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BA Alt:(mit ALG II) haben wir faktisch einen Kombilohn eingeführt.

Vorwort:

Tacheles veröffentlicht den Beitrag von Alt ausnahmsweise, weil er darin einige strategische Überlegungen zum Fortgang SGB II offenbart und weil er darin deutlich macht, wie er/die BA ALG II selbst sieht: als Kombilohn.

ALG II ist jetzt schon Kombilohn und wird es mit den gelanten Änderungen bei den Erwerbstätigengreibeträgen um so mehr.
Aus dem Kombilohn wird ersichtlich welchen Sinn und Zweck die Hartz- Gesetze und insbesondere das SGB II hat: Umstrukturierung der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik mit dem Ziel höhere Profitmaximierung = Kombilohn für das Kapital. Wird ALG II als Kombilohn gezahlt, können die Arbeitgeber niedrigere Löhne zahlen, denn es wird ja "ergänzend" vom Staat gezahlt. Damit sind wir bei der Umsetzung der Forderungen von BDI/BDA Absenkung der Löhne, geringere Lohnnebenkosten ...

Das offen und öffentlich von einem BA Vertreter zu hören, fanden wir bemerkswert, so bemerkswert, das es durchaus auf die Tachelesseite gehört.
Wir fanden es auch so bemerkenswert, weil es die politischen Zusammenhänge aufzeigt und die Richtung gegen wen sich Widerstand und Protest richten sollte/müsste.

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Deutschlands Ehrgeiz am Arbeitsmarkt

Deutschland registriert im europäischen Vergleich viele Arbeitslose. Nachbarn stehen besser da. Dort gibt es aber mehr Menschen, die Rente oder Sozialhilfe beziehen.

Heinrich Alt (Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit)

"Wenn ich groß bin, werd ich auch Hartz IV!" So titelte die Bild Zeitung im August 2006 und ließ in ihrem Bericht 12- bis 15-Jährige zu Wort kommen. Kostprobe: "Da hat man ja auch alles und es geht einem gut".

Vergleicht man diese Aussage mit dem, was der Gesetzgeber mit dem Sozialgesetzbuch II bezweckt, zeigt sich ein Dilemma: In der öffentlichen Wahrnehmung ist das gesellschaftspolitische Ziel der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe noch nicht angekommen. Das Ziel von Hartz IV ist Armutsbekämpfung, das Sozialgesetzbuch II ist kein Gesetz zur Einführung der Vollbeschäftigung. Das heißt aber nicht, dass Menschen ihr Leben lang auf Kosten des Staates leben sollen, sondern mit Unterstützung und aus eigener Kraft ihre Hilfsbedürftigkeit überwinden - im besten Fall durch die Aufnahme einer Arbeit.

Trotz der sich bessernden Lage auf dem Arbeitsmarkt ist das eine gewaltige Aufgabe, die 19 Agenturen (bei getrennter Trägerschaft), 354 Arbeitsgemeinschaften (aus Mitarbeitern von Kommunen und BA) und 69 zugelassene kommunale Träger bewältigen müssen. Das Gesetz sieht als Königsweg die Integration der Hilfebedürftigen in den ersten Arbeitsmarkt vor. Das aber schaffen nur etwa 20 bis 30 Prozent der betroffenen Menschen. Aber was geschieht mit den anderen, denen es nicht so schnell gelingt, eine Beschäftigung aufzunehmen? Hartz IV als Endstation mit unkalkulierbaren Kosten? Dieser Eindruck drängt sich auf. Im Folgenden möchte ich in fünf Thesen Gedanken und Anregungen für neue Blickrichtungen auf die derzeit laufende Diskussion geben.

These 1: Deutschland will mehr Menschen in Arbeit bringen als seine europäischen Nachbarn

Ein Blick auf die arbeitsmarktpolitischen "Musterknaben" Dänemark, Schweden, Niederlande und Großbritannien zeigt, dass dort die Arbeitslosenquoten gering und die Beschäftigungsquoten hoch sind. Allerdings ist auch die Zahl der so genannten inaktiven Leistungsbezieher höher. Es gibt also mehr Menschen, die nicht als arbeitslos zählen, weil sie als nicht arbeitsfähig gelten. In Deutschland wurde bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe die Erwerbsfähigkeit großzügig definiert und sie wird in der Praxis großzügig interpretiert. Als erwerbsfähig gilt, wer aktuell oder in absehbarer Zeit drei Stunden täglich arbeiten kann. Der zu aktivierende Personenkreis wurde somit stark ausgeweitet. Angehörige von Arbeitslosenhilfe-Empfängern, die vielleicht noch nie einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, gehören ebenso dazu wie ehemalige Sozialhilfeempfänger. Sie werden seit 2005 zusätzlich als Arbeitslose erfasst, 300 000 "Erwerbsfähige" sind noch nie regulär beschäftigt gewesen, weitere 300 000 nicht in den letzten sechs Jahren. An die Folge - das Überschreiten der Fünf-Millionen-Marke - erinnern wir uns alle noch.

Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigen, dass unser Sozialsystem die gleichen Rückzugsmöglichkeiten aus dem Erwerbsleben anbietet wie die Systeme unserer Nachbarn: längeren Arbeitslosengeldbezug, Vorruhestand, Erwerbsminderungsrente oder Sozialhilfe. Je nach Land werden die einzelnen Pfade aber unterschiedlich genutzt. So beträgt der Anteil der Menschen, die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen, in Schweden 9,4 Prozent, in den Niederlanden 8,8 Prozent, in Großbritannien 7,7 Prozent, in Deutschland dagegen nur 3,1 Prozent. Britische Verhältnisse unterstellt gäbe es in Deutschland 1,7 Mio. Rentner mehr und wahrscheinliche in ähnlicher Größenordnung Arbeitslose weniger.

Wir haben uns in Deutschland also bewusst dagegen entschieden, Menschen mit der Zahlung einer Sozialleistung aus dem aktiven Erwerbsleben auf ein Abstellgleis zu schieben. Deutschland beschreitet den humaneren und sozialpolitisch ehrgeizigeren Weg. Wir wollen, dass die Menschen von ihrer eigenen Arbeit leben. Und die Menschen selbst wollen noch einen Beitrag leisten. Aber vor dem Hintergrund des internationalen Vergleichs muss man fragen: Ist jemand, der drei Stunden - nicht am Stück, sondern über den Tag verteilt - arbeiten kann, auch wirklich marktfähig? Haben wir eine realistische Chance, für diese Menschen einen Arbeitgeber zu finden? Oder müssen wir hier nicht den Mut zu mehr Ehrlichkeit haben und neue Wege gehen, jenseits einer dauerhaften passiven Alimentierung?

These 2: Der Zugang ins Hilfesystem des Bundes ist erleichtert worden

Mittlerweile ist klar: Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches (SGB) II wurde das tatsächliche Ausmaß der Arbeitslosigkeit erst sichtbar und die Dunkelziffer reduziert. Heute beantragen mehr Menschen Arbeitslosengeld II als früher Sozialhilfe, verschämte Armut wurde reduziert. Die Hemmschwelle, staatliche Hilfen zu beantragen, ist gesunken. Das Arbeitslosengeld II ist gesellschaftlich salonfähiger als Sozialhilfe, es ist anonymer und suggeriert quasi eine Versicherungsleistung. Menschen mit den unterschiedlichsten Erwerbsbiographien leben jetzt von dieser staatlichen Leistung, darunter einige, die noch nie in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben, aber auch z. B. Ärzte, Rechtsanwälte und Landwirte, die Leistungen ergänzend zur Selbstständigkeit beziehen. Arbeitslosengeld II erhalten auch Menschen, die nicht arbeitslos im engeren Sinne sind, vor allem, weil sie in 900 000 Fällen Arbeitslosengeld II ergänzend zum Lohn aus einem Beschäftigungsverhältnis erhalten, noch die Schule besuchen, oder z.B. kleine Kinder betreuen.

Daraus auf einen hohen Missbrauch zu schließen, wäre falsch. Der Datenabgleich hat gezeigt: Die weit überwiegende Mehrzahl der Leistungsempfänger ist ehrlich und hat ihre Einkommensquellen korrekt angegeben. Mit der Einführung des Fortentwicklungsgesetzes sind weitere Maßnahmen eingeführt worden, um Leistungsmissbrauch schneller zu erkennen: Einrichten von Außendiensten, Telefonbefragungen, Datenabgleich über ausländische Zinserträge, Auskünfte des Kraftfahrt-Bundesamtes und örtlicher Meldestellen, außerdem wird die BA die Daten von Leistungsbeziehern der Arbeitslosenversicherung und der Grundsicherung permanent abgleichen. Ein Ansteigen des Missbrauchs ist somit kaum möglich. Ein Anstieg der Zahl der Arbeitslosengeld II-Bezieher ist selbst bei rückläufiger Arbeitslosigkeit unter den derzeitigen gesetzlichen Voraussetzungen dennoch nicht ausgeschlossen. Es war gesetzlich gewollt, dass die oben beschriebenen Gruppen Arbeitslosengeld II beziehen können. Damit haben wir faktisch einen Kombilohn eingeführt. Wenn man die hohe Zahl von Leistungsempfängern als Problem ansieht, muss man über den Zugang ins System diskutieren. Dann muss man politisch die Frage stellen: Wollen wir einen solchen Kombilohn? Wollen wir Selbstständige, deren eigenständige Existenz ohne staatliche Hilfe nicht gesichert ist, durch dieses System eventuell dauerhaft unterstützen? Ist die negative Einkommenssteuer eine denkbare und bessere Variante?

These 3: Neue Ideen sind gefragt.

Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist die Möglichkeit geschaffen worden, auch Menschen zu fördern, die bislang keinen Zugang zu Eingliederungsleistungen der Arbeitsagenturen hatten. Die Zweiklassengesellschaft unter den Arbeitslosen ist beseitigt, alle Arbeitslosen sind kranken-, renten- und pflegeversichert. Die Voraussetzungen für ein Mehr an Integration sind geschaffen. Die Zusammenführung sozialintegrativer Instrumente der Kommunen und arbeitsmarktpolitischer Angebote der Agenturen lässt ganzheitliche Integrationspläne zu. Es ist jedoch eine Illusion zu glauben, dies gehe von heute auf morgen und rein mechanistisch. Der Weg bleibt steinig und hart, und mancher altbewährte Trampelpfad führt in die Irre. Sichtweise und Perspektive müssen in vielen Fällen gewechselt werden: So notwendig Bildung in vielen Fällen erscheint, über reine Bildungsangebote wird das Ziel nicht erreicht, Hartz IV-Empfänger in Arbeit zu bringen. Viele werden nach den gemachten Erfahrungen Bildung zunächst eher als Bedrohung denn als Förderung begreifen. Fördermaßnahmen, die in erster Linie den Bildungsträger auslasten, aber die Zielgruppe nicht erreichen, sind sinnlos. Manche klassischen - böse gesprochen: veralteten - Instrumente reichen nicht aus. Wir brauchen neue Ideen und Ansätze, die nicht auf Dauer zementiert, sondern regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden müssen. Mit dem Wettbewerb Jugend in Arbeit haben die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit (BA) schon den ersten Schritt getan, indem sie im letzten Jahr bundesweit erfolgversprechende Projekte und Ideen ausgezeichnet und mit zusätzlichen Geldern unterstützt haben.

Modelle, die Menschen ausgrenzen, obwohl sie arbeiten wollen, können gesellschaftspolitisch nicht gewollt sein. Etwa 400000 Arbeitslosengeld II-Empfänger haben aus Sicht der BA aufgrund ihrer persönlichen Situation zumindest in absehbarer Zeit keine Chancen auf eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Parteien, Wohlfahrtsverbände und Kirchen einschließlich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales prüfen derzeit, welche Wege sinnvoll sind, damit diese Zielgruppe trotzdem einen Beitrag leisten und integriert werden kann. Genauso muss über ein Kombilohnmodell für Ältere nachgedacht werden. Letztendlich sind Politik, Gewerkschaften und Arbeitgeber gefragt, Vorschläge und Ideen zu entwickeln. Die BA wird, wenn die Politik es wünscht, ihren Teil dazu beitragen, vielversprechende Ansätze zu kommunizieren und neue Ideen erfolgreich umzusetzen.

Dabei müssen wir einer Tatsache ins Auge sehen: die derzeit freien Stellen verlangen qualifizierte Arbeitskräfte. Ein Großteil der Arbeitslosengeld II-Bezieher ist aber eher schlecht qualifiziert und arbeitsmarktfern. Ihre sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten liegen - wenn überhaupt vorhanden - mehrheitlich länger als drei Jahre zurück. Für diese Gruppe müssen zumindest Integrationsfortschritte erreicht werden. Durch die lange Periode hoher Arbeitslosigkeit häufen sich in der Langzeitarbeitslosigkeit die Personen mit sogenannten multiplen Vermittlungshemmnissen. Ältere, chronisch Kranke, Behinderte, Suchtabhängige, Analphabeten, Migranten ohne Deutschkenntnisse etc.

Die Herausforderung lautet:

Wie organisieren wir gemeinsam mit den Kommunen einen Integrationsprozess, der die Erwartung zulässt, dass auch integrationsferne Personen sukzessive an Beschäftigung herangeführt werden. Personen, die häufig bereits in der zweiten Generation nicht auf Existenzsicherung durch Arbeit, sondern auf Hilfebezug sozialisiert wurden.

These 4: Ausbildung und Arbeit müssen attraktiver werden

Die soziale Existenzsicherung ist so zu gestalten, dass der Übergang Arbeit je nach Leistungsfähigkeit nicht nur möglich ist, sondern auch die mit Abstand attraktivste Variante.Das Arbeitslosengeld II garantiert allen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und ihren Angehörigen ein existenzsicherndes Einkommen, solange sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Vermögen ist in gewissem Umfang durch Freibeträge beim Sparguthaben und der Altersvorsorge bis hin zum Wohneigentum und dem eigenen Auto geschützt. Die in der Sozialhilfe lange praktizierte und gesellschaftlich akzeptierte Forderung, erst die eigenen Mittel aufzubrauchen, ist beim Arbeitslosengeld II abgeschwächt. Ist das dem Steuerzahler ohne Vermögen zu vermitteln, der z.B. mit dem Mindestlohn von 7,87 Euro pro Stunde als Gebäudereiniger leben muss? Oder ist in Zukunft nach einer definierten Zeit des Alg II-Bezugs beispielsweise das Wohneigentum zur Sicherung des eigenen Unterhalts zu beleihen? Wenn das System der Grundsicherung eine dauerhafte und hohe Akzeptanz finden soll, muss Politik die Zumutungen an den Steuerzahler und den Leistungsempfänger sehr sorgfältig gegeneinander abwägen. Eine ähnliche Fragestellung ergibt sich bei der Bereitschaft, eine Arbeit aufzunehmen. Wo liegt der Anreiz, wenn die Grundsicherung für eine Bedarfsgemeinschaft mit zwei minderjährigen Kindern höher ist als der Lohn eines Ungelernten für 40 Stunden Arbeit?



Arbeit muss attraktiv sein und den höheren Anreiz bieten. Ob dies über die Einführung von Mindestlöhnen, einer negativen Einkommenssteuer, dem Ausgleich für Minderleistungen, Kombilöhnen, dem Ausbau von Integrationsfirmen oder einem öffentlichen Beschäftigungssektor funktioniert, entscheidet letztlich die Politik. Wie das Handlungsspektrum im lokalen Sozialraum genutzt wird, sollte von den örtlichen Akteuren möglichst im Konsens definiert werden. Abzuwägen sind ordnungspolitische Argumente mit sozialpolitischen Erwägungen. Ist unsere Gesellschaft wirklich so reich, dass sie auf den Beitrag dieser Menschen - auch wenn er nicht marktkonform erbracht werden kann - dauerhaft verzichten kann?

Können die Betroffenen ein Wirtschaftssystem anerkennen, das ihnen keine Chance mehr einräumt, Entgelt durch Arbeit zu erzielen.

These 5: Die Reform braucht Zeit.

Bereits im Gesetz ist die Spanne von der Einführung (1. Januar 2005) bis zum Beginn der Wirkungsforschung (31. Dezember 2008) festgelegt. Innerhalb von vier Jahren sollen Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen die Chance haben, funktionstüchtige Strukturen aufzubauen und Arbeitsuchende mit bewährten und mit neuen Ideen den Weg in eine Beschäftigung zu ebnen. Dass der Prozess des Zusammenwachsens von Arbeitsagenturen und Kommunen Zeit braucht, hat der Gesetzgeber realistisch eingeschätzt. Alle Beteiligten inklusive der Medien waren sich einig, dass es sich um die größte Sozialreform der Bundesrepublik handelt. Trotzdem wird in der Öffentlichkeit der Anspruch genährt, dass diese Reform von heute auf morgen Erfolge aufweisen muss. Der Erwartungsdruck der Öffentlichkeit an die Akteure ist groß.

Mit den Arbeitsgemeinschaften ist eine völlig neue Institution entstanden. Wegen großer regionaler Unterschiede in den Problemlagen konnte es keine Blaupausen geben, sondern jede Arbeitsgemeinschaft muss ihren eigenen Weg zum Erfolg finden. Auch sind die Probleme der Leistungsempfänger sehr unterschiedlich: Die Mitarbeiter in den Arbeitsgemeinschaften treffen jeden Tag auf Menschen mit völlig unterschiedlichen Biographien. Nach zwei Jahren kann man bilanzieren, dass die Reform noch nicht abgeschlossen ist. Der im Gesetz eingeräumte und notwendige Entwicklungszeitraum wird benötigt.

Vieles wird sich erst mit zunehmender Professionalisierung und Routine einpendeln. Doch mit dem reinen Appell, allen Beteiligten mehr Zeit zu geben, werden wir den gesellschaftlichen und politischen Anforderungen natürlich nicht gerecht. Es gibt durchaus Stellschrauben, die die Politik bei der Diskussion über Änderungen in der Arbeitsmarktpolitik nutzen kann. Wir stehen als Ratgeber gerne zur Verfügung.

Was kann für 2007 erwartet werden?

Bei stabilen politischen und finanziellen Rahmenbedingungen und flankiert durch eine robuste Konjunktur sind im laufenden Jahr ein Mehr an Integrationen und eine Reduzierung der passiven Leistungen machbar.

Der organisatorische, räumliche und infrastrukturelle Aufbau der Arbeitsgemeinschaften ist weitgehend abgeschlossen.

Steuerung und Transparenz des Systems bei lokaler Verantwortung des operativen Geschäfts werden Wirkung zeigen.

Verbesserungen der Mitarbeiterqualifikation, Optimierung der Prozesse und leistungsfähigere IT-Instrumente werden mehr positive Routine und Professionalität mit sich bringen.

Das Lernen vom Besten und die Verbreiterung des Förderspektrums werden die Wirksamkeit der Aktivitäten erhöhen.

Der Sachverstand örtlicher Netzwerke und Beiräte wird einen Beitrag zum Erfolg leisten.

URL: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/dokumentation/?em_cnt=1066015

Erscheinungsdatum 05.02.2007

Jeder erwerbsfähige Leistungsempfänger wird spüren und erfahren, dass er zur Förderung seiner Integration Hilfe und Unterstützung erhält, er aber im Rahmen seiner Möglichkeiten einen Beitrag erbringen kann und muss, seine Existenz selbst zu sichern.

Das neue System der Grundsicherung hat die Chance zu zeigen, dass eine höhere Integrationsleistung möglich ist als in der abgelösten Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Es sollte der Nachweis gelingen, dass Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudgets für die Arbeitsgemeinschaften Investitionen sind, die einen echten gesellschaftlichen Mehrwert bringen.

Der Autor

Heinrich Alt (Jahrgang 1950), Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, gilt als profunder Kenner der Arbeitsmarktpolitik. Am heutigen Montag will er in Berlin über die Umsetzung des SGB II im Jahr 2006 berichten und einen Ausblick auf 2007 geben. Die FR dokumentiert seine Überlegungen. aud


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