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Onlineumfrage zur Situation Geflüchteter in Unterkünften
vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist ein Verfahren zur seit September 2019 geltenden 10 % Kürzung der AsylbLG-Bedarfssätze für alleinstehende Bewohner*innen von Sammelunterkünften anhängig (Az. 1 BvL 3/21). Die Bundesregierung unterstellt, dass diese Personen "als Schicksalsgemeinschaft" die Obliegenheit hätten, in den Unterkünften wie Ehepaare aus einem Topf zu wirtschaften und dadurch entsprechende Einsparungen zu erzielen (BT-Drs. 19/10052, S. 23/24).
Das BVerfG prüft nun aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Sozialgerichts Düsseldorf (Az. S 17 AY 21/20 ), ob die Kürzung der Bedarfssätze nach § 2 AsylbLG auf Regelbedarfsstufe 2 (wie für Ehepartner) statt Regelbedarfsstufe 1 (wie normalerweise für Alleinstehende) gegen die Verfassung verstößt.
Das BVerfG hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) aufgefordert, hierzu als „sachverständiger Dritter ” Stellung zu nehmen, und konkrete Fragen zur Situation in Unterkünften für Geflüchtete gestellt. Um diese Fragen zu beantworten, macht die BAGFW eine Umfrage, die sich richtet an:
- Leiter:innen von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften
- Alltagsbetreuer:innen und Sozialarbeiter:innen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften
- Bewohner:innen von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften
- Personen, die Geflüchtete außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften beraten
- Personen, die Geflüchtete ehrenamtlich unterstützen
- Rechtsanwält:innen, die für Geflüchtete tätig sind
Personen in Sammelunterkünften müssten eigentlich nach 18 Monaten als "Analogleistungen" nach § 2 AsylbLG dieselben Regelsätze erhalten wie Empfänger von Alg II und Sozialhilfe. Seit September 2019 gilt aber für Alleinstehende und Alleinerziehende in Sammelunterkünften nach § 2 AsylbLG eine 10 % Kürzung auf Regelbedarfsstufe 2. Ebenso werden auch die Leistungssätze nach § 3a AsylbLG um 10 % gekürzt.
Das BVerfG hat eine Reihe zivilgesellschaftlicher Akteure aufgefordert, sich in diesem Verfahren zu äußern. Um die Fragen des BVerfG zu beantworten, hat die BAGFW eine Umfrage erstellt. Es werden keine persönlichen Daten erhoben.
Unter diesem Link ist die Umfrage erreichbar:
https://survey.lamapoll.de/Vorlageverfahren_Bundesverfassungsgericht_AsylbLG_2022
Die Umfrage kann bis einschließlich Dienstag, 1. März 2022 beantwortet werden.
Mit der Bitte um rege Verbreitung und Beteiligung
Das Vorbereitungsteam