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Tacheles veröffentlicht die ARGE Weisungen zur Telefonabfrage
Tacheles veröffentlicht nachfolgend die Weisung der Bundesagentur für Arbeit zur Telefonabfrage. Dazu gehören auch „Gesprächsleitfäden” wie mit den Betroffenen im Telefonat zu verfahren ist.
Dazu vorab ein paar Gedanken:
Kein Betroffener ist verpflichtet, solche Telefonanfragen über sich ergehen zu lassen. Das gehört unzweifelhaft nicht zu den Mitwirkungspflichten nach § 60 ff. SGB I.
Jeder sollte sich darüber im klaren sein, daß es dabei weniger um die Abfrage von Veränderungen geht, sondern vielmehr um allgemeine Kontrolle und um Anwesenheitskontrollen. In Verbindung mit dann versandten Meldeaufforderungen sollen Voraussetzung für Sanktionen geschaffen werden.
Die Telefonanfragen, die konstante Drohung Sozialdetektiv erdulden zu müssen zielen darauf ab den Druck auf Erwerbslose und auch (noch) Arbeitende zu erhöht, möglichst kurz nur Sozialleistungen zu beziehen oder jeden auch nur noch so schlecht bezahlen Job anzunehmen, wobei nach dem Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) auch Jobs mit 3 € zumutbar sein sollen (s. Wams vom 5. Feburar 2006)
Wer sich den Gesprächsleitfaden anschaut wird feststellen, daß er an einigen Punkten einer Verhöhnung der Betroffenen gleichkommt.
Jede ARGE entscheidet für sich um sie die Telefonanfrage durchführt. Es sollte daher darüber nachgedacht werden, auf kommunaler Ebene zu überlegen wie man Druck auf die ARGEn ausüben kann, die die Telefonanfrage durchführen.
Die ARGEn selbst sollten sich ihre Teilnahme auch überlegen, da die Telefonabfrage auch zur Kontrolle der ARGEn dient. Nürnberg will alles zentralistisch kontrollieren. Eine Teil davon ist auch die Kontrolle der ARGEn selbst.
Nach Auffassung von Tacheles sollten die Gelder für den Einkauf der Telefonabfrage lieber in Arbeitsplatzakquise, versicherungspflichtige Stellen auf dem zweiten Arbeitsmarkt und in unabhängige Beratung gesteckt werden.
Das Material:
- Teil 1: Anschreiben an alle ARGE Leiter vom 9. Dezember 2005
- Teil 2: Anschreiben an die Betroffenen
- Teil 3: Gesprächsleitfaden Ü25 (über 25-jährige)
- Teil 4: Gesprächsleitfaden U25 (unter 25-jährige)
- Teil 5: Leitfaden häufig gestellte Fragen
Hintergrund:
- Erwerbslosenverbände fordern Einstellung der umstrittenen Telefonabfrage von „Kundendaten”