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Tacheles Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen im SGB II
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Verein Tacheles, wie eine Reihe weiterer Verbände und Organisationen im Vorlageverfahren des SG Gotha zum SGB II-Sanktionsrecht als sachverständiger Dritter um eine Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme möchten wir nun veröffentlichen.
In 79 Seiten legen wir darin da, warum wir die Sanktionen im SGB II für einen Verstoß gegen das Völkerrecht, UN-Sozialpakt, Behindertenkonvention und gegen deutsches Verfassungsrecht halten.
Ebenso beschreiben wir umfassend die Folgen von Sanktionen auf die Lebenswirklichkeit der Sanktionierten, die gesellschaftlichen Folgen, von Energie- bis Wohnungsverlust, bis hin zum Verlust der Krankenversicherung.
Tacheles hofft mit dieser Stellungnahme die Diskussion um die Unzulässigkeit von Sanktionen deutlich zu beflügeln, anderseits werden Teile unserer Argumentationskette auch für eine Reihe anderer Detailfragen ziemlich spannend werden.
Die Stellungnahme wurde von Frank Jäger, Roland Rosenow und Harald Thomé und Unterstützung Dritter erstellt.
Die Tachelesstellungnahme an das BVerfG vom 25.02.2017 gibt es hier zum Download
Das BVerfG hat den Vorlagebeschluss für dieses Jahr zur Entscheidung angesetzt, das Verfahren steht schon in der Jahresvorschau 2017 unter Nr. 25: http://tinyurl.com/hml5rj8