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Arge in Soest fördert "familiäre Bande" - restriktiver Umgang mit unter 25-jährigen angekündigt

Meldung vom 04.08.2005
Arbeit Hellweg Aktiv fordert und fördert "familiäre Bande"
Jugendliche Arbeitslosengeld-II-Bezieher meistern die Phase der Arbeitslosigkeit leichter, wenn sie im elterlichen Haushalt bleiben

Kreis Soest (kso.2005.08.04.339.ast). „Fördern und Fordern" heißt nach wie vor die Devise der Arbeitsmarktpolitik, der sich auch die für die Hartz-IV-Umsetzung zuständige Arbeit Hellweg Aktiv (AHA) im Kreis Soest verpflichtet fühlt. Darauf weist der Geschäftsführer der Arbeit Hellweg Aktiv (AHA) im Kreis Soest, Reinhard Helle ausdrücklich hin.
Hintergrund ist die steigende Zahl an Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die ihre „Hilfebedürftigkeit“ selbst herbeiführen, in dem sie den elterlichen Haushalt verlassen und eine eigene Wohnung beziehen, obwohl sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Reinhard Helle dazu: „Insbesondere jungen Menschen bis zum Alter von 25 Jahren bieten wir eine intensive Förderung und Beratung an. Ein eigenständiges Team bei der AHA ist darum bemüht, den Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen möglichst reibungslosen Übergang in die Ausbildung und Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Von den jungen Menschen erwarten wir aber auch, dass sie weiterhin den familiären Schutz des Elternhauses nutzen und nicht ihre Eigenständigkeit auf Kosten der Allgemeinheit begründen.“

Das unterstreicht auch die gesetzliche Vorgabe. Nach dem SGB II haben erwerbsfähige Hilfebedürftige in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Insbesondere bei jungen Menschen kann aufgrund der familiären Bande davon ausgegangen werden, dass sie von ihren Eltern eine unentgeltliche Unterkunft zur Verfügung gestellt bekommen. Damit entfällt gegenüber dem Staat der Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft. „Wir werden die Mitnahmementalität einiger Antragsteller nicht weiter fördern, sondern in Zukunft sehr restriktiv mit diesen Anträgen umgehen. Die angespannte Lage am Arbeitsmarkt bietet auch die Chance, eigene Kräfte zu mobilisieren und familiäre Bande zu stärken“, appelliert Geschäftsführerin Barbara Schäfer an die Betroffenen.

Daher wird die AHA bei einem beabsichtigten Auszug aus der elterlichen Wohnung sehr genau prüfen, ob ein Umzug notwendig ist. Auch bei jungen Antragstellern, die eine eigene Wohnung bereits angemietet haben, wird die Notwendigkeit dieses Umzuges intensiv geprüft werden. Das kann dann soweit gehen, dass die Miete von der AHA nur zeitlich begrenzt übernommen wird oder sogar die Regelleistungen gekürzt werden. Der Kreis Soest, als Kostenträger der Unterkunftskosten, hat ebenfalls auf die starke Zunahme jugendlicher Antragsteller reagiert und Richtlinien zum Auszug aus der elterlichen Wohnung festgeschrieben, die an allen AHA-Standorten Anwendung finden.

Pressekontakt: AHA, Alexa Senger-Tetzlaff, Telefon: 02921/106872

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