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Jobcenter muss teurere Wohnung nach Kurzzeit-Job genehmigen
Arbeitslose, die in eine teurere Wohnung wechseln wollen, können dies
mit einem vorübergehenden Job erreichen. Fallen sie für mindestens einen
Kalendermonat aus dem Hartz-IV-Bezug heraus, muss das Jobcenter eine
bereits bezogene teurere Wohnung genehmigen, wie am Mittwoch das
Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Voraussetzung ist danach
nur, dass auch die neue Wohnung noch als angemessen gilt. (Az: B 154 AS
46/13 R)
mit einem vorübergehenden Job erreichen. Fallen sie für mindestens einen
Kalendermonat aus dem Hartz-IV-Bezug heraus, muss das Jobcenter eine
bereits bezogene teurere Wohnung genehmigen, wie am Mittwoch das
Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Voraussetzung ist danach
nur, dass auch die neue Wohnung noch als angemessen gilt. (Az: B 154 AS
46/13 R)