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Jahresarchiv
BDA: Absenkung der Regelleistgung um mehr Anreiz zur Annahme von Beschäftigung im Niederiglohnbereich zu schaffen
Die gut informierten Kreise" des Erwerbslosernforums ist die FAZ, dessen Artikel wir nicht vorenthalten möchten. Insbesondere vdie Position vom BDA ist zu beachten, "Absenkung der Regelleistgung um mehr Anreiz zur Annahme von Beschäftigung im Niederiglohnbereich zu schaffen".
Dazu auch: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/absenkung_regelleistungen_gesetzentwurf.html
Fazit: es wird verdammt Zeit, daß sich Proteste der Betroffenen entwickeln !
Frankfurter Allgemeine Zeitung Wirtschaft
Der Bund zahlt zuviel Arbeitslosengeld II
Der Regelsatz ist vermutlich zu hoch/Müntefering: Entscheidung erst im Laufe des Jahres
nf. BERLIN, 12. März. Die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II sind vermutlich zu hoch angesetzt. Darauf deuten nach Aussagen von Fachleuten die Ergebnisse der jüngsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes hin. Der Bundestag hatte dagegen erst vor kurzem - ohne die Ergebnisse der neuen EVS abzuwarten - die Anhebung der Regelsätze im Osten an das Westniveau beschlossen; sie werden zum 1. Juli von 331 Euro auf 345 Euro im Monat erhöht. Dies kostet den Bund 220 Millionen Euro. Falls sich die Einschätzung der Fachleute bestätigt, hätte der Bund dieses Geld nicht nur sparen, sondern die Sätze womöglich sogar senken können.
Die Regelsätze bestimmen sich nach dem soziokulturellen Existenzminimum, das auf Basis der alle fünf Jahre stattfindenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt wird. Die Umfrage unter privaten Haushalten fand zuletzt 2003 statt, ihre Ergebnisse sind dem zuständigen Arbeitsministerium bekannt. Politiker und Verbände fordern von Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD), möglichst schnell die Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums vorzulegen, die womöglich auf eine Senkung hinauslaufen könne. "Aus verfassungsrechtlichen Gründen spricht nichts gegen eine Senkung des Regelsatzes", sagte Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dieser Zeitung. Die Sätze seien bei der Einführung der Grundsicherung für Ältere und Arbeitslose pauschal um 15 Prozent angehoben worden. Zudem gälten für Asylbewerber deutlich niedrigere Sätze (225 Euro plus Unterkunft, Heizung und Hausrat), obwohl auch diesen das soziokulturelle Existenzminimum garantiert sei. "Wenn es also nur darum geht, wieviel Geld der Staat aus verfassungsrechtlichen Gründen bereitstellen muß, dann könnten die Sätze auf jeden Fall gesenkt werden", sagt Gunkel. Dies wäre "unter Anreizgesichtspunkten auch sinnvoll, um die Beschäftigung im Niedriglohnbereich zu erhöhen". Die EVS sei in diesem Zusammenhang "nur ein Anhaltspunkt", letztlich würden die Sätze politisch festgelegt - wie etwa bei der Ost-West-Angleichung, die sich auch nicht an der EVS orientiert habe.
Ein Sprecher von Bundessozialminister Franz Müntefering (SPD) wollte auf Anfrage zu den Spekulationen nicht Stellung nehmen. Die EVS werde derzeit im Ministerium ausgewertet, die Ergebnisse würden im Lauf dieses Jahres präsentiert, hieß es lediglich. Müntefering selbst hatte Mitte Januar im Bundestagsausschuß für Arbeit und Soziales angekündigt, das Berechnungsverfahren noch einmal grundlegend zu überprüfen und dann die politischen Konsequenzen zu ziehen. Hier stünden Diskussionen bevor, "die ich jetzt gar nicht aufrühren will", sagte Müntefering.
Die Auswertung der EVS birgt erheblichen Sprengstoff. Der Regelsatz für das Arbeitslosengeld II, das soziokulturelle Existenzminimum, betrifft direkt mehr als sieben Millionen Menschen, nämlich die Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Indirekt betrifft der Regelsatz fast alle Bürger, weil er sich auch auf die Grund- und Kinderfreibeträge in der Einkommensteuer auswirkt. Mittelbar werden zudem auch die Pfändungsfreigrenzen und die Leistungen für Asylbewerber berührt.
"Das Existenzminimum betrifft uns alle, selbst wenn wir denken, daß wir niemals Hartz-IV-Bezieher werden", sagt Rudolf Martens, Fachreferent im Paritätischen Wohlfahrtsverband. Nötig sei eine öffentliche Debatte über die Höhe der Regelsätze. Diese müßten vom Gesetzgeber festgelegt und dürften nicht "in Hinterzimmern von Ministerien bestimmt werden", fordert Martens. "Eine so zentrale Stellgröße kann man nicht in einem halbklandestinen Verfahren festlegen", kritisiert auch der sozialpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Markus Kurth. "Man sollte die Entscheidungsgrundlagen und die Entscheidungsfindung transparent und nachvollziehbar machen und nicht eine scheinobjektive Debatte führen."
Text: F.A.Z., 13.03.2006, Nr. 61 / Seite 11
Dazu auch: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/absenkung_regelleistungen_gesetzentwurf.html
Fazit: es wird verdammt Zeit, daß sich Proteste der Betroffenen entwickeln !
Frankfurter Allgemeine Zeitung Wirtschaft
Der Bund zahlt zuviel Arbeitslosengeld II
Der Regelsatz ist vermutlich zu hoch/Müntefering: Entscheidung erst im Laufe des Jahres
nf. BERLIN, 12. März. Die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II sind vermutlich zu hoch angesetzt. Darauf deuten nach Aussagen von Fachleuten die Ergebnisse der jüngsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes hin. Der Bundestag hatte dagegen erst vor kurzem - ohne die Ergebnisse der neuen EVS abzuwarten - die Anhebung der Regelsätze im Osten an das Westniveau beschlossen; sie werden zum 1. Juli von 331 Euro auf 345 Euro im Monat erhöht. Dies kostet den Bund 220 Millionen Euro. Falls sich die Einschätzung der Fachleute bestätigt, hätte der Bund dieses Geld nicht nur sparen, sondern die Sätze womöglich sogar senken können.
Die Regelsätze bestimmen sich nach dem soziokulturellen Existenzminimum, das auf Basis der alle fünf Jahre stattfindenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt wird. Die Umfrage unter privaten Haushalten fand zuletzt 2003 statt, ihre Ergebnisse sind dem zuständigen Arbeitsministerium bekannt. Politiker und Verbände fordern von Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD), möglichst schnell die Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums vorzulegen, die womöglich auf eine Senkung hinauslaufen könne. "Aus verfassungsrechtlichen Gründen spricht nichts gegen eine Senkung des Regelsatzes", sagte Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dieser Zeitung. Die Sätze seien bei der Einführung der Grundsicherung für Ältere und Arbeitslose pauschal um 15 Prozent angehoben worden. Zudem gälten für Asylbewerber deutlich niedrigere Sätze (225 Euro plus Unterkunft, Heizung und Hausrat), obwohl auch diesen das soziokulturelle Existenzminimum garantiert sei. "Wenn es also nur darum geht, wieviel Geld der Staat aus verfassungsrechtlichen Gründen bereitstellen muß, dann könnten die Sätze auf jeden Fall gesenkt werden", sagt Gunkel. Dies wäre "unter Anreizgesichtspunkten auch sinnvoll, um die Beschäftigung im Niedriglohnbereich zu erhöhen". Die EVS sei in diesem Zusammenhang "nur ein Anhaltspunkt", letztlich würden die Sätze politisch festgelegt - wie etwa bei der Ost-West-Angleichung, die sich auch nicht an der EVS orientiert habe.
Ein Sprecher von Bundessozialminister Franz Müntefering (SPD) wollte auf Anfrage zu den Spekulationen nicht Stellung nehmen. Die EVS werde derzeit im Ministerium ausgewertet, die Ergebnisse würden im Lauf dieses Jahres präsentiert, hieß es lediglich. Müntefering selbst hatte Mitte Januar im Bundestagsausschuß für Arbeit und Soziales angekündigt, das Berechnungsverfahren noch einmal grundlegend zu überprüfen und dann die politischen Konsequenzen zu ziehen. Hier stünden Diskussionen bevor, "die ich jetzt gar nicht aufrühren will", sagte Müntefering.
Die Auswertung der EVS birgt erheblichen Sprengstoff. Der Regelsatz für das Arbeitslosengeld II, das soziokulturelle Existenzminimum, betrifft direkt mehr als sieben Millionen Menschen, nämlich die Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Indirekt betrifft der Regelsatz fast alle Bürger, weil er sich auch auf die Grund- und Kinderfreibeträge in der Einkommensteuer auswirkt. Mittelbar werden zudem auch die Pfändungsfreigrenzen und die Leistungen für Asylbewerber berührt.
"Das Existenzminimum betrifft uns alle, selbst wenn wir denken, daß wir niemals Hartz-IV-Bezieher werden", sagt Rudolf Martens, Fachreferent im Paritätischen Wohlfahrtsverband. Nötig sei eine öffentliche Debatte über die Höhe der Regelsätze. Diese müßten vom Gesetzgeber festgelegt und dürften nicht "in Hinterzimmern von Ministerien bestimmt werden", fordert Martens. "Eine so zentrale Stellgröße kann man nicht in einem halbklandestinen Verfahren festlegen", kritisiert auch der sozialpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Markus Kurth. "Man sollte die Entscheidungsgrundlagen und die Entscheidungsfindung transparent und nachvollziehbar machen und nicht eine scheinobjektive Debatte führen."
Text: F.A.Z., 13.03.2006, Nr. 61 / Seite 11