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Tacheles veröffentlicht interne Durchführungshinweise zum ALG II

Mit der Eingangsbeschreibung soll nicht der Teufel an die Wand gemalt werden, sondern dem „es wird schon alles Gut” – Gesäusel ein Stück Realität entgegengesetzt werden. Einen Teil dieser Realität hat Arno Luik in seinem Beitrag: „Der Putsch von ganz oben” hervorragend beschrieben und ihn auf den Punkt gebracht: „Es wird kalt in diesem Land”. Wir haben uns nun entschlossen die administrative Kälte des ALG II, in Form der internen Durchführungshinweise der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum SGB II zu veröffentlichen, da wir der Auffassung sind, dass behördliches Handeln transparent sein muss.

Durch diese von Tacheles zwangsweise durchgesetzte Transparenz werden die Betroffenen größere Möglichkeiten haben, das Verwaltungshandeln und die konkreten Entscheidungen der BA überprüfen zu können. Es ist zu befürchten das dies dringend notwendig und nötig ist.

Die Betroffenen und die sie Beratenden werden aus den Durchführungshinweisen wichtige Informationen zur Anwendung und Auslegung des neuen Gesetzes bekommen. So wird Bespielweise deutlich, wie der Unterhaltsvermutung in einer verwandten- und verschwägerten Haushaltsgemeinschaft (Rz 9.33 ff zu § 9 SGB II) widersprochen werden kann oder in welcher Größe selbst genutztes Eigentum nun von der Verwertungspflicht ausgeschlossen ist (Rz 12.26 ff zu § 12 SGB II).

Tacheles möchte mit der Veröffentlichung der internen Durchführungshinweise die demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten der Betroffenen und auch die Auseinandersetzung um demokratische und existenzsichernde Rechte stärken. Grade die Auseinandersetzung um den der Erhalt Letzterer wird dringend von Nöten sein.

Im Mai 2002 forderte die Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten für Datenschutz „Verwaltungsvorschriften gehören ans Licht der Öffentlichkeit”. Eine Umsetzung der Forderung der Daten- und Informationsfreiheitsschützer ist bei der BA nicht erkennbar, die millionenschwere PR-Kampagne zur besseren Akzeptanz des ALG II, gehört gewiss nicht in diese Rubrik. Tacheles sieht es auch im Hinblick der Empfehlungen der Informationsfreiheitsschützer als seine Pflicht an, diese Veröffentlichung jetzt vorzunehmen.

Tacheles-Online-Redaktion
Harald Thomé

Hintergrund Infos:


  • Inhaltsverzeichnis der Durchführungshinweise zum SGB II
  • Inhaltsverzeichnis der Durchführungshinweise zum SGB III
  • Entschließung der Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten für Datenschutz:
    Verwaltungsvorschriften gehören ans Licht der Öffentlichkeit”

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