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Klage gegen Regelsatzhöhe (347 Euro) des ALG II jetzt beim Bundesverfassungsgericht eingereicht...

DGB fordert zu Massen-Widerspruch gegen Alg II-Bescheide auf

Musterklage gegen Alg II-Regelsatz vor dem Bundesverfassungsgericht Aktenzeichen 1 BvR 1840/07

DGB unterstützt Musterklage gegen Alg II-Regelsatz und fordert zu massenhaften Widersprüchen auf.

Beim Bundesverfassungsgericht in Karlruhe ist eine von der IG Metall unterstützte Klage eingegangen, mit deren Hilfe die Höhe des Regelsatzes für Alg II-Bezieher von 345 Euro überprüft werden soll (Aktenzeichen 1 BvR 1840/07). Nach Meinung der Gewerkschaften ist der Alg II-Satz zu niedrig bemessen, um Langzeitarbeitslosen ein Leben in Würde zu ermöglichen.
Mit der Verfassungsklage soll zudem überprüft werden, ob die pauschale Berücksichtigung einzelner Leistungen im Alg II-Satz mit dem individuellen Rechtsanspruch auf Sicherung des Existenzminimums vereinbar ist.

Welche Auswirkungen hätte eine positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?
Wenn die Karlsruher Richter den Alg II-Regelsatz für verfassungswidrig erklären, muss der Gesetzgeber eine gesetzliche Regelung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts treffen. Diese gilt dann für die Zukunft.

Gleichzeitig kann das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil auch feststellen, dass Arbeitslose einen Anspruch auf Nachzahlung des zu niedrig bemessenen Arbeitslosengelds II haben. In der Regel profitieren von einer entsprechenden Nachzahlungspflicht aber nur Arbeitslose, die rechtzeitig Widerspruch gegen ihren Alg II-Bescheid eingelegt haben.

Was muss ich tun, um mein Recht auf Nachzahlung von Alg II-Leistungen zu wahren?
Arbeitslose, die ihren Rechtsanspruch auf eine Nachzahlung von Alg II-Leistungen wahren wollen, müssen Widerspruch gegen ihren Alg II-Bescheid einlegen. Bei einem neuen Bescheid für einen weiteren Bewilligungszeitraum muss erneut Widerspruch eingelegt werden.

In einer Bedarfgemeinschaft - zum Beispiel in einer Familie - mit mehreren Personen, muss jedes Mitglied gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Das gilt auch für minderjährige Kinder. Um das Verfahren zu vereinfachen, kann ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft für alle anderen den Widerspruch erheben. Voraussetzung ist eine entsprechende Vollmacht. Erziehungsberechtigte können ihre minderjährigen Kinder mitvertreten.

Für alle, die ihren Rechtsanspruch auf eine mögliche Nachzahlung bis zur Entscheidung in Karlsruhe wahren wollen, haben die Gewerkschaften einen Musterbrief vorbereitet.

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund mit Download
» Musterbrief für den Widerspruch gegen den Alg II-Bescheid «
http://www.dgb.de/2007/10/08_widerspruch_alg_II_regelsatz.htm/

Anmerkung von Tacheles e.V.:

Der Widerspruch gegen die Höhe der Regelleistung hat im Bezug auf die ausstehende Verfassungsgerichtsentscheidung unseres Erachtens vor allem politischen Charakter. Es macht Sinn, sich an kollektiven Aktionen zu beteiligen und damit klar zu machen, dass „Alg II-Betroffene“ nicht alleine gegen die Behörde und die „Harz IV-Koalition“ in Berlin stehen.

Erwerbslose, die jetzt Widerspruch einlegen, sollten sich aber im Klaren darüber sein, dass durch das Bundesverfassungsgericht keine direkte Erhöhung der Regelleistung veranlasst wird. Das Gericht wird eventuell feststellen, dass das soziokulturelle Existenzminimum zu niedrig angesetzt ist und der Politik vorgeben, die Regelleistung in Zukunft höher zu bemessen. Daher werden Betroffene, die sich mit einem Widerspruch der Klage anschließen, unserer Einschätzung nach rückwirkend keine höhere Regelleistung erhalten.

Effektiven Widerstand können diejenigen leisten, die sich bei individueller Betroffenheit auf juristischem Wege gegen einzelne Unzulänglichkeiten von Hartz IV wehren. Hier gibt es zahlreiche Angriffspunkte, bei denen sich derzeit eine Änderung der laufenden Rechtsprechung abzeichnet (z.B. Kürzungen bei Krankenhausaufenthalt, Deckelung der Heizkosten, Anrechnung diverser Einkommen wie Steuererstattung oder Erbe usw.). Interessierte, die ihre Ansprüche durchsetzen wollen, sollten sich bei einer unabhängigen Stelle beraten lassen.
Adressen von Beratungsstellen finden sich auf unserem bundesweiten Adressverzeichnis unter http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx

Noch wichtiger ist öffentlicher Druck durch solidarische Aktionen und Proteste vor Ort. Die Kölner Aktion „Zahltag! Schluss mit ARGEn Schikanen“ war da ein schöner, mutmachender Erfolg, der aufgegriffen werden sollte!
Weitere Infos: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2007/zahltag2.aspx

Harald Thomé und Frank Jäger
Tacheles-Onlineredaktion

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