Aktuelles Archiv
Tacheles veröffentlicht Referentenentwurf zu den geplanten SGB II-Kürzung und Wiedereinführung der 100 %-Sanktionen
Damit die interessierte Öffentlichkeit weiß worüber diskutiert wird, veröffentlicht Tacheles die Vorabversion des Referentenentwurfs „Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 (Beitrag BMAS Abteilung II "Arbeitsmarkt")“, Stand: 28.12.2023, dies ist noch nicht die endgültige Fassung, das bedeutet, da können noch Änderungen erfolgen.
Im Kern soll damit 170 Mio. EUR durch Sanktionen bei Totalverweigerern eingespart werden, in Zahlen übersetzt bedeutet das, die Bundesregierung kalkuliert mit 150.000 Vollsanktionen pro Jahr.
100 % - Sanktionen sind verfassungswidrig, sie führen durch Wegfall der Stromkosten zu einem Verlust der Unterkunft gleichzustellenden Notlage, sie führen in einigen Fällen zum Verlust der Heizung, die physische Existenz ist durch den Wegfall der Kosten für Nahrung und Getränke gefährdet, der Zugang zum Arbeitsmarkt ist gefährdet, weil auch dieser durch Wegfall der Kosten für Telekommunikation und Internet sanktioniert wird und lebt die sanktionierte Person mit anderen Personen in einem Haushalt beginnt eine unzulässige Sippenhaft.
Tacheles wird sich gefragt oder ungefragt mit einer Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren beteiligen und deutlich klarmachen, dass wir die Vollsanktionen ablehnen.
Material dazu:
- Vorabversion des Referentenentwurfs „Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 (Beitrag BMAS Abteilung II "Arbeitsmarkt"
- Tachelesstellungnahme im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
- Onlinebefragung zu den Folgen und Wirkungen von Sanktionen vor dem BVerfG
- Rückmeldungen von Sanktionierten an das BVerfG zu den Folgen und Wirkungen von Sanktionen
Harald Thomé / Tacheles – Online - Redaktion