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Daniel Kreutz: „Die Vorschläge der Hartz-Kommission – Aufbau neuer Beschäftigung oder Abbau sozialer Rechte?“
Daniel Kreutz
„Die Vorschläge der Hartz-Kommission –
Aufbau neuer Beschäftigung oder Abbau sozialer Rechte?“
Manuskript zur Bezirkskonferenz des DGB Ruhr-Mark am 28.11.02
(Anrede)
zunächst ganz herzlichen Dank für die Gelegenheit, Euch zu diesem Thema vorzutragen.
Mit dem Kollegen Lage hatte ich mich im Vorfeld verständigt,
dass ich mich bei der Darstellung der Hartz-Umsetzungs-gesetze auf einige wesentliche Schwerpunkte beschränke, um Eure Zeit nicht allzu sehr zu strapazieren.
Im Bestreben, möglichst auf der Höhe der Entwicklung zu bleiben, habe ich in den letzten Tagen noch versucht, meinen Kenntnisstand anhand der Beschlussempfehlung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Arbeit zu aktualisieren, die kürzlich in zweiter und dritter Lesung vermutlich so beschlossen wurde. Die beiden Hartz-Gesetze liegen jetzt im Bundesrat. Wie Ihr wisst, braucht das eine Gesetz die Zustimmung des Bundesrats und das andere nicht.
Nach dem Koalitionsvertrag von SPD und Grünen soll die Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission das Schlüsselprojekt der Koalition für die neue Wahlperiode darstellen. Das geht so weit, dass der Ausbau der Kinderbetreuung für unter Drei-Jährige – ein zweites weit oben angesiedeltes Versprechen - aus den Einsparungen finanziert werden, die den Kommunen durch die Umsetzung von Hartz entstehen.
Einsparungen stehen denn auch ganz oben auf der Liste der politischen Erwartungen, die sich mit der „größten Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Bundesrepublik“, wie die Bundesregierung die Hartz-Reform nennt, verbinden. Dabei geht es aber erst mal nicht um die Kommunen, sondern um Einsparungen bei der Bundesanstalt für Arbeit, also bei der Arbeitslosenversicherung, und im Bundeshaushalt.
Die Gesetzentwürfe beziffern die Einsparungen auf knapp sechs Milliarden Euro im kommenden Jahr. In den Folgejahren sollen die Einsparungen dann auf gut sieben Milliarden ansteigen, die dann zu etwa gleichen Teilen auf die Arbeitslosenversicherung und den Bundeshaushalt entfallen. Einsparungen bei den Kommunen sind bisher nicht beziffert.
Ernsthafte Erwartungen im Hinblick auf eine deutliche Reduzierung - oder gar, wie zunächst verkündet: Halbierung der Erwerbslosigkeit bis 2005 – dürften dagegen nicht mehr bestehen. Denn es ist allzu offensichtlich, dass dergleichen nur mit einer Ausweitung der realen Arbeitskräftenachfrage bzw. des Arbeitsplatzangebots seitens der privaten und öffentlichen Arbeitgeber möglich wäre. Dazu aber trägt Hartz nichts bei.
Schon vor Veröffentlichung der Hartz-Vorschläge hatte deshalb auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (IAB) in einer Stellungnahme festgestellt, dass - so wörtlich - „die den Vorschlägen zugerechneten Effekte weder im geplanten Umfang noch in der vorgesehenen Frist auch nur annähernd zu erreichen“. Insbesondere im Falle Ostdeutschlands und anderen Regionen mit desolater Arbeitsmarktlage liefen die Vorschläge „weitgehend ins Leere“. Ihre Auswirkungen auf das Arbeitsplatzangebot seien insgesamt „eher gering“.
Alles andere als „gering“ sind aber die Auswirkungen auf Arbeitslosenversicherung und staatliche Arbeitsmarktpolitik zu veranschlagen.
Da haben wir zunächst die Leiharbeit in PersonalServiceAgenturen, kurz: PSA.
Leiharbeit soll nach Meinung der Hartz-Kommission das entscheidende Instrument sein, um Mehrarbeit in zusätzliche Beschäftigung umzuwandeln.
Um eine Legitimation dafür zu haben, Leiharbeit mit staatlicher Förderung ausweiten zu können, soll sie künftig auf der Grundlage von Tarifverträgen mit den Verleihfirmen stattfinden. Im Gegenzug dazu werden die bisherigen gesetzlichen Beschränkungen für Leiharbeit im Arbeitnehmer-überlassungsgesetz aufgehoben.
Selbstverständlich werden Leiharbeits-Tarife auch weiterhin mit deutlich niedrigeren Entgelten gegenüber regulär Beschäftigten den Arbeitgebern Anreize zum Einsatz von Leiharbeitern zu geben haben. Das Gesetz räumt den Tarifparteien eine Frist bis Ende nächsten Jahres ein, um solche Tarifverträge abzuschließen.
Dabei geht es sowohl um die generellen Arbeits- und Entgeltbedingungen, als auch um die Frist, innerhalb derer Leiharbeiter für ein Nettoentgelt in Höhe des letzten Arbeitslosengeldes arbeiten müssen – also aus Sicht der Betroffenen zum Nulltarif. Von den sechs Wochen, die jetzt im Gesetz stehen, kann nämlich auch durch Tarifvertrag abgewichen werden.
Die Koalition setzt hier also darauf, dass man die Gewerkschaften über die Tarifierung von Leiharbeit in eine Strategie zur Ausweitung dieser prekären Beschäftigungsform einbinden kann. Die Arbeitsbedingungen und Entgelte werden zwar weiterhin unter dem regulären Niveau bleiben – sonst wäre ja Leiharbeit wirtschaftlich gar nicht darstellbar -, aber was früher als Instrument des Tarifdumping angegriffen wurde, soll dann mit dem Segen der Gewerkschaften stattfinden.
Die Regelung, die jetzt im Gesetz steht, nämlich dass ab 1. Januar 2004 nach sechs Wochen die Bedingungen des Entleihbetriebes gelten, wenn kein Tarifvertrag besteht, deutet keineswegs auf eine Neigung der Regierung hin, hier den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ durchzusetzen und damit der Leiharbeitsbranche den Garaus zu machen. Die Regelung dient lediglich dazu, bei der Verleihbranche die notwendige Verhandlungsbereitschaft zu erzeugen. Denn warum sollte die sonst ohne Not Tarifverträge abschließen wollen?
Wenn man so will, geht es bei PSA-Leiharbeit um Ausweitung von Niedriglohnbeschäftigung per Tarifvertrag.
In allen Arbeitsamtsbezirken werden PSA (Leiharbeitsagenturen) eingerichtet, und zwar so weit wie möglich in Trägerschaft kommerzieller Leiharbeitsfirmen. Nur wo das nicht machbar ist, darf die Arbeitsverwaltung das selbst machen. Erwerbslose können dann unter Androhung von Sanktionen zur Leiharbeit in PSA verpflichtet werden.
Der Hartz-Kommission geht es dabei auch um die
„Neutralisierung des Kündigungsschutzes“, wie das da ausdrücklich heißt. Soll heißen: der gesetzliche Kündigungsschutz bleibt zwar formal unangetastet, soll aber für die betriebliche Personalpolitik praktisch keine Rolle mehr spielen.
Dann haben wir zweitens die neue Scheinselbständigkeit in Gestalt der „Ich-AG“ oder der „Familien-AG“. Die Ich-AG wird zur Familien-AG durch „mithelfende Familienangehörige“, womit vor allem die Frauen der Inhaber gemeint sind. Die Ich-AG wird, so lange das erwirtschaftete Einkommen 25.000 Euro im Jahr nicht überschreitet, bis zu drei Jahren bezuschusst. Der Zuschuss sinkt von monatlich 600 Euro im ersten Jahr auf 240 Euro im dritten Jahr. Die Handwerksordnung wird gelockert, damit das auch ohne Meisterprüfung geht.
Bei dieser sogenannten „Vorstufe zur Selbstständigkeit“ befürchteten die Arbeitsmarktforscher der Bundesanstalt wohl nicht zu Unrecht die Förderung von „Kümmerexistenzen, Schulden und Pleiten“. Die bisherigen Erfahrungen mit Existenzgründungen aus der Erwerbslosigkeit würden nahe legen, sich verstärkt um die ökonomische Tragfähigkeit der entsprechenden Projekte zu kümmern als darum, noch mehr Leute in ein solches Abenteuer zu treiben.
Das Hartz-Papier enthält an dieser Stelle sogar eine ausdrückliche Einladung an Klein- und Handwerksunternehmen, statt regulärer ArbeitnehmerInnen künftig zu 50 Prozent „Ich-AGen“ zu beschäftigten.
Drittens haben wir die geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten. Da wird die bisherige Geringfügig-keitsgrenze von 325 auf 500 Euro angehoben; die Höchstgrenze von 15 Wochenstunden entfällt. Zugleich wird der pauschale Sozialversicherungsbeitrag von 22 auf 10 Prozent gesenkt. Damit soll die Dienstmädchenbeschäftigung – da geht es ja fast ausschließlich um Frauen – in gutbetuchten Haushalten attraktiver werden.
Meine Großmutter selig hätte sich sicher an ihre Jugend erinnert gefühlt, als sie bei Herrschaftens in Stellung war.
Viertens wird das sogenannte BridgeSystem von Hartz in leicht modifizierter Form umgesetzt. Die Hartz-Idee war, dass ältere Erwerbslose ab 55 sich entscheiden sollen, ob sie sich lieber in einen Niedriglohn-Job vermitteln lassen wollen oder ob sie sich ganz vom Arbeitmarkt abmelden wollen.
Die Aufnahme einer geringer bezahlten Arbeit wird jetzt bei über 50 Jährigen mit der sogenannten „Entgeltsicherung“ unterstützt. Damit sollen die Hälfte des Nettolohn-unterschiedes zum früheren Job und die entsprechenden Nachteile bei der Rentenversicherung ausgeglichen werden. Das aber nur für den Zeitraum, für den ansonsten Anspruch auf Arbeitslosengeld bestanden hätte.
Bei neu eingestellten Älteren entfällt der Arbeitgeber-beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Das ist so ganz beiläufig auch ein Angriff auf die paritätische Beitragsfinanzierung.
Die alternative Möglichkeit des Ausscheidens aus dem Arbeitsmarkt ab 55 ist schon ausweislich der Gesetzesbegründung nur denen vorbehalten, die „über finanzielle Freiräume verfügen“. Denn dann muss man sich bis zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Verrentung mit dem sogenannten „Brückengeld“ in Höhe der Hälfte des Arbeitslosengelds begnügen, und anschließend den 18 prozentigen Rentenabschlag hinnehmen. Und wer drei Monate Brückengeld bezogen hat, hat damit seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld unwiderruflich verloren.
Beabsichtigt ist bekanntlich, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenzuführen. Als erster Schritt dahin wird jetzt die Anrechung von Einkommen und Vermögen - auch des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin - an die in der Sozialhilfe geltenden Bestimmungen herangeführt. Dadurch werden vor allem Frauen, deren Partner dann zu viel verdient, von der Arbeitslosenhilfe ausgeschlossen. Die Schonvermögensgrenze, also der Betrag, den man haben kann, ohne dass er vor Gewährung von Arbeitslosenhilfe verbraucht werden muss, wird um über 60 Prozent abgesenkt.
Dazu kommt, dass die jährliche Anpassung von Arbeitslosengeld und –hilfe sowie von Unterhaltsgeld an die Tarifentwicklung wegfällt. Das trifft besonders die Langzeitarbeitslosen, deren Sicherungsniveau dann noch schneller und um so mehr absinkt, je länger die Erwerbslosigkeit dauert.
Es ist offensichtlich, dass die Zielperspektive der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe darin besteht, die Arbeitslosenhilfe als vorrangige Sicherungsleistung abzuschaffen.
Als allererste Maßnahme aus dem Paket der Hartz-Vorschläge ist der sogenannte JobFloater umgesetzt worden – unter der Bezeichnung Programm „Kapital für Arbeit“. Arbeitgeber, die einen Erwerbslosen über die Probezeit hinaus einstellen, erhalten dafür eine Darlehensförderung von insgesamt 100.000 € - je zur Hälfte als Förderkredit und als Nachrangdarlehen. Angestrebt wird ein Vergabevolumen von 10 Milliarden Euro pro Jahr.
(Anrede)
Lasst mich zur Bewertung der ganzen Operation aus meiner Sicht ein paar Anmerkungen machen:
1. Indem sich die beschäftigungspolitischen Maßnahmen ausschließlich auf Ausweitung prekärer und niedrig entlohnter Arbeit konzentrieren, folgen sie der empirisch längst widerlegten neoliberalen Ideologie, dass angeblich „zu hohe“ Arbeitskosten und eine behauptete
„Überregulierung“ des Arbeitsmarkts die Hauptursachen der Massenarbeitslosigkeit seien.
2. Der Druck auf die Opfer der Arbeitsmarktkrise zur Annahme prekärer und unterwertiger Arbeitsverhältnisse und ihr Konkurrenzkampf gegeneinander um das völlig unzureichendes Arbeitsplatzangebot wird deutlich verschärft.
Mit der Beweislastumkehr der sogenannten „Neuen Zumutbarkeit“ und den vielfältigen Sanktionsdrohungen gegen Erwerbslose nimmt staatliche Arbeitsmarktpolitik immer stärkere Züge eines Pflichtarbeitssystems an - zu Bedingungen, vor denen die sozialstaatliche Arbeitslosen-versicherung die abhängig Beschäftigten ursprünglich schützen sollte.
3. Verteilungspolitisch bedeuten die Hartz-Maßnahmen Umverteilung von unten zugunsten der Arbeitgeber. Arbeitslosenversicherung, staatliche Arbeitsförderung und Arbeitsverwaltung werden von einem Instrumentarium der Hilfe für erwerbslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umgewandelt in ein System der Hilfe für Arbeitgeber; zu einem besonderen Zweig der Wirtschaftsförderung, oder – wenn man so will, zu einer Art „Sozialhilfe fürs Kapital“. Die Eingliederung der Arbeitsmarktpolitik ins Wirtschafts-ministerium, die nach Berlin auch in Düsseldorf vollzogen wurde, ist nicht mehr und nicht weniger als der passende administrative Ausdruck für diese konzeptionelle Neuausrichtung.
4. Die arbeitsmarktbedingten Finanzierungsprobleme der Sozialversicherung werden verstärkt, womit sich der Druck zu weiteren sogenannten „Strukturreformen“ in der Sozialversicherung erhöht. Allein die Umstellung der Krankenversicherungsbeiträge für Arbeitslosenhilfe-berechtigte auf den Zahlbetrag der Arbeitslosenhilfe kostet die Krankenversicherung 700 Millionen. Die Einnahmeausfälle durch die Ersetzung regulärer durch Niedriglohnbe-schäftigung kann noch niemand beziffern.
5. Im Gegensatz zu dem Ziel, Frauen in der Arbeitsgesellschaft gleich zu stellen, wird die Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt verstärkt. Darauf haben der Deutsche Frauenrat – das ist der Dachverband aller politischen und gesellschaftlichen Frauenorganisationen - und weitere Frauenverbände kürzlich öffentlich hingewiesen.
(Anrede)
Zählte früher zu den wesentlichen Funktionen sozialstaatlicher Arbeitslosenversicherung nicht auch, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davor zu schützen, dass die Arbeitgeber die Notlage der Erwerbslosigkeit ausnutzen, um Arbeits- und Entgeltbedingungen zu verschlechtern?
Das Motto „Jede Arbeit ist besser als keine“ sollte gerade nicht gelten, sondern es sollten soziale Regulierungen der Erwerbsgesellschaft gesichert werden, die die Auswirkungen der Machthierarchie zwischen Kapital und Arbeit zumindest abmildern.
Das verkehrt sich jetzt zunehmend ins Gegenteil. Staatliche Arbeitsmarktpolitik wird zunehmend zu einem Instrument, um unterwertige Beschäftigung in Niedriglohnsektoren und in prekären Beschäftigungsverhältnissen auszuweiten, auch mit Hilfe von Sanktionsdrohungen gegen Erwerbslose.
Unterm Strich ist es bei Hartz nicht anders als bei mancher Arbeitsmarktreform vorher. Am Ende geht es darum, dass von unten nach oben umverteilt wird und dass man vom Publikum erwartet, die Bekämpfung der Erwerbslosen für eine Bekämpfung der Erwerbslosigkeit zu halten.
Die Bundesregierung bezeichnet die Hartz-Reformen als „größte Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Bundesrepublik“. Und tatsächlich steht die Tragweite dessen, was jetzt in der Arbeitsmarktpolitik passiert, meines Erachtens nicht hinter dem zurück, was mit der Teilprivatisierung der Rente in der Gesetzlichen Rentenversicherung passiert ist.
Die Auswirkungen treffen nicht allein die Erwerbslosen, sondern auch die Erwerbsgesellschaft insgesamt. Da stellen sich mir etwa folgende Fragen:
Ist es nicht so, dass sich in den Belegschaften um so mehr Untertanengeist breit macht, je tiefer sich der Abgrund vor den regulär Beschäftigten öffnet und je mehr es einen graust vor dem, was einem da drin passieren kann?
Ist es nicht so, dass die Erpressbarkeit von Belegschaften zunimmt, je mehr die Schrauben gegenüber den Erwerbslosen angezogen werden?
Ist man da nicht bereit, alle möglichen Zumutungen des Arbeitgebers hinzunehmen, so lange man nur den Arbeitsplatz behält und nicht in die Mühlen der „aktivierenden“ Politik gerät?
Haben wir nicht erneut Veranlassung, uns zu fragen, ob in Deutschland nicht tatsächlich ein Systemwechsel vom Sozialstaat zu einer Art „Wettbewerbsstaat“ vorangetrieben wird, der einseitig den Interessen der Arbeitgeber und der wirtschaftlich Starken verpflichtet ist?
Sollte nicht eigentlich selbstverständlich sein, was der Kollege Horst Schmitthenner vom IG Metall-Vorstand kürzlich zu den Hartz-Gesetzen erklärte – ich zitiere: „Wer eine effektivere Vermittlung von Arbeitslosen als politisches Ziel vorgibt, praktisch aber platten Sozialabbau zu Lasten der Arbeitslosen betreibt, hat die Gewerkschaften nicht an seiner Seite.“
Wäre es darüber hinaus denn unbillig zu erwarten, dass unsere Gewerkschaften, die immer noch das Stärkste sind, was die Schwachen haben, hier entschieden und unmissverständlich Widerspruch anmelden?
(Anrede)
Wenn wir uns die öffentliche Diskussion über Hartz in den Medien ansehen, dann ist doch unübersehbar, dass sie vor allem von denen bestimmt wird, denen das alles immer noch nicht radikal genug und nicht schnell genug geht. Bisher fehlt den neoliberalen Systemveränderern aus den Arbeitgeberverbänden und der liberalkonservativen Opposition weitgehend ein sozialstaatlich orientierter Gegenpart, der für soziale Alternativen eintritt.
Sollten wir nicht versuchen, daran was zu ändern?
Wir wissen doch: Nur wer nicht kämpft, hat schon verloren.
„Die Vorschläge der Hartz-Kommission –
Aufbau neuer Beschäftigung oder Abbau sozialer Rechte?“
Manuskript zur Bezirkskonferenz des DGB Ruhr-Mark am 28.11.02
(Anrede)
zunächst ganz herzlichen Dank für die Gelegenheit, Euch zu diesem Thema vorzutragen.
Mit dem Kollegen Lage hatte ich mich im Vorfeld verständigt,
dass ich mich bei der Darstellung der Hartz-Umsetzungs-gesetze auf einige wesentliche Schwerpunkte beschränke, um Eure Zeit nicht allzu sehr zu strapazieren.
Im Bestreben, möglichst auf der Höhe der Entwicklung zu bleiben, habe ich in den letzten Tagen noch versucht, meinen Kenntnisstand anhand der Beschlussempfehlung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Arbeit zu aktualisieren, die kürzlich in zweiter und dritter Lesung vermutlich so beschlossen wurde. Die beiden Hartz-Gesetze liegen jetzt im Bundesrat. Wie Ihr wisst, braucht das eine Gesetz die Zustimmung des Bundesrats und das andere nicht.
Nach dem Koalitionsvertrag von SPD und Grünen soll die Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission das Schlüsselprojekt der Koalition für die neue Wahlperiode darstellen. Das geht so weit, dass der Ausbau der Kinderbetreuung für unter Drei-Jährige – ein zweites weit oben angesiedeltes Versprechen - aus den Einsparungen finanziert werden, die den Kommunen durch die Umsetzung von Hartz entstehen.
Einsparungen stehen denn auch ganz oben auf der Liste der politischen Erwartungen, die sich mit der „größten Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Bundesrepublik“, wie die Bundesregierung die Hartz-Reform nennt, verbinden. Dabei geht es aber erst mal nicht um die Kommunen, sondern um Einsparungen bei der Bundesanstalt für Arbeit, also bei der Arbeitslosenversicherung, und im Bundeshaushalt.
Die Gesetzentwürfe beziffern die Einsparungen auf knapp sechs Milliarden Euro im kommenden Jahr. In den Folgejahren sollen die Einsparungen dann auf gut sieben Milliarden ansteigen, die dann zu etwa gleichen Teilen auf die Arbeitslosenversicherung und den Bundeshaushalt entfallen. Einsparungen bei den Kommunen sind bisher nicht beziffert.
Ernsthafte Erwartungen im Hinblick auf eine deutliche Reduzierung - oder gar, wie zunächst verkündet: Halbierung der Erwerbslosigkeit bis 2005 – dürften dagegen nicht mehr bestehen. Denn es ist allzu offensichtlich, dass dergleichen nur mit einer Ausweitung der realen Arbeitskräftenachfrage bzw. des Arbeitsplatzangebots seitens der privaten und öffentlichen Arbeitgeber möglich wäre. Dazu aber trägt Hartz nichts bei.
Schon vor Veröffentlichung der Hartz-Vorschläge hatte deshalb auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (IAB) in einer Stellungnahme festgestellt, dass - so wörtlich - „die den Vorschlägen zugerechneten Effekte weder im geplanten Umfang noch in der vorgesehenen Frist auch nur annähernd zu erreichen“. Insbesondere im Falle Ostdeutschlands und anderen Regionen mit desolater Arbeitsmarktlage liefen die Vorschläge „weitgehend ins Leere“. Ihre Auswirkungen auf das Arbeitsplatzangebot seien insgesamt „eher gering“.
Alles andere als „gering“ sind aber die Auswirkungen auf Arbeitslosenversicherung und staatliche Arbeitsmarktpolitik zu veranschlagen.
Da haben wir zunächst die Leiharbeit in PersonalServiceAgenturen, kurz: PSA.
Leiharbeit soll nach Meinung der Hartz-Kommission das entscheidende Instrument sein, um Mehrarbeit in zusätzliche Beschäftigung umzuwandeln.
Um eine Legitimation dafür zu haben, Leiharbeit mit staatlicher Förderung ausweiten zu können, soll sie künftig auf der Grundlage von Tarifverträgen mit den Verleihfirmen stattfinden. Im Gegenzug dazu werden die bisherigen gesetzlichen Beschränkungen für Leiharbeit im Arbeitnehmer-überlassungsgesetz aufgehoben.
Selbstverständlich werden Leiharbeits-Tarife auch weiterhin mit deutlich niedrigeren Entgelten gegenüber regulär Beschäftigten den Arbeitgebern Anreize zum Einsatz von Leiharbeitern zu geben haben. Das Gesetz räumt den Tarifparteien eine Frist bis Ende nächsten Jahres ein, um solche Tarifverträge abzuschließen.
Dabei geht es sowohl um die generellen Arbeits- und Entgeltbedingungen, als auch um die Frist, innerhalb derer Leiharbeiter für ein Nettoentgelt in Höhe des letzten Arbeitslosengeldes arbeiten müssen – also aus Sicht der Betroffenen zum Nulltarif. Von den sechs Wochen, die jetzt im Gesetz stehen, kann nämlich auch durch Tarifvertrag abgewichen werden.
Die Koalition setzt hier also darauf, dass man die Gewerkschaften über die Tarifierung von Leiharbeit in eine Strategie zur Ausweitung dieser prekären Beschäftigungsform einbinden kann. Die Arbeitsbedingungen und Entgelte werden zwar weiterhin unter dem regulären Niveau bleiben – sonst wäre ja Leiharbeit wirtschaftlich gar nicht darstellbar -, aber was früher als Instrument des Tarifdumping angegriffen wurde, soll dann mit dem Segen der Gewerkschaften stattfinden.
Die Regelung, die jetzt im Gesetz steht, nämlich dass ab 1. Januar 2004 nach sechs Wochen die Bedingungen des Entleihbetriebes gelten, wenn kein Tarifvertrag besteht, deutet keineswegs auf eine Neigung der Regierung hin, hier den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ durchzusetzen und damit der Leiharbeitsbranche den Garaus zu machen. Die Regelung dient lediglich dazu, bei der Verleihbranche die notwendige Verhandlungsbereitschaft zu erzeugen. Denn warum sollte die sonst ohne Not Tarifverträge abschließen wollen?
Wenn man so will, geht es bei PSA-Leiharbeit um Ausweitung von Niedriglohnbeschäftigung per Tarifvertrag.
In allen Arbeitsamtsbezirken werden PSA (Leiharbeitsagenturen) eingerichtet, und zwar so weit wie möglich in Trägerschaft kommerzieller Leiharbeitsfirmen. Nur wo das nicht machbar ist, darf die Arbeitsverwaltung das selbst machen. Erwerbslose können dann unter Androhung von Sanktionen zur Leiharbeit in PSA verpflichtet werden.
Der Hartz-Kommission geht es dabei auch um die
„Neutralisierung des Kündigungsschutzes“, wie das da ausdrücklich heißt. Soll heißen: der gesetzliche Kündigungsschutz bleibt zwar formal unangetastet, soll aber für die betriebliche Personalpolitik praktisch keine Rolle mehr spielen.
Dann haben wir zweitens die neue Scheinselbständigkeit in Gestalt der „Ich-AG“ oder der „Familien-AG“. Die Ich-AG wird zur Familien-AG durch „mithelfende Familienangehörige“, womit vor allem die Frauen der Inhaber gemeint sind. Die Ich-AG wird, so lange das erwirtschaftete Einkommen 25.000 Euro im Jahr nicht überschreitet, bis zu drei Jahren bezuschusst. Der Zuschuss sinkt von monatlich 600 Euro im ersten Jahr auf 240 Euro im dritten Jahr. Die Handwerksordnung wird gelockert, damit das auch ohne Meisterprüfung geht.
Bei dieser sogenannten „Vorstufe zur Selbstständigkeit“ befürchteten die Arbeitsmarktforscher der Bundesanstalt wohl nicht zu Unrecht die Förderung von „Kümmerexistenzen, Schulden und Pleiten“. Die bisherigen Erfahrungen mit Existenzgründungen aus der Erwerbslosigkeit würden nahe legen, sich verstärkt um die ökonomische Tragfähigkeit der entsprechenden Projekte zu kümmern als darum, noch mehr Leute in ein solches Abenteuer zu treiben.
Das Hartz-Papier enthält an dieser Stelle sogar eine ausdrückliche Einladung an Klein- und Handwerksunternehmen, statt regulärer ArbeitnehmerInnen künftig zu 50 Prozent „Ich-AGen“ zu beschäftigten.
Drittens haben wir die geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten. Da wird die bisherige Geringfügig-keitsgrenze von 325 auf 500 Euro angehoben; die Höchstgrenze von 15 Wochenstunden entfällt. Zugleich wird der pauschale Sozialversicherungsbeitrag von 22 auf 10 Prozent gesenkt. Damit soll die Dienstmädchenbeschäftigung – da geht es ja fast ausschließlich um Frauen – in gutbetuchten Haushalten attraktiver werden.
Meine Großmutter selig hätte sich sicher an ihre Jugend erinnert gefühlt, als sie bei Herrschaftens in Stellung war.
Viertens wird das sogenannte BridgeSystem von Hartz in leicht modifizierter Form umgesetzt. Die Hartz-Idee war, dass ältere Erwerbslose ab 55 sich entscheiden sollen, ob sie sich lieber in einen Niedriglohn-Job vermitteln lassen wollen oder ob sie sich ganz vom Arbeitmarkt abmelden wollen.
Die Aufnahme einer geringer bezahlten Arbeit wird jetzt bei über 50 Jährigen mit der sogenannten „Entgeltsicherung“ unterstützt. Damit sollen die Hälfte des Nettolohn-unterschiedes zum früheren Job und die entsprechenden Nachteile bei der Rentenversicherung ausgeglichen werden. Das aber nur für den Zeitraum, für den ansonsten Anspruch auf Arbeitslosengeld bestanden hätte.
Bei neu eingestellten Älteren entfällt der Arbeitgeber-beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Das ist so ganz beiläufig auch ein Angriff auf die paritätische Beitragsfinanzierung.
Die alternative Möglichkeit des Ausscheidens aus dem Arbeitsmarkt ab 55 ist schon ausweislich der Gesetzesbegründung nur denen vorbehalten, die „über finanzielle Freiräume verfügen“. Denn dann muss man sich bis zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Verrentung mit dem sogenannten „Brückengeld“ in Höhe der Hälfte des Arbeitslosengelds begnügen, und anschließend den 18 prozentigen Rentenabschlag hinnehmen. Und wer drei Monate Brückengeld bezogen hat, hat damit seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld unwiderruflich verloren.
Beabsichtigt ist bekanntlich, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenzuführen. Als erster Schritt dahin wird jetzt die Anrechung von Einkommen und Vermögen - auch des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin - an die in der Sozialhilfe geltenden Bestimmungen herangeführt. Dadurch werden vor allem Frauen, deren Partner dann zu viel verdient, von der Arbeitslosenhilfe ausgeschlossen. Die Schonvermögensgrenze, also der Betrag, den man haben kann, ohne dass er vor Gewährung von Arbeitslosenhilfe verbraucht werden muss, wird um über 60 Prozent abgesenkt.
Dazu kommt, dass die jährliche Anpassung von Arbeitslosengeld und –hilfe sowie von Unterhaltsgeld an die Tarifentwicklung wegfällt. Das trifft besonders die Langzeitarbeitslosen, deren Sicherungsniveau dann noch schneller und um so mehr absinkt, je länger die Erwerbslosigkeit dauert.
Es ist offensichtlich, dass die Zielperspektive der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe darin besteht, die Arbeitslosenhilfe als vorrangige Sicherungsleistung abzuschaffen.
Als allererste Maßnahme aus dem Paket der Hartz-Vorschläge ist der sogenannte JobFloater umgesetzt worden – unter der Bezeichnung Programm „Kapital für Arbeit“. Arbeitgeber, die einen Erwerbslosen über die Probezeit hinaus einstellen, erhalten dafür eine Darlehensförderung von insgesamt 100.000 € - je zur Hälfte als Förderkredit und als Nachrangdarlehen. Angestrebt wird ein Vergabevolumen von 10 Milliarden Euro pro Jahr.
(Anrede)
Lasst mich zur Bewertung der ganzen Operation aus meiner Sicht ein paar Anmerkungen machen:
1. Indem sich die beschäftigungspolitischen Maßnahmen ausschließlich auf Ausweitung prekärer und niedrig entlohnter Arbeit konzentrieren, folgen sie der empirisch längst widerlegten neoliberalen Ideologie, dass angeblich „zu hohe“ Arbeitskosten und eine behauptete
„Überregulierung“ des Arbeitsmarkts die Hauptursachen der Massenarbeitslosigkeit seien.
2. Der Druck auf die Opfer der Arbeitsmarktkrise zur Annahme prekärer und unterwertiger Arbeitsverhältnisse und ihr Konkurrenzkampf gegeneinander um das völlig unzureichendes Arbeitsplatzangebot wird deutlich verschärft.
Mit der Beweislastumkehr der sogenannten „Neuen Zumutbarkeit“ und den vielfältigen Sanktionsdrohungen gegen Erwerbslose nimmt staatliche Arbeitsmarktpolitik immer stärkere Züge eines Pflichtarbeitssystems an - zu Bedingungen, vor denen die sozialstaatliche Arbeitslosen-versicherung die abhängig Beschäftigten ursprünglich schützen sollte.
3. Verteilungspolitisch bedeuten die Hartz-Maßnahmen Umverteilung von unten zugunsten der Arbeitgeber. Arbeitslosenversicherung, staatliche Arbeitsförderung und Arbeitsverwaltung werden von einem Instrumentarium der Hilfe für erwerbslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umgewandelt in ein System der Hilfe für Arbeitgeber; zu einem besonderen Zweig der Wirtschaftsförderung, oder – wenn man so will, zu einer Art „Sozialhilfe fürs Kapital“. Die Eingliederung der Arbeitsmarktpolitik ins Wirtschafts-ministerium, die nach Berlin auch in Düsseldorf vollzogen wurde, ist nicht mehr und nicht weniger als der passende administrative Ausdruck für diese konzeptionelle Neuausrichtung.
4. Die arbeitsmarktbedingten Finanzierungsprobleme der Sozialversicherung werden verstärkt, womit sich der Druck zu weiteren sogenannten „Strukturreformen“ in der Sozialversicherung erhöht. Allein die Umstellung der Krankenversicherungsbeiträge für Arbeitslosenhilfe-berechtigte auf den Zahlbetrag der Arbeitslosenhilfe kostet die Krankenversicherung 700 Millionen. Die Einnahmeausfälle durch die Ersetzung regulärer durch Niedriglohnbe-schäftigung kann noch niemand beziffern.
5. Im Gegensatz zu dem Ziel, Frauen in der Arbeitsgesellschaft gleich zu stellen, wird die Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt verstärkt. Darauf haben der Deutsche Frauenrat – das ist der Dachverband aller politischen und gesellschaftlichen Frauenorganisationen - und weitere Frauenverbände kürzlich öffentlich hingewiesen.
(Anrede)
Zählte früher zu den wesentlichen Funktionen sozialstaatlicher Arbeitslosenversicherung nicht auch, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davor zu schützen, dass die Arbeitgeber die Notlage der Erwerbslosigkeit ausnutzen, um Arbeits- und Entgeltbedingungen zu verschlechtern?
Das Motto „Jede Arbeit ist besser als keine“ sollte gerade nicht gelten, sondern es sollten soziale Regulierungen der Erwerbsgesellschaft gesichert werden, die die Auswirkungen der Machthierarchie zwischen Kapital und Arbeit zumindest abmildern.
Das verkehrt sich jetzt zunehmend ins Gegenteil. Staatliche Arbeitsmarktpolitik wird zunehmend zu einem Instrument, um unterwertige Beschäftigung in Niedriglohnsektoren und in prekären Beschäftigungsverhältnissen auszuweiten, auch mit Hilfe von Sanktionsdrohungen gegen Erwerbslose.
Unterm Strich ist es bei Hartz nicht anders als bei mancher Arbeitsmarktreform vorher. Am Ende geht es darum, dass von unten nach oben umverteilt wird und dass man vom Publikum erwartet, die Bekämpfung der Erwerbslosen für eine Bekämpfung der Erwerbslosigkeit zu halten.
Die Bundesregierung bezeichnet die Hartz-Reformen als „größte Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Bundesrepublik“. Und tatsächlich steht die Tragweite dessen, was jetzt in der Arbeitsmarktpolitik passiert, meines Erachtens nicht hinter dem zurück, was mit der Teilprivatisierung der Rente in der Gesetzlichen Rentenversicherung passiert ist.
Die Auswirkungen treffen nicht allein die Erwerbslosen, sondern auch die Erwerbsgesellschaft insgesamt. Da stellen sich mir etwa folgende Fragen:
Ist es nicht so, dass sich in den Belegschaften um so mehr Untertanengeist breit macht, je tiefer sich der Abgrund vor den regulär Beschäftigten öffnet und je mehr es einen graust vor dem, was einem da drin passieren kann?
Ist es nicht so, dass die Erpressbarkeit von Belegschaften zunimmt, je mehr die Schrauben gegenüber den Erwerbslosen angezogen werden?
Ist man da nicht bereit, alle möglichen Zumutungen des Arbeitgebers hinzunehmen, so lange man nur den Arbeitsplatz behält und nicht in die Mühlen der „aktivierenden“ Politik gerät?
Haben wir nicht erneut Veranlassung, uns zu fragen, ob in Deutschland nicht tatsächlich ein Systemwechsel vom Sozialstaat zu einer Art „Wettbewerbsstaat“ vorangetrieben wird, der einseitig den Interessen der Arbeitgeber und der wirtschaftlich Starken verpflichtet ist?
Sollte nicht eigentlich selbstverständlich sein, was der Kollege Horst Schmitthenner vom IG Metall-Vorstand kürzlich zu den Hartz-Gesetzen erklärte – ich zitiere: „Wer eine effektivere Vermittlung von Arbeitslosen als politisches Ziel vorgibt, praktisch aber platten Sozialabbau zu Lasten der Arbeitslosen betreibt, hat die Gewerkschaften nicht an seiner Seite.“
Wäre es darüber hinaus denn unbillig zu erwarten, dass unsere Gewerkschaften, die immer noch das Stärkste sind, was die Schwachen haben, hier entschieden und unmissverständlich Widerspruch anmelden?
(Anrede)
Wenn wir uns die öffentliche Diskussion über Hartz in den Medien ansehen, dann ist doch unübersehbar, dass sie vor allem von denen bestimmt wird, denen das alles immer noch nicht radikal genug und nicht schnell genug geht. Bisher fehlt den neoliberalen Systemveränderern aus den Arbeitgeberverbänden und der liberalkonservativen Opposition weitgehend ein sozialstaatlich orientierter Gegenpart, der für soziale Alternativen eintritt.
Sollten wir nicht versuchen, daran was zu ändern?
Wir wissen doch: Nur wer nicht kämpft, hat schon verloren.