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Position der Spitzen von AWO, DW und DRK zur Kürzung der Regelleistung im SGB II

Die passiven Leistungen seinen zu hoch, die „einvernehmlichen Gesetzesziele”, so die „Nachrangigkeit von Sozialleistungen”, würden durch das bestehende System SGB II nicht hergestellt, deswegen müssten die „passiven Leistungen” gekürzt werden. Die Logik der Unterzeichner bedeutet, durch Absenkung der Regelleistungen und faktisches Aushungern von über 7 Millionen Leistungsempfängern mehr Anreize zur Aufnahme von Billig-Jobs zu schaffen.



Mit dieser „persönlichen Erklärung” haben die Spitzen der drei Wohlfahrtsverbände AWO, DW und DRK der Regierung und den Kapitalvertretern eine Steilvorlage für ihre weiteren Kürzungen gegeben. Da hilft nun auch kein Dementieren und Zurückrudern mehr.

Mit den zu kürzenden „passive Leistungen” sind die Regelsätze, die Mehrbedarfe und Zuschläge, die Unterkunftskosten und Heizkosten sowie Hausrat und besondere Bedarfe gemeint.

Es geht bei den Regierungsplänen nicht um eine reine „Kürzung”, sondern primär um eine Absenkung der Regelleistung auf den Betrag X (der BDA fordert 225 €), um 7 Mio. Betroffene regelrecht auszuhungern, damit sie gezwungen sind Niedriglohnjobs anzunehmen.

Die Absichten aus Arbeitgebersicht sind klar formuliert und umrissen:

  • So BDA Chef Alexander Gunkel im März 06 gegenüber der FAZ
  • und das DIHK-Papier: Erst Arbeit, dann Transfer


Mit diesem Statement haben die drei Verbandsspitzenvertreter ihre Zustimmung für den gesellschaftlichen Umstrukturierungsprozess gegeben. Und sie haben es eben nicht als individuelle „persönliche Erklärung” durchgeführt, sondern in trauter Einigkeit mit den Spitzenvertretern des Städtetages. Der Zeitpunkt war wohl kalkuliert. Mit dieser Erklärung wurde eine mediale Kampagne zur Durchsetzung weiterer Leistungseinschnitte eingeleitet.

Man muss diese Erklärung in ihrem politischen Kontext betrachten. Dabei ist zu beachten, dass damit zum einen eine Bresche für die aktuell betriebene „Fortentwicklung” des SGB II geschlagen wird, aber auch für die geplanten weiteren „Optimierungen” des SGB II, womit vorrangig weitere Leistungseinschnitte, wie Absenkung der Regelleistungen und sonstiger passiver Leistungen, gemeint sind.

Auch der Zeitpunkt der Erklärung ist maßgeblich, denn derzeit stößt die Regierungs- und Kapitalkoalition bei ihren Umstrukturierungsplänen (noch) auf keinen nennenswerten Widerstand der Betroffenen.

Auch die Sozialverbände und die Gewerkschaften positionieren sich nur unmerklich. Hier ist es Aufgabe und Pflicht der Wohlfahrtsverbände, sich einzumischen und sich aktiv gegen die Umstrukturierung und als „Anwalt der Armen” vor die Betroffenen zu stellen. Stattdessen fallen sie ihnen mit der Erklärung in den Rücken. Aus dieser Sicht hat die Erklärung der Verbandsvertreter eine besondere Qualität und Bedeutung.

Wir hoffen, dass dieser Kontext in der Diskussion um die Erklärung der drei Verbandsspitzenvertreter beachtet wird. Es genügt nicht, wegen der Kritik lediglich zurückzurudern und sich auf den Standpunkt zu stellen, das sei ja „nur” eine persönliche Erklärung. Hier ist eine scharfe Distanzierung von der Erklärung gefordert.

Tacheles möchte daher die Erklärung und die daraus resultierende Diskussion dokumentierten und anmerken, daß die Positionen besonders innerhalb des Diakonischen Werkes sehr erfreulich sind.

Tacheles – Online – Redaktion
Harald Thomé



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