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Illegaler EEJ- Klage gegen Universität Hamburg vorm Arbeitsgericht

Nach der Zurückweisung der Entschädigungsforderung durch die Uni-Leitung geht der Streit in die nächste Runde. Am 29.01.2007 hat der als Ein-Euro-Jobber dienstverpflichteten Soziologe Thomas Meese seine Klage beim Arbeitsgericht Hamburg eingereicht.

Die Hoffnung auf gerichtlichen Schutz gegen Ausbeutung, Rechtlosstellung und Diskriminierung vor dem deutschen Arbeitsgericht ist nicht allzu hoch. Vor dem Hintergrund der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts vom November 2006 (5 AZB 36/06) bleibt abzuwarten, ob das Konstrukt der „arbeitnehmerähnlichen Person” das Arbeitsgericht Hamburg von seiner Zuständigkeit überzeugen wird.

So sieht Meese in seinen vor dem Arbeitsgericht gestellten Anträgen bereits die Vorarbeit für ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxembourg und für eine letztinstanzliche Individualklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR) in Strasbourg. Dass er bei der juristischen Auseinandersetzung gegen die Auswüchse der „Hartz IV-Reform” kaum auf deutsche Gerichte zählen kann, sondern sich auf europäisches und internationales Recht stützen muss, stimmen den Hamburger Soziologen jedoch nachdenklich.

Tacheles Onlineredaktion
Frank Jäger



Links


  • Die Klageschrift von Thomas Meese [PDF 19KB]
  • Uni Weisst Forderungen zurück - Erster Tacheles Beitrag zum Thema
  • http://www.forced-labour.de - Weitere Infos

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