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Ausweitung des Kinderzuschlags reiner Etikettenschwindel

Tacheles e.V.: „Wer der Kinderarmut den Kampf ansagt, muss Sofortmaßnahmen zur Erstattung der Schulkosten einleiten und den Eckregelsatz erhöhen!

Auch denen, die Hartz IV durchgesetzt haben, fällt inzwischen auf, dass sie damit vor allem die Armut von Kindern vergrößert haben: Sie haben die Regelsätze von Schulkindern bis 14 Jahren auf das Niveau von Säuglingen gesenkt, den Heranwachsenden von 15 bis 18 Jahren den Wachstumsbedarf aberkannt und mit der Abschaffung der Schulbeihilfen die Bildungschancen der Kinder von Sozialleistungsbeziehenden massiv verschlechtert. Nach Berechnungen des Kinderschutzbundes müssen 2,6 Mio. Kinder unter 18 Jahren mit Hartz IV-Leistungen leben. Über 5 Mio. Minderjährige hätten der Organisation zufolge weniger als 250 Euro im Monat zum Leben.

Die Hartz IV-Parteien reden derzeit zwar viel über Kinderarmut, wollen aber die Regelsatzkürzungen für Kinder und Jugendliche über 7 Jahren nicht rückgängig machen. Stattdessen planen sie, den Kinderzuschlag auszubauen. Der Kinderzuschlag ist ein höheres Kindergeld, beschränkt auf Hartz IV-Familien, in denen die Eltern sich selbst unterhalten können, die aber für die Kinder zu wenig Einkommen haben. „Das ist reiner Etikettenschwindel”, sagt Harald Thomé, Vorsitzender des Erwerbslosenvereins Tacheles in Wuppertal, „denn der Kindergeldzuschlag soll gerade mal den Hartz IV-Bedarf der Kinder ersetzen.”

Werden die Pläne von Ministerin von der Leyen umgesetzt, kommen etwa 400.000 Kinder in den „Genuss” des Kinderzuschlages. Das bedeutet für die betroffenen Familien und deren Kinder aber weiterhin Armut auf gekürztem Hartz IV-Niveau, kritisiert Tacheles e.V. „Mit diesem Trick täuscht die Regierung Maßnahmen gegen Kinderarmut vor. Verbessern wird sich aber lediglich die Hartz IV-Statistik,” erläutert

Thomé.

Nach Erhebungen des Dortmunder Forschungsinstituts für Kinderernährung (FKE) brauchen Schulkinder bis 14 Jahren und Kinder zwischen 15 und 18 etwa das Doppelte oder mehr für gesunde Ernährung, als ihnen CDU/CSU und SPD mit Hartz IV zugestehen. Hartz IV-Niveau bedeutet Mangelernährung, Verweigerung der Anerkennung von Schulkosten und unzureichende soziokulturelle Teilhabe, ob mit oder ohne Kinderzuschlag.

Hartz IV bedeutet aber nicht nur Kinderarmut, sondern auch „Erwachsenenarmut”. Die Armutsregelsätze der Kinder sind nur Prozentsätze des Armutsregelsatzes ihrer Eltern. Auch Erwachsene können sich mit Hartz IV nicht gesund ernähren, auch ihre Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind stark eingeschränkt. Jede Verweigerung von Leistungen für Unterkunft und Heizung, für Strom und Medikamente usw. für Eltern, trifft auch deren Kinder gleichermaßen. Das kann auch nicht dadurch verhindert werden, indem Kinderleistungen in Form von Gutscheinen oder Sachleistungen gewährt werden, wie es jüngst in den Medien diskutiert wurde.

Tacheles tritt für eine sofortige Erhöhung des Eckregelsatzes auf 500 Euro ein. Damit würden auch die Regelsätze der Kinder auf rund 300 bzw. 400 Euro steigen. „Wer Kinderarmut bekämpfen will, muss etwas gegen die Armut der Eltern tun! Nur mit dem Vertauschen des Etiketts einer Sozialleistung ist das nicht getan,” fordert Erwerbslosenvertreter Thomé. „Neben der Erhöhung der Regeleistung müssen Schulmaterialen und Lernmittel zusätzlich auf Antrag erbracht werden. Nur so kann verhindert werden, dass Kinder von Hartz IV-Beziehenden und Niedrigverdienern in der Schule dauerhaft abgehängt werden.” Einen entsprechenden Änderungsvorschlag am Gesetz hat der Verein Tacheles heute vorgelegt und den Bundestagsfraktionen und der Fachöffentlichkeit zugeleitet. „Nun ist die Politik gefragt und zwar umgehend”, gibt Thomé den Ball weiter.

Tacheles Onlineredaktion
Frank Jäger



Weitere Infos:


  • Diese Presse Mitteilung zum download [PDF 26KB]
  • Vorschlag zur Änderung des SGB II:
    Erwerbslosenverein Tacheles e.V. fordert die Erstattung von Schulmaterialen, Lernmittel sowie sonstiger mit dem Schulbesuch entstehende Aufwendungen einschließlich Fahrtkosten
  • Vorschlag zur Änderung des SGB II zum download. [PDF 22KB]


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