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Neue Weisungen des Jobcenter Wuppertal zu den Rechtsänderungen ab 1. Juli 2026
Zum 1. Juli 2026 sind die Rechtsänderungen des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes in Kraft getreten. Gegen verschiedene Teile dieser Neuregelungen bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Hierzu zählen insbesondere:
- Die Nichterreichbarkeitsfiktion nach § 7b Abs. 4 SGB II: vollständiger Verlust des Leistungsanspruchs bei drei aufeinanderfolgenden versäumten Meldeterminen.
- Die Begrenzung der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II: Deckelung auf das Eineinhalbfache der örtlichen Mietobergrenze bei einer zugleich unbestimmten und zu eng gefassten Ausnahmeregelung in § 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II sowie in § 35 Abs. 1 Satz 7 SGB XII.
- Die neu eingeführte Quadratmeter-Mietobergrenze nach § 22 Abs. 1 Satz 8 Nr. 1 SGB II: Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Unterkunftskosten auf einen pauschalen Wert.
- Die 100-Prozent-Sanktionen bei Arbeitsverweigerung nach § 31a Abs. 7 SGB II.
- Der Durchsetzungsverwaltungsakt nach § 15a SGB II: Damit können Jobcenter nach einem Terminversäumnis für einen unbestimmten Zeitraum sanktionsbewehrte Pflichten auferlegen.
- Der unzureichende Schutz vulnerabler Gruppen: Die Neuregelungen stehen insbesondere im Hinblick auf Sanktionen, Arbeitspflichten und Unterkunftskosten im Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 5. November 2019.
Das Jobcenter Wuppertal hat als kommunales Jobcenter hierzu eigene Dienstanweisungen erlassen. Darüber hinaus wurden neue Weisungen zu den Eingliederungsleistungen veröffentlicht.
Alle Weisungen des Jobcenters Wuppertal sind hier zu finden.
Nachfolgend dokumentieren wir die besonders relevanten neuen Weisungen und Verfahrenshinweise:
- Weisung zu Einladungen und Rechtsfolgen in der neuen Grundsicherung
- Weisung/Verfahrenshinweis zum Abschluss eines Kooperationsplans (KP)
- Mitwirkungspflichten im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), hier: §§ 60 ff. Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)
- Weisung/Verfahrenshinweis: Zur Unzumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 10 SGB II, insbesondere § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II bei (Allein-)Erziehende
- Verfahrenshinweis zur Berücksichtigung von Wohneigentum und Grundstücken als Vermögen
- Weisung: Kosten der Unterkunft in Wuppertal ab dem 1. Juli 2026
- Weisung/Verfahrenshinweis zu den Mitwirkungspflichten
- Weisung/Verfahrenshinweis zur freien Förderung nach § 16f SGB II
- Weisung/Verfahrenshinweis zu Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen
Leider schafft es das Jobcenter Wuppertal – anders als andere Jobcenter – nicht, die jeweiligen Änderungen gegenüber den Vorgängerversionen transparent und nachvollziehbar darzustellen. Ist die Vorgängerversion nicht bekannt oder nicht mehr verfügbar, lässt sich kaum feststellen, welche Regelungen konkret geändert wurden. Eine transparente Verwaltungspraxis sieht anders aus.
Harald Thomé
Tacheles-Online-Redaktion