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ARBEITSLOSENGELD II: "Tacheles" findet einen Kontoauszug ausreichend

URL: http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/wirtschaft_und_politik/?cnt=494056 Do. 26.08.2004 Seite

ARBEITSLOSENGELD II
"Tacheles" findet einen Kontoauszug ausreichend

Frankfurt a. M. • 26. August • hein • Die geplanten Änderungen des Antragsformulars für das Arbeitslosengeld (ALG) II reichen dem Sozialhilfe- und Arbeitslosenverein "Tacheles" nicht aus. In dem bis zu 16 Seiten umfassenden Fragebogen gebe es weitere Schwachpunkte bezüglich des Datenschutzes, erklärte der Tacheles-Vorsitzende Harald Thomé in Wuppertal. Zwar sei es ein Fortschritt, wenn die Verdienstbescheinigung, die vom Arbeitgeber ausgefüllt werden muss, künftig vom so genannten "Zusatzblatt 2" abgetrennt werde. Aber, so Thomé, "unter dem Strich vermissen wir bei der Bundesagentur für Arbeit die notwendige Sensibilität im Umgang mit Bürgern und deren persönlichen Daten".

So fordert Tacheles, dass die Bundesagentur (BA) ganz auf diese Form der Bescheinigung verzichtet. Thomé: "Eine normale Verdienstabrechnung, ein Kontoauszug oder der Arbeitsvertrag muss ausreichen." Der Vereinssprecher weist darauf hin, dass es bei der Beantragung von Sozialhilfe gängige Praxis sei, das Einkommen über Kopien von Abrechnungen oder Kontoauszügen darzulegen. Ein Grundsatz des Sozialdatenschutzes laute, dass derart sensible Angaben zunächst beim Antragsteller und nicht bei Dritten, etwa dem Arbeitgeber, abgefragt werden müssten. Es sei unverständlich, warum die Arbeitsagentur keine Lösung im Sinn der Betroffenen anstrebe.



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Dokument erstellt am 26.08.2004 um 17:53:13 Uhr
Erscheinungsdatum 27.08.2004

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