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Bundestag gegen Rechtsanspruch auf Girokonto

Beck-Ticker vom 6.7.04:
Bundestag gegen Rechtsanspruch auf Girokonto

Bankkunden in Deutschland haben auch weiterhin keinen Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Nach einem Bericht des Internet-Magazins «ngo-online.de» appellierte der Bundestag lediglich an die Bundesregierung, sich bei den Banken für die Einhaltung einer Selbstverpflichtung aus dem Jahr 1995
einzusetzen. Damals hatten die Unternehmen zugesagt, jedem Erwachsenen die Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis zu ermöglichen. Eine gesetzliche Regelung sei aber nicht vorgesehen, so «ngo-online.de».

Entschließungsantrag statt Gesetz
In dem Entschließungsantrag des Bundestags heisst es, die Banken sollten künftig die Ablehnung oder Kündigung schriftlich begründen und auf die Möglichkeit der kostenlosen Inanspruchnahme einer Schlichtungsstelle
hinweisen. Nur die PDS wollte eine gesetzliche Regelung erreichen.

Selbstverpflichtung aus dem Jahr 1995
Dass die Bundesregierung im Jahr 1995 auf eine gesetzliche Regelung zum Rechtsanspruch auf ein Girokonto verzichtet hatte, ist nur auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Banken aus dem gleichen Jahr zurück zu führen. Die Banken erklärten sich damals bereit, ein «Girokonto für jedermann» einzurichten. Allerdings ist die Kreditwirtschaft nach
Informationen von «ngo-online» dieser Verpflichtung bis heute nicht nachgekommen.

«Einige hunderttausend Einzelfälle»
Vor allem würden Anträge von geschiedenen Frauen abgelehnt, die für die Altschulden ihres Mannes zu haften hätten. Nach Ansicht des CDU-Abgeordneten Otto Bernhard seien allerdings von dem Defizit nur bedauerliche Einzelfälle betroffen. Im ganzen Bundesgebiet summieren sich diese Einzelfälle sogar
nach seinen Angaben indes auf einige hunderttausend Menschen.

Voraussetzung für Teilnahme am Wirtschaftsleben
Für die Teilnahme am Wirtschaftsleben ist das Girokonto eine
Grundvoraussetzung. Viele besonders günstige Angebote sind nur mit bargeldloser Zahlung erhältlich. Lohn und Gehalt werden praktisch nur noch überwiesen, selbst Sozialhilfeempfänger werden von den Ämtern bedrängt,
sich ein Girokonto zuzulegen. Für die Banken aber ist die Rendite gering und es drohen oft aufwändige Kontopfändungen.

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