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Nichts gelernt: JC Wuppertal schon in der Vergangenheit zu Verschuldenskosten wegen mutwilliger Verschleppung eines Verfahrens verurteilt

Im April dieses Jahres hat das Sozialgericht Düsseldorf das Jobcenter Wuppertal wegen absichtlicher und rechtsmissbräuchlicher Fortführung eines Verfahrens zu einer Rechtsmissbrauchsgebühr verurteilt. Nun zeigt sich die mangelnde Lernfähigkeit: Bereits vor Jahren gab es einen ähnlichen Fall. 



Mit Presseerklärung vom 19. Juli dargestellt, wurde das Jobcenter Wuppertal am 27. April dieses Jahres vom Sozialgericht Düsseldorf (SG) zu einer Missbrauchsgebühr in Höhe von 150 Euro verurteilt. Das Gericht argumentierte in seiner Urteilsbegründung, dass das Jobcenter "das Verfahren sinnloserweise fortgeführt und damit absichtlich bei Gericht Kosten verursacht" habe.



Brisant ist nun, dass bereits im September 2012 ebenfalls vor dem SG Düsseldorf ein ganz ähnliches Urteil zu Ungunsten des Jobcenter gefällt wurde. Damals verklagte ein Leistungsbezieher das Jobcenter, da dieses unrechtmäßig die Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft verweigerte. Obwohl das SG Düsseldorf im Rahmen des Klageverfahrens das Jobcenter explizit darauf hinwies, "dass die Klage Erfolg hat" und eindeutig feststellte, dass ein "verständigter Beklagter... eine Anerkenntnis abgegeben [hätte]", verlangte das Jobcenter ein Urteil. Das Gericht hielt dazu in aller Deutlichkeit fest, dass diese Reaktion, "das Verfahren aber zu Lasten des Klägers in die Länge zu ziehen", "mutwillig" gewesen sei. Das Gericht verurteile das Jobcenter damals schon zu Verschuldenskosten in Höhe von 500 Euro.



"Damit zeigt sich, dass das Jobcenter Wuppertal immer wieder trotz besseren Wissens und deutlicher Warnung durch das Gericht ganz bewusst gegen  das Gesetz verstößt und den Leistungsbeziehern ihnen zustehende Ansprüche nicht zuerkennt.  Dabei muss gesagt werden, dass jeder noch so kleine Betrag, den ein Hartz IV-Empfänger nicht hat, für ihn immer einen erheblichen Betrag darstellt. Das Jobcenter nimmt offensichtlich für seinen Rechtsbruch Strafen in Kauf, die weit über dem eigentlichen Streitwert liegen", kommentiert Harald Thomé von Tacheles e.V. das Urteil.



"Zudem ist es bedenklich, dass das Jobcenter auch nach dieser unmissverständlichen Rüge durch das Gericht ungeniert seine rechtsmissbräuchliche Praxis fortgesetzt hat und nun im vergangenen April erneut zu Mutwillkosten verurteilt wurde. Ein Lernprozess hat offensichtlich nicht stattgefunden. Dieser immer wieder vorkommende Rechtsbruch durch das Jobcenter Wuppertal muss unverzüglich aufhören ", fordert Thomé abschließend.



 



  • Das Urteil des SG Düsseldorf vom 27.09.2012 - S 37 AS 1564/11 gibt es hier zum Download
  • Tacheles Pressemitteilung vom 19. Juli 2016 zum Download: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2035/









Tacheles Online - Redaktion 

Harald Thomé & Miguel Thomé 

 



 

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