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Rechtsbruch nicht hinnehmen – vorenthaltenes ALG II einfordern!

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Seit September werden Anträge auf Arbeitslosengeld II (ALG II) abgelehnt und bereits bewilligte Leistungen mit dem Hinweis eingestellt, es könnten Wohngeld und der Kinderzuschlag beantragt werden.



Aus unserer Sicht ist diese Praxis eindeutig rechtswidrig. Wir rufen alle betroffenen Familien dazu auf, sich mit Widerspruch und einem Antrag ans Sozialgericht beziehungsweise mit einem so genannten Überprüfungsantrag zu wehren. Dazu stellen wir hier Mustertexte zur Verfügung.



Wer kann und sollte sich wehren?



Ausnahmslos alle Familien, denen mit Verweis auf Wohngeld und/oder den Kinderzuschlag das ALG II verweigert wurde oder wird, können und sollten sich wehren. Besondere Bedingungen müssen nicht erfüllt sein.

Und was ist, wenn ich eigentlich ganz gerne anstelle von ALG II lieber Wohngeld und den Kinderzuschlag beziehen will, um den völlig überzogenen Pflichten beim ALG II zu entkommen?

Auch in diesem Fall ist die rechtliche Gegenwehr sinnvoll. Mit unseren Mustertexten wollen wir erreichen, dass Sie die Ihnen zustehenden Leistungen ohne Unterbrechung erhalten. Es geht darum, dass Sie so lange ALG II bekommen, bis Sie tatsächlich Wohngeld und/oder den Kinderzuschlag erhalten.

Was muss ich tun? Wie ist das Verfahren genau?



Zunächst müssen Sie innerhalb von einem Monat gegen den Bescheid, mit dem Ihr ALG II abgelehnt oder eingestellt wurde, Widerspruch einlegen. Wir empfehlen dabei, der fürs ALG II zuständigen Behörde eine Frist von einer Woche zu setzen, in der das Amt Ihnen (wieder) ALG II bewilligen soll.

Wenn das Amt dieser Aufforderung nicht nachkommt, dann müssen Sie sich zusätzlich ans Sozialgericht wenden und so genannten „einstweiligen Rechtsschutz” beantragen. Damit soll erreicht werden, dass das Gericht das Amt verpflichtet, Ihnen vorläufig (weiterhin) ALG II auszuzahlen.

Für diesen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz können Sie entweder unseren Mustertext (siehe unten) verwenden. Sie können aber auch persönlich zum zuständigen Sozialgericht (Antragsstelle) hingehen und Ihren Antrag zur Niederschrift stellen. Das heißt, Sie tragen Ihr Anliegen mündlich vor und ein Rechtspfleger bringt Ihren Antrag zu Papier.

Das Verfahren vorm Sozialgericht ist kostenlos. Sie müssen also nicht befürchten, dass Kosten auf Sie zukommen. Mit einer Entscheidung des Sozialgerichts können Sie in der Regel in zwei bis sechs Wochen rechnen.

Da jede einzelne Person einen eigenen Anspruch auf ALG II hat, ist es wichtig, dass alle Personen der Bedarfsgemeinschaft Widerspruch einlegen und den Antrag auf einstweiligen Rechtschutz beziehungsweise den Überprüfungsantrag stellen. Unterschreiben Sie auch als gesetzlicher Vertreter für ihr minderjähriges Kind / ihre minderjährigen Kinder.

Was ist, wenn ich die 1-Monats-Frist für den Widerspruch verpasst habe?



Auch dann ist noch nichts verloren. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein bestandskräftiger Bescheid rechtswidrig war, dann muss er auch für die Vergangenheit korrigiert werden. Dazu müssen Sie einen so genannten Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen. Wurden Ihnen Leistungen zu Unrecht vorenthalten, dann bekommen Sie das Geld nachgezahlt.

Voraussichtlich werden die zuständigen ALG II-Behörden solche Überprüfungsanträge aber erst mal ablehnen. Gegen eine Ablehnung müssen Sie dann Widerspruch einlegen. Bei diesem Überprüfungsverfahren ist es allerdings nicht möglich, vorläufigen Rechtschutz beim Sozialgericht zu beantragen, weil es um Leistungsansprüche aus der Vergangenheit geht. Vorläufiger Rechtschutz ist nur möglich, bei akuter Hilfebedürftigkeit in der Gegenwart und in der Zukunft.

Welcher Mustertext passt auf meinen Fall?



Die Mustertexte unterscheiden sich ein wenig, je nach dem, ob bereits bewilligtes ALG II eingestellt wurde oder ob ein Erst- oder Folgeantrag auf ALG II abgelehnt wurde.

  • Wenn Ihnen bereits ALG II bewilligt wurde und das Amt diese Bewilligung wieder aufgehoben hat und die Zahlungen eingestellt hat oder zu einem bestimmten Termin einstellen will, dann benutzen Sie folgende Mustertexte für den Widerspruch und den Antrag ans Sozialgericht.
  • Haben Sie einen Erst- oder Folgeantrag auf ALG II gestellt und das Amt hat diesen Antrag abgelehnt, dann benutzen Sie folgende Mustertexte für den Widerspruch und den Antrag ans Sozialgericht.
  • Wenn die 1-Monats-Frist für den Widerspruch bereits abgelaufen ist, dann benutzen Sie folgenden Mustertext für einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X.


Ich hatte bereits Widerspruch eingelegt. Der wurde aber ablehnt. Was kann ich jetzt noch tun?



Gegen den Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb einer Frist von einem Monat beim Sozialgericht Klage einreichen. Viele ALG II-Bezieher scheuen davor zurück zu Klagen. Wir möchten Sie aber ausdrücklich dazu ermuntern, Klage einzulegen. Auch bei einer Klage entstehen ihnen keine Kosten. Und das Verfahren vor den Sozialgerichten ist relativ bürgerfreundlich. Im Prinzip reicht es, wenn Sie mit Ihrer Klage deutlich machen, was Sie wollen – (also SGB II-Leistungen solange, bis Sie ihren Lebensunterhalt anders bestreiten können). Das Gericht klärt dann den Sachverhalt von sich aus auf. Das Gericht entscheidet, welche Paragrafen anzuwenden sind. Sie selbst brauchen keine Rechtskenntnisse.

Für die Begründung der Klage können Sie die Argumente aus Ihrem Widerspruch wiederholen. Ein Beispiel für das „Format” einer Klage können Sie hier anschauen und herunter laden. Wichtig ist auch bei der Klage, dass alle Personen der Bedarfsgemeinschaft aufgeführt sind und Eltern für ihre minderjährigen Kinder unterschreiben.

Falls Sie noch keine vorläufigen Leistungen im Wege des einstweiligen Rechtschutzes (siehe oben) erhalten, dann stellt sich natürlich auch bei einer Klage die Frage, wovon Sie bis zu einer Entscheidung leben sollen. Ähnlich wie beim Widerspruch gilt auch bei einer Klage: Beantragen Sie beim Sozialgericht im Wege des einstweiligen Rechtschutz, dass Ihnen vorläufig ALG II zugestanden wird. Dabei können Sie sich an den oben genannten Mustertexten ans Soziagericht orientiert. Sie müssen den Text nur ein wenig ändern und insbesondere die Bezugnahme auf den Widerspruch durch den Bezug auf Ihre Klage ersetzen.

Sich selber wehren oder sich vertreten lassen?



Wir empfehlen folgendes: Lesen Sie sich diese „Gebrauchsanweisung” hier und die für Sie passenden Mustertexte in Ruhe durch. Wenn Sie die einzelnen Schritte gut nachvollziehen können und sich als „Herr des Verfahrens” fühlen, dann können Sie sich auch alleine wehren.

Wenn nicht, dann sollten Sie sich an eine Beratungsstelle [Adressen hier] oder einen Fachanwalt für Sozialrecht [Adressen hier] wenden. Gewerkschaftsmitglieder erhalten Unterstützung und kostenlosen Rechtschutz bei ihrer Gewerkschaft

Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?



Natürlich kann Ihnen niemand eine Garantie geben, dass Sie vor Gericht Recht bekommen. Allerdings halten wir Ihren Rechtsanspruch für eindeutig und den Rechtsbruch durch die „Ämter” für so offensichtlich, dass wir die Erfolgsaussichten sehr gut einschätzen. Hier werden wir immerhin durch die Entscheidung des Sozialgerichts Dresden vom 07.11.2008 bestätigt (Az.: S 5 AS 5410/08 ER).

Hintergrund:


Entscheidung SG Dresden 7.11.2008 - S 5 AS 5410/08 ER
und die Pressemitteilung dazu

Musterschreiben:

Kommen noch

Weisungen der BA u.ä.



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