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Unterkunftskosten in Wuppertal
Auf Anfrage teilt uns das Jobcenter mit, dass die Werte für die Unterkunftskosten, die gleichen, wie 2021 sind.
Für die Grundmiete wird Bezug genommen auf den Wuppertaler Mietpreisspiegel, bei den Betriebskosten auf den Betriebskostenspiegel des DMB NRW.
Im Jahr 2021 wäre ausweislich des Betriebskostenspiegels der anzuerkennende Wert 2,14 EUR den qm, für das Jahr 2022 wäre dieser Wert nur 2,05 EUR. Da eine Anpassung der angemessenen KdU an den neuen Betriebskostenspiegel zum Nachteil der Leistungsberechtigten wäre, haben Jobcenter in Übereinstimmung mit dem Sozialamt der Stadt dafür entschieden, die KdU-Richtwerte in diesem Jahr nicht nach unten anzupassen, so Thomas Lenz in einer Stellungnahme.
Die derzeit gültigen Mietoberwerte für das SGB II/SGB XII lauten:
Anzahl der Personen im Haushalt |
angemessene Wohnungsgröße |
angemessener Höchstbetrag für Miete und Nebenkosten ohne Heizkosten / Bruttokalt |
1 |
bis 50 qm |
413,50 Euro |
2 |
bis 65 qm |
503,75 Euro |
3 |
bis 80 qm |
620,00 Euro |
4 |
bis 95 qm |
736,25 Euro |
5 |
bis 110 qm |
825,00 Euro |
6 |
bis 125 qm |
937,50 Euro |
7 |
bis 140 qm |
1050,00 Euro |
Anmerkung dazu:
Wuppertal hat NRW-weit die höchsten Betriebskosten und bundesweit die dritthöchsten. Laut Aussage des Deutschen Mieterbundes aus dem Jahr 2021 ist in der NRW-weiten Ergebung kein einziger Datensatz enthalten. Eine Bezugnahme auf den NRW-weiten Betriebskostenspiegel dürfte daher nicht zulässig sein. Dieser wird weder repräsentativ erhoben, noch beinhaltet er Wuppertaler Daten, die zu den höchsten NRW-weit gehören. Daher bestehen ernstliche Zweifel an der Zulässigkeit.
Harald Thomé
Tacheles Online-Redaktion
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