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ARGE muss Wohnungsmarkt genauer prüfen

http://www.ksta.de/html/artikel/1144673368786.shtml
Kölner Stadtanzeiger vom 21.4.06

ARGE muss Wohnungsmarkt genauer prüfen
ERSTELLT 21.04.06, 07:30h
Gericht verhängt neue Richtlinie für „Angemessenheit“ einer Wohnung.
Bonn - So mancher Hartz IV-Empfänger musste schon die Umzugskartons packen, weil die Wohnung zu groß und die Miete zu teuer war. Welche Miete als „angemessen“ gilt, bestimmt jedoch die Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit und Bundesstadt Bonn (ARGE) - und diese Bestimmung entspricht oftmals nicht der Realität auf dem Bonner Wohnungsmarkt, wie der Mieterverein Bonn in der jüngsten Zeit immer wieder kritisiert hat.

Hartz IV-Empfänger müssen nun nicht mehr direkt mit einem Auszug aus der Wohnung rechnen, weil die Mietkosten zu teuer sind. In einem Eilverfahren hat das Sozialgericht Köln in der Frage nach „angemessener Miete“ neue Richtlinien verhängt. Bevor die Miete reduziert wird, müssen Städte, Gemeinden und ARGE zuerst prüfen, ob überhaupt günstigere Wohnungen zur Verfügung stehen. Ist dies nicht der Fall, muss die tatsächliche Miete übernommen werden, so der Beschluss des Sozialgerichts. „Damit werden nun viele Leute entlastet, die auf dem Wohnungsmarkt die Stecknadel im Heuhaufen suchen sollten“, so der Hauptgeschäftsführer des Mietervereins Bonn, Bernhard von Grünberg. In Bonn seien zurzeit etwa 20 000 Menschen von den Hartz IV-Regelungen betroffen.

Laut Sozialgesetzbuch kann die Miete eines Hartz IV-Empfängers auf die „angemessene Miete“ reduziert werden, ohne dass es einheitliche Regelungen für die Angemessenheit gibt. Viele Hartz IV-Empfänger litten bisher darunter, dass die Miete so niedrig angesetzt wurde, dass eine Wohnung zum „angemessenen“ Mietsatz gar nicht zu finden war. So liegt die Miete in den ehemals städtischen Wohnungen in Auerberg, die heute der Firma Sahle gehören und die als besonders günstig gelten, inzwischen schon bei 7,20 Euro pro Quadratmeter. Die Stadt akzeptiere aber nur eine Durchschnittsmiete von 5,10 Euro pro Quadratmeter, beklagt Grünberg. Ein anderes Problem ist die Wohnungsgröße: So gilt für einen Alleinstehenden eine Wohnung von bis zu 45 Quadratmetern als angemessen. Solche kleinen Wohnungen seien in Bonn aber kaum zu finden, so Grünberg. (bz)

(KStA)

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