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Onlineumfrage zur Anhörung beim BVerfG wegen Sanktionen im SGB II

Am 15. Januar 2019 findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine Anhörung statt. Es geht um die Frage, ob Sanktionen nach dem SGB II mit der Verfassung vereinbar sind. Tacheles e.V. ist als sogenannter sachverständiger Dritter geladen. Für das Bundesverfassungsgericht wird die Frage, welche Wirkungen Sanktionen nach dem SGB II erzielen, voraussichtlich eine große Rolle spielen. Das ist keine rechtliche Frage, sondern eine Frage nach Erfahrungen.

Wir, das heißt der Verein Tacheles, hat zu den Fragen des Bundesverfassungsgerichts eine Onlineumfrage gestartet. Wir hatten mit 3 - 4.000 TeilnehmerInnen gerechnet. 

Die Resonanz war umwerfend, eine Resonanz mit der wir selbst in unseren kühnsten Träumen nicht gerechnet haben.

Es habe insgesamt  21.266 TeilnehmerInnen an der Umfrage teilgenommen.

Dazu möchten wir uns bei euch herzlichst bedanken, mit diesem Ergebnissen werden wir vor dem Bundesverfassungsgericht echt etwas zu berichten haben. 

Durch die Menge der TeilnehmerInnen bei der Umfrage werden Eure Antworten auch Gewicht bekommen.
Euer Tacheles - Team 

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