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Hartz-IV-Unterkunftskosten: Tacheles wirft dem Jobcenter Wuppertal vorsätzlichen Rechtsbruch vor


Das Landessozialgericht NRW (LSG) verurteilte das Jobcenter Wuppertal bereits Ende Oktober dazu, die angemessenen Unterkunftskosten für Wuppertaler Hartz-IV-Beziehende in rechtmäßiger Weise zu bemessen. Jobcenter-Vorstandsmitglied Uwe Kastien erklärte noch Ende letzten Jahres „das Urteil wird ab Anfang kommenden Jahres umgesetzt“ (WZ 30.12.2015). Tatsächlich wird es nicht umgesetzt, wie aus aktuellen Schriftsätzen des Jobcenter hervorgeht, die dem Verein Tacheles vorliegen. Dieser fordert nun zum wiederholten Mal die Anwendung der herrschenden Rechtsprechung der Sozialgerichte.




Am 29. Oktober 2015 hat das LSG die bisher vom Jobcenter Wuppertal angewendete Methode zur Festsetzung der Werte für die übernahmefähigen Unterkunftskosten auf Grundlage der kalten Grundmiete für rechtswidrig erklärt. Das Gericht ordnete an, die sogenannten »angemessenen Kosten der Unterkunft« in Zukunft anhand der Bruttokaltmiete zu bemessen. Das Urteil ist rechtskräftig.




Trotz mehrfacher Aufforderung und öffentlicher Ankündigung durch den Vorstand bleibt auch im neuen Jahr beim Jobcenter alles beim Alten“, kritisiert Harald Thomé vom Verein Tacheles die bisherige Praxis. „Wir stellen fest, dass Kostensenkungsaufforderungen bei den Unterkunftskosten weiterhin auf der Grundlage von rechtswidrigen Mietobergrenzen durchgeführt werden.“ Dem Verein liegt sogar ein Schriftwechsel vor, bei dem auf eine Einrede mit Verweis auf das LSG-Urteil die Leistungsabteilung des Jobcenter kommentarlos und unbeirrt an den bisherigen Werten festhält. „Das ist fortgesetzte Untätigkeit und völlige Ignoranz der Sozialverwaltung gegenüber der Rechtsprechung, während öffentlich beschwichtigt wird“, erklärt Thomé. „Es ist gleichzeitig vorsätzlicher Rechtsbruch durch das Jobcenter Wuppertal“, so Thomé weiter.  




Sollten nicht unverzüglich die rechtmäßigen Mietobergrenzen beim Jobcenter Wuppertal zur Anwendung kommen, kündigt Tacheles an, eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Jobcenter einzuleiten.



Hier die Ablichtung des betreffenden Schriftverkehrs vom 8.1.2016

Die Stellungnahme von Herrn Kastien (JC Wpt) in der WZ vom 30.12.2015


Hintergrundmaterial:





Harald Thomé & Frank Jäger 



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