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Wenn Berlin versagt, muss es Wuppertal richten! Wenn Berlin versagt, muss es Wuppertal richten! Bei den bislang verabschiedeten Sozial-schutzpakete sind diejenigen, die schon seit längerem Sozialleistungen beziehen, weitgehend unberücksichtigt geblieben.

Ein studierender Kollege aus der Tacheles Beratung hat die wirtschaftlichen Hilfen für Studierende zusammengestellt, weil es sich mit dem Härtefalldarlehen nach § 27 Abs. 3 SGB II beim Jobcenter manchmal recht schwieriger gestaltet.

Kurzum: Alles Darlehen (Mobilitätsbeitrag Rückzahlung und 350 € Beihilfe), meist mit Bürge, kein Rechtanspruch. Nothilfefonds ist zu klein und kann bisher noch nicht beantragt werden.

In dem Dokument "Hilfen für Studierende in Wuppertal" hat der Kollege alle Hilfen zusammengestellt, die uns bekannt sind.

Arbeitshilfe Coronabedingte Hilfen für Studiende in Wuppertal

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