in arm und reich innerhalb der Generationen aus der Wahrnehmung zu drängen und damit den Blick auf die tatsächlichen Ursachen für die Finanzprobleme der Sozialversicherung zu verstellen.
Es kommt auf die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an, insbeson-dere der Arbeitsproduktivität, und darauf, dass die Sozialversicherung über die bei-tragspflichtige Lohn- und Gehaltssumme angemessen an der wirtschaftlichen Ent-wicklung partizipiert.

[Einordnung in die Demontage der Sozialversicherung]
Was wir seit Anfang der 90er Jahre erleben, ist allerdings eine Politik, die mit zu-nehmender Vehemenz die Sozialversicherung von der ökonomischen Entwicklung abkoppeln will und damit zu Lasten der Allgemeinheit einseitig die Reichtumsanhäu-fung bei Unternehmen und Vermögensbesitzern begünstigt. Die Gesetzliche Renten-versicherung ist nur eine der Baustellen, auf denen sich ein umfassender, neoliberal inspirierter Systemwechsel vollzieht – weg vom Sozialstaat und hin zu einer Art Wettbewerbsstaat, der einseitig den Interessen der Unternehmen und der wirtschaft-lich Starken verpflichtet ist.
• Die umfassende, paritätisch finanzierte Krankenversicherung ist im Eimer; die armen Bevölkerungsschichten sind durch Zuzahlungen und Leistungsausschlüs-se vom Zugang zu angemessener Krankenversorgung ausgeschlossen.
• Die Pflegeversicherung von 1996 war nie paritätisch finanziert und hat ihre Grün-dungsversprechen der Vermeidung von pflegebedingter Armut und vor allem der Absicherung einer besseren Pflege gründlich gebrochen.
• Mit den Hartz-Reformen wurden sozialstaatliche Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung kaputt gemacht, um den Erpressungsdruck auf die Beschäf-tigten und ihre Gewerkschaften zu steigern.
• Die ohnehin unzureichende Sozialhilfe wurde mit Hweiter zusammengestrichen.
• Die Einkommenssteuer für Spitzenverdiener und die Gewinn-, Kapital- und Ver-mögenssteuern wurden in den Keller gefahren, so dass der Staat seinen Auf-gaben für die Allgemeinheit immer weniger nachkommen kann.
Die großen sozialen Risiken und die öffentliche Daseinsvorsorge werden privatisiert, um die Gewinnmargen des Kapitals im Sinne der Aktionäre zu erhöhen und ihm neue profitable Märkte zu erschließen.
Nach meiner Beurteilung ist die Lage so, dass wir uns ernsthaft fragen müssen, ob nicht Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes berührt ist. Der sichert uns, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist, ein Recht auf Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, die sozialstaatliche Ordnung zu beseitigen. Diese Frage sollten sich nach meinem Dafürhalten vor allem die Gewerkschaften stellen. Denn sie haben die sozialstaatliche Zivilisierung des Kapitalismus maßgeblich erkämpft. Das war ihre historische Errungenschaft.
Auf Seiten der Arbeitgeber, vor allem der exportorientierten Großkonzerne, und der wirtschaftlich Starken haben wir seit Jahrzehnten eine glasklare, geradezu brutale Interessenvertretung, die mit enormer Macht – nicht zuletzt der Medienkonzerne - auf Politik und öffentliche Meinung einwirkt. Auch wenn es richtig bleibt, dass die Ge-werkschaften das Stärkste sind, was die Schwachen haben, muss man demgegen-über doch sagen: viel ist das nicht. Nach meiner Wahrnehmung haben wir einen deutlichen Mangel an Interessenvertretung auf Seiten der Arbeitnehmerschaft und all derer, die auf einen leistungsfähigen Sozialstaat angewiesen sind. Hätten die organi-sierten Kräfte, die sich der sozialen Gerechtigkeit und der Solidarität verpflichtet fühlen, schon zu Bismarcks Zeiten so taktiert wie heute, würden wir womöglich immer noch ohne Sozialversicherung Kaisers Geburtstag feiern.
Dabei mangelt es nicht an Vorschlägen für eine andere Sozialpolitik und eine andere Rentenpolitik. Woran es mangelt, ist die organisierte Bereitschaft, im Interesse unserer Kinder und Enkel unter Hinnahme von größeren Konflikten mit der Kapitalseite dafür zu streiten. Ohne diese Bereitschaft geht aber gar nichts mehr, denn der Kampf um Sozialstaat und Sozialversicherung ist im harten Kern ein Verteilungskampf, und beim Geld hört der Spaß bekanntlich auf. Da helfen Gespräche im Kanzleramt und Bündnisse mit Teufels Großmutter nicht weiter.

[Alternativen]
Soziale Alternativen für die Rentenversicherung müssen zunächst auf die gleichen Verteilungsfragen antworten wie in den anderen Zweigen der Sozialversicherung auch. Die Finanzprobleme der Sozialversicherung haben ihre Ursache am Arbeitsmarkt und in der Einkommensverteilung zwischen Kapital und Arbeit. Mit jedem regulären Arbeitsplatz, der gestrichen oder durch einen Billig-Job ersetzt wird, ziehen sich die Arbeitgeber auch aus ihrer finanziellen Mitverantwortung für die Sozialversicherung zurück. So lange diese Ursachen am Arbeitsmarkt nicht bewältigt sind, also die Verteilungsprobleme bei Arbeit und Einkommen, so lange muss die Richtung sozialer Alternativen sein: verstärkte finanzielle Heranziehung der Unternehmen und der wirt-schaftlich Stärkeren – also:
• Aufhebung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen;
• Ausdehnung der Versicherungspflicht auf alle Erwerbstätigen, also auf Selbstständige, Manager, Politiker und Beamte;
• einerseits Einbeziehung von Vermögenseinkommen der Versicherten in die Beitragspflicht;
• andererseits Erneuerung der paritätischen Finanzierung – das bedeutet, die Kapitalseite bezahlt die halbe Miete – durch Einführung einer ergänzenden Wert-schöpfungsabgabe der Arbeitgeber;
• Steuererhöhungen für Unternehmen, Spitzenverdiener und Vermögensbesitzer, um dauerhaft verlässliche Bundeszuschüsse zur Abdeckung der versicherungsfremden Leistungen zu ermöglichen.
Die Mehreinnahmen müssen dann vorrangig für Leistungsverbesserungen zur Ver-fügung stehen. Da geht es um die Gewährleistung eines Rentenniveaus, das den Lebensstandard sichert – also mindestens 70 % des früheren Nettoeinkommens
und dies nicht nur beim fiktiven Standardrentner mit 45 Beitragsjahren, sondern bei durchschnittlich real erreichbaren Versicherungszeiten. Und da geht es um die not-wendige Verbesserung der eigenständigen Alterssicherung von Frauen, solange unsere Gesellschaft ihnen die Verantwortung für Kinder und Pflegebedürftige zuschiebt.
Vorschläge aus Gewerkschaften und Sozialverbänden, die mehr oder weniger in eine solche Richtung zielen, werden heute unter der Überschrift einer Weiterentwicklung der GRV zu einer „Erwerbstätigenversicherung“ diskutiert. Aber wie schon angedeutet: die Entwicklung realitätstauglicher Alternativkonzepte ist das geringere Problem. Die entscheidende Frage ist, wie wir beim gegebenen Zustand der Par-teiendemokratie die Durchsetzungsmacht entwickeln können, um der Politik eine andere Richtung zu geben und diese Richtung auch gegen den entschiedenen Widerstand des Großen Geldes zur Geltung zu bringen. Das wird wohl nur gehen, wenn wir eine neue, starke gesellschaftliche Bewegung für Sozialstaat und soziale Gerechtigkeit zu Stande bringen.
Unmöglich ist das nicht. Es käme darauf an, dass all diejenigen, die die Notwendig-keit erkennen, sich zusammenfinden und ihren Verbänden und Gewerkschaften dabei helfen, diese Herausforderung mit dem Gewicht ihrer Organisationen auch ihrerseits anzunehmen. Dann könnte mit Politik und Arbeitgebern auch in Deutschland verstärkt Französisch gesprochen werden. Bei der Rente gäbe es dazu einen aktuellen Ansatz in Gestalt des „Netzwerks für eine gerechte Rente“, zu dem sich am 19. April unter anderem der DGB, die Sozialverbände SoVD, VdK und Volkssolidari-tät sowie die evangelischen und katholischen Arbeitnehmerorganisationen zu-sammengeschlossen haben. Wenn die Beteiligten dazu bereit wären, könnten sie dies Netzwerk auf die örtliche Ebene herunter brechen, um mit gemeinsamen Aktio-nen den Kampf um die Köpfe vor Ort aufzunehmen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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