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Protest gegen die unzumutbaren Fristen in den Anhörungen im Gesetzgebungsverfahren
In einem offenen Brief fordern fünf Organisationen die Einhaltung einer Mindestfrist von vier Wochen für die Anhörung von Fachverbänden. Eine Frist von unter einem Tag ist eine Zumutung und eine Verhöhnung von demokratischen Verfahren. Solche gravierenden gesetzlichen Änderungen bedarf einer intensiven Diskussion und dürfen keinesfalls in einem Schnellverfahren durchgepeitscht werden. Keinem Verband ist es möglich, innerhalb von Stunden eine Abstimmung zu treffen und eine Stellungnahme zu schreiben. Eine solch kurz angesetzte Frist zeigt deutlich, dass von Ihrer Seite aus kein Interesse daran besteht, tatsächlich fundierte Stellungnahmen einzuholen, so die damalige Protestnote von Tacheles.
Hier nun der offene Brief der Bundesverbraucherhilfe, dbb - beamtenbund und tarifunion, bag arbeit, Deutscher Sozialgerichtstag e.V. und Tacheles e.V. an den Bundeskanzler und Protestnote von Tacheles 8.10.2024