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Blödmann von Amts wegen

Liebe Freundinnen und Freunde,

der unten folgende Artikel belegt durchaus die Verschärfung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt für die betroffenen Arbeitslosen. Ich selbst habe auch schon negative Erfahrungen mit einer Sachbearbeiterin gemacht. Inwieweit es sich bei dem beschriebenen Vorgang "nur" um einen Einzelfall handelt, sollte in jedem Fall genauer geprüft werden.
In dieser Angelegenheit jedenfalls, bin ich der Ansicht, daß die Art des Umgangs durch die Verantwortlichen mit diesem Skandal unbefriedigend ist.
Die Sachbearbeiterin habe versehentlich den Brief unter einem verfänglichem "Arbeitstitel" versendet. Wie Bitte? Die Dame bereitet ein Schreiben an einen "Kunden" vor, den sie als Blödmann definiert und deshalb den Entwurf unter diesem Titel abspeichert.
Wer eine solche Verachtung für die Menschen, um die er sich zu kümmern hat, an den Tag legt, hat auf diesem Arbeitsplatz nichts zu suchen, selbst wenn es diesem Ausbund an Intelligenz gelingt, daß vorbereitete Schreiben ohne die beleidigende Definition zu versenden, was diesmal nicht der Fall gewesen ist.
In anderen Zweigen der Wirtschaft würde so etwas in jedem Fall zur fristlosen Entlassung führen. Ich selber bin seid dem 6. Februar auch wieder arbeitslos, unterliege, hoffentlich nicht lange, dem Bezug von ALG II, demzufolge also auch ein Blödmann.

Andreas Vasterling, Mitglied des Sozialforum Hildesheim
Sprecher von Menschen für Menschen
Solidarität und Bleiberecht Hildesheim

Hildesheimer Allgemeine Zeitung Linie

Schlagzeilen am 13.3.2007
Streifen Grau

Landkreis – Blödmann von Amts wegen

(ara). Für den Elzer Jörg Schwier eine Unverschämtheit ohnegleichen: Auf einem SchReiben der Bundesagentur für Arbeit wurde er als „Blödmann“ bezeichnet. Fein säuberlich gedruckt stand die Beleidigung links oben im Feld für den Dokumentennamen des Briefs, den der 39-jährige Elzer Anfang März erhalten hatte. Dies empfand Schwier als absolute Frechheit.

Die Sache kam offenbar durch vergebliche Bemühungen des Mannes ins Rollen, mit der Arbeitsagentur Kontakt aufzunehmen. Weil der als Angestellter in Laatzen befristet beschäftigte Elzer im Sommer den Job verliert, hatte Schwier Mitte Februar bei der Agentur in Alfeld angefragt, wie er sich als noch Berufstätiger „arbeitssuchend“ melden könne. Und das, ohne einen halben Urlaubstag opfern zu müssen, um in Alfeld „vorstellig zu werden“. Die Agentur in Alfeld ist auch für Elze zuständig.

Als nach einer Woche jede Reaktion von der Behörde ausgeblieben sei, habe er es erneut über die Internetseite der Arbeitsagentur versucht, so Schwier weiter. „Da erhielt ich die Meldung, das System sei gerade wegen Wartungsarbeiten nicht erreichbar.“

Zudem habe er E-Mails an die Arbeitsagentur verschickt, um sein Anliegen weiterzugeben. „Aber das nutzte ebenfalls nichts“, ärgert sich Schwier. Er habe keine Anrufe registriert. Obwohl die Agentur versichert habe, sich bei ihm zu melden. „Das geschah nicht“, beschwert sich der Elzer. Weder in seinem E-Mail-Eingangsordner noch im Handy-Speicher konnte er Versuche feststellen, ihn zu erreichen.
All das nervte Schwier immer mehr. Und dann flatterte noch dieses Schreiben der Agentur ins Haus. Wütend setzte sich der Elzer dann an seinen Computer und tippte einen Beschwerdebrief, in dem er eine schnelle Aufklärung der Sache forderte. „Außerdem behielt ich mir eine Anzeige wegen Beleidigung vor.“

Jetzt hat die Agentur für Arbeit reagiert. Die Hildesheimer Geschäftsführung hat dem Elzer ein Schreiben gesandt. In dem ist von einer „verbalen Entgleisung“ einer Mitarbeiterin die Rede. Dies sei nicht „tolerierbar“. Der Sachverhalt werde „außerordentlich bedauert“.

Zudem wird dem Elzer ein Gespräch mit dem Leiter der Alfelder Zweigstelle der Arbeitsagentur angeboten. Weiter gebe es im Hause eine „interne Reaktion“.
Auch Gerd Stoppok, Sprecher der Bundesagentur in Hildesheim, räumte ein, dass das Ganze „dumm gelaufen sei“. Allerdings habe die Mitarbeiterin aus Versehen einen Brief mit dem verfänglichen Arbeitstitel versandt. Von böser Absicht könne man nicht sprechen. Trotzdem habe man sich die Kollegin „zur Brust genommen“.

Denn die habe „nicht sehr professionell“ gehandelt. Die Frau erhalte eine Abmahnung. Überdies würden die Mitarbeiter der Agentur darauf hingewiesen, Formbriefen unverfängliche Titel zu geben. Für Schwier ist der Vorgang damit erledigt. Doch sollte man grundsätzlich derlei keinesfalls auf sich beruhen lassen, meint er. „Es ist wichtig, dass man etwas dagegen unternimmt.“

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