Aktuelles Archiv
Zum Sanktionsgesetz, bzw. geplanten Änderungen im SGB II
Die heute im Koalitionsausschuss abgestimmten Regelungen sind eine Demontage sozialer Sicherung mit der Brechstange. Durch massive Verschärfungen und verstärkten Druck auf Arbeitslose und Beschäftigte sollen der Niedriglohnsektor und prekäre Beschäftigung weiter ausgeweitet werden.
Arbeitslose wie auch Beschäftigte sollen faktisch gezwungen werden, jede noch so schlecht bezahlte und unterqualifizierte Tätigkeit anzunehmen – unabhängig von Qualifikation, Zumutbarkeit oder Lebenssituation.
Die Sanktionsregelungen sind offen verfassungswidrig. Anders als bei Hartz IV sind weder Sachleistungen noch der Schutz der Wohnung vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. November 2019 (1 BvL 7/16) unmissverständlich festgestellt:
„𝘋𝘢𝘴 𝘮𝘦𝘯𝘴𝘤𝘩𝘦𝘯𝘸𝘶̈𝘳𝘥𝘪𝘨𝘦 𝘌𝘹𝘪𝘴𝘵𝘦𝘯𝘻𝘮𝘪𝘯𝘪𝘮𝘶𝘮 (𝘈𝘳𝘵. 1 𝘈𝘣𝘴. 1 𝘪.𝘝.𝘮. 𝘈𝘳𝘵. 20 𝘈𝘣𝘴. 1 𝘎𝘎) 𝘥𝘢𝘳𝘧 𝘯𝘪𝘤𝘩𝘵 𝘨𝘦𝘬𝘶̈𝘳𝘻𝘵 𝘸𝘦𝘳𝘥𝘦𝘯. 𝘋𝘪𝘦 𝘔𝘦𝘯𝘴𝘤𝘩𝘦𝘯𝘸𝘶̈𝘳𝘥𝘦 𝘴𝘵𝘦𝘩𝘵 𝘢𝘭𝘭𝘦𝘯 𝘻𝘶 – 𝘶𝘯𝘥 𝘨𝘦𝘩𝘵 𝘢𝘶𝘤𝘩 𝘥𝘶𝘳𝘤𝘩 𝘷𝘦𝘳𝘮𝘦𝘪𝘯𝘵𝘭𝘪𝘤𝘩 ‘𝘶𝘯𝘸𝘶̈𝘳𝘥𝘪𝘨𝘦𝘴’ 𝘝𝘦𝘳𝘩𝘢𝘭𝘵𝘦𝘯 𝘯𝘪𝘤𝘩𝘵 𝘷𝘦𝘳𝘭𝘰𝘳𝘦𝘯.“
Genau das ist aber mit den beschlossenen Regelungen geplant.
Mit den beschlossenen Regelungen bereitet die Bundesregierung einen Verfassungsbruch vor. Inhaltlich werden diese Bestimmungen vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern – doch bis dahin werden sie unzähligen Menschen unsägliches Leid und Elend zufügen.
Diese Maßnahmen sind nicht nur ein Angriff auf Verfassungsrecht, Menschenrechte und -würde, sondern zugleich ein Angriff auf die Rechte der Beschäftigten und auf jede Form gesicherter, existenzsichernder Arbeit.
Beschluss des Koalitionsausschusses: https://t1p.de/tuu6w
Harald Thomé / Tacheles Online Redaktion