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Wuppertaler Sozialrechtsfortbildung: Übersicht über die Rechtsänderungen durch das 9. SGB II – ÄndG“ und Wuppertaler Eigenheiten der Sozialleistungsgewährung

Der Bundestag hat nunmehr am 23.06. das „9. Gesetz zur Änderung des SGB II (sog. “Rechtsvereinfachungsgesetz“) beschlossen, der Bundesrat hat diesem Gesetz am  8. Juli ohne Änderungen zugestimmt. Die Gesetzesänderung ist überwiegend zum 1. Aug. 2016 in Kraft getreten.

Auf der Fortbildung werden intensiv die Neuregelungen durch das Änderungsgesetz vorgestellt. Gleichzeitig wird ein Blick auf die Wuppertaler Eigenheiten der hiesigen sozialrechtlichen Gewährungspraxis geworfen. Also Hartz IV-Leistungsgewährung in Wuppertal, mit den örtlichen Details und Feinheiten. Dabei wird insbesondere die Problematik der örtlichen Unterkunftskosten, der systematische Nichtbearbeitung von Leistungsanträgen, der stetigen Verluste von Unterlagen und die zu erwartende Geltendmachung von behördlichen Erstattungsforderungen bearbeitet. 

Die Fortbildung ist als Expertenworkshop konzeptioniert mit Vortrag und Diskussion. Sie richtet sich ausschließlich an in Wuppertal tätige Menschen, die hier im Sozialrechtsbereich aktiv sind. 

Also die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer die auf Nichtbehördenseite sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Freitag, den 30. September 2016  in Wuppertal  von 10.00 – 17.00 Uhr



Inhalt:    Wuppertaler Sozialrechtsfortbildung zum Rechtsvereinfachungsgesetz und
               Wuppertaler Eigenheiten der Sozialleistungsgewährung   
    
 



Stichpunkthafte Inhalte:



-       Welche Änderungen nicht im Gesetz enthalten sind



-       Neue Schnittstelle zur Ausbildungsförderung vom SGB II in die Ausbildungsförderung



-       Änderungen bei der Anrechnung von Einkommens



-       Änderungen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung



-       Änderungen bei den Ersatz- und Erstattungsansprüchen



-       Überblick bei den Neuregelungen im Bereich der zur Eingliederung in Arbeit



-       Verfahrensrechtliche Änderungen





-       Wuppertaler Spezialitäten wie örtliche Unterkunftskosten, die Nichtbearbeitung von Leistungsanträgen, Unterlagenverluste, zu erwartende Geltendmachung von Behördlichen Erstattungsforderungen  und zum Austausch und Koordination vor Ort.



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Seminarleitung: Harald Thomé / Tacheles e.V.                                             

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