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PM: zu rechtswidrigen Eingliederungsverwaltungsakten



Sozietät Beier - Beier … über Entscheidungen zu rechtswidrigen Eingliederungsverwaltungsakten

Die Sozietät Beier - Beier möchte auf zwei aktuelle wichtige Entscheidungen zu rechtswidrigen Eingliederungsverwaltungsakten des Jobcenters Bremen aufmerksam machen, die vom Unterzeichner als Präzendenzfall zugunsten von SGB II- Beziehern erstritten werden konnten.

Sozialgericht Bremen, Beschluss vom 05.03.2012 – Az.: S 28 AS 266/12 ER (Teilerfolg zu 25%), daher wurde Beschwerde erhoben und es erging die Entscheidung des
LSG Niedersachsen – Bremen, Beschluss vom 04.04.2012 – Az.: L 15 AS 77/12 B ER (Erfolg zu 100%)
Nach mehreren Nachfragen der Abgeordneten Katja Kipping (Die Linke) hat die Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Merkel in ihrer Antwort auf eine Anfrage (BT-Drs.17/8846) zugegeben, dass Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Hartz IV-Leistungen sich unter Androhung von Sperrzeiten bzw. Sanktionen amtsärztlichen bzw. psychologischen Untersuchungen zu unterziehen hätten.

Die Ausarbeitung des Unterzeichners beschäftigt sich mit einer solchen sanktionsbedrohten Regelung in einem Eingliederungsverwaltungsakt des Jobcenters Bremen. In dieser E-Mail möchte Sie der Unterzeichner nur auf die sehr wichtige Problemstellung aufmerksam machen, weil gegen Hilfebedürftige des SGB II existenzvernichtende Sanktionen verhängt werden können (bis hin zur kompletten Streichung der SGB II- Leistungen zu 100%), wenn eine solche (rechtswidrige) Regelung in einer Eingliederungsvereinbarung oder in einem Eingliederungsverwaltungsakt aufgenommen wird.

Hier der Link zum kompletten Aufsatz des Unterzeichners:

http://www.kanzleibeier.de/pinnwand_eingliederungs_va.php?Gericht=bgh&Art=en&nr=59666&pos=0&anz=1

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