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SG Ulm zu eheähnlichen Gemeinschaften im SGB II, wenn keine gemeinsame Wohnung besteht

anbei Link zum Urteil des SG Ulm zu eheähnlichen Gemeinschaften im SGB
II, wenn keine gemeinsame Wohnung besteht - das Urteil ist positiv für
die Betroffenen!!!

http://www.juraforum.de/recht-gesetz/hartz-iv-jobcenter-darf-keine-eheaehnliche-gemeinschaft-unterstellen-476261

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