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Gründer_innen+Selbständige: Telelefon - Konferenz 15.04. von 16:00 bis 17:00 Uhr

 


Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e. V.


 


 


P R E S S E M I T T E I L U N G


 


Experten – Telefonkonferenz:


 


Selbstständigkeit bei ALG 2-Bezug – Das musst du beachten


 


mit Michael Schnelle (als Experte) und Max Hilgarth (als Moderator)


 


Der VGSD e. V. lädt erneut am 15. April 2014 von 16:00 bis 17:00 Uhr zu einer seiner beliebten Telefonkonferenzen ein. Dabei werden folgende Fragen erörtert:


 


-           Wem kann eine Selbstständigkeit bei ALG 2-Bezug empfohlen werden und wem überhaupt nicht?


 


-           Ich habe bereits Anspruch auf ALG 2 und möchte mich in Voll- oder Teilzeit selbstständig machen. Darf ich das? Kann mich der Sachbearbeiter ggf. davon abhalten?


 


-           Wenn der Sachbearbeiter die Gründung oder Selbstständigkeit unterstützt: Wie kann er mich über das ALG 2 hinaus fördern? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?


 


-            Welche Ausgaben im Zusammenhang mit meiner Selbstständigkeit erkennt das Jobcenter an, welche nicht? Welche Unterschiede gibt es gegenüber dem Finanzamt?


 


-           Mein Gewinn reicht aktuell noch nicht aus, um davon zu leben. Wie viel von meinem Gewinn darf ich behalten, wenn ich zusätzlich ALG 2 erhalte bzw. beantrage? Bin ich dann über das Jobcenter sozialversichert?


 


-           Ich bekomme eine Stelle angeboten? Muss/sollte ich die annehmen? Dann habe ich die Selbstständigkeit aber doch umsonst aufgebaut oder?


 


-           Mein Sachbearbeiter stellt mir ständig Steine in den Weg? Was kann ich tun?


 


-           Gibt es Tools oder Programme, die die Buchhaltung bzw. die Angaben gegenüber dem Jobcenter machen muss, vereinfachen?


 


Alle angemeldeten Teilnehmer können natürlich auch eigene Fragen stellen! Anmeldungen sind – auch für Nichtmitglieder – über die Homepage vom VGSD möglich. Eine Anmeldung ist erforderlich, um die Zugangsdaten zu erhalten.


 


 


Über den Verband:


 


Der Verband vertritt die Interessen von Gründern und Selbstständigen mit weniger als zehn Mitarbeitern. Das schließt ausdrücklich jegliche Art der Selbstständigkeit, auch in Teilzeit, mit ein. Die Mitglieder kommen aus allen Branchen.


 


Kleine Selbstständige und Gründer brauchen eine Lobby – bisher hatten sie keine! Ein kleinunternehmerfeindliches Gesetz jagt das nächste. Selbstständige sehen sich einer Vielzahl von Zwangsabgaben und bürokratischen Pflichten gegenüber, die gerade von Kleinselbstständigen kaum zu bewältigen sind!


 


Seit der Gründung im Sommer 2012 ist der Verband der Gründer und Selbständigen e. V. auf über 1.500 Mitglieder gewachsen, von denen jeder Vierte den Verband auch finanziell unterstützt.


 


Der Verband veranstaltet regelmäßig Telefonkonferenzen mit Experten, zu denen sich meist mehr als 200 Teilnehmer anmelden. Bundesweit ist er zudem aktiv mit Regionalgruppen, die sich meist alle 2 Monate treffen, u. a. auch in Hamburg. Arbeitsgruppen beschäftigen sich mit aktuellen Themen und kompetente Ansprechpartner für verschiedene Bereiche stehen den Mitgliedern bzw. auch für Presseanfragen zur Verfügung.


 


Über Michael Schnelle:


 


Seit über 10 Jahren selbstständig, zuerst in Hamburg, dann in Rosengarten, ist der VGSD-Sprecher für Selbstständigkeit bei ALG 2-Bezug in den Bereichen Touristik, Medien und sozialrechtlichen Belangen tätig. Er unterhält bundesweite Kontakte zu Selbstständigen mit ALG II-Bezug, bietet regelmäßig eine ehrenamtliche Sozialsprechstunde im Kaleidoskop in Buchholz/Nordheide an, hilft dort bei Ämterproblemen aller Art und ist Autor von mehr als 20 Büchern. Dazu gehört auch der im Lambertus Verlag erschienene Titel „Existenzgründung mit wenig Geld“, ein Ratgeber für eine Selbstständigkeit im Nebenerwerb, bei geringem Kapitaleinsatz und bei ALG 2-Bezug. Ein Sonderkapitel ist den Schwierigkeiten einer Selbstständigkeit mit ALG 2-Bezug gewidmet. Unter Bezug auf aktuelle Urteile geht der Autor auf die mangels vernünftiger Gesetzgebung zahlreichen Problemfelder zwischen hilfebedürftigem Selbstständigen und Jobcenter ein.


 


Verantwortlich für die Pressemitteilung: Michael Schnelle, 21224 Rosengarten als VGSD-Sprecher für das Thema Selbstständigkeit bei ALG II-Bezug

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