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Geht doch: Jobcenter und Sozialamt Wuppertal setzen nach Einlegung der Fachaufsichtsbeschwerden die Unterkunftskosten neu fest
Stattdessen wurden weiterhin die völlig veraltete Unterkunftskostenbeträge verwendeten. Auch wurden SGB XII-Leistungsbeziehende wegen Bagatellüberschreitungen der (alten) Werte für die Unterkunft, angeschrieben und über die Unangemessenheit „aufgeklärt“ und mitgeteilt, dass diese Beträge nach Ablauf der Karenzzeit nicht mehr übernommen werden. Damit wurden SGB XII-beziehende Menschen, also vorwiegend Alte und Kranke, massiv verunsichert und in Angst und Schrecken versetzt.
Diese "Aufklärungsaktion" hat das Fass zum Überlaufen gebracht. Tacheles hat Fachaufsichtsbeschwerden an die zuständigen Ministerien geschrieben und plötzlich, oh Wunder, werden die KdU mit "eigenen Berechnungen" angepasst und neu festgesetzt. Was über Monate vorher nicht ging. Nach Druck aus den Ministerien dann plötzlich doch.
Hier sind die Beschwerden von Tacheles zu finden: https://t1p.de/hvvrq
Allerdings wurde die vom Jobcenter veröffentlichte KdU – Richtlinie auf der Website bisher noch nicht korrigiert (Stand 17.3.2022), das JC veröffentlicht nur die zwei Jahre alten Werte. Das Sozialamt hat zumindest uns gegenüber die KdU – Richtlinie transparent gemacht, diese gibt es hier: https://t1p.de/f9j7p
Was einfach immer wieder nicht nachvollziehbar ist, warum korrekte Rechtsanwendung, wie sie gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht läuft und es immer wieder Druck braucht.
Hier jetzt die neuen KdU - Werte für Wuppertal, diese gelten rückwirkend seit 1/2023:
Anzahl der Personen im Haushalt |
Wohnungsgröße |
Höchstbetrag für Miete und Nebenkosten ohne Heizkosten |
1 |
Bis 50 qm |
436,50 Euro |
2 |
bis 65 qm |
533,00 Euro |
3 |
bis 80 qm |
656,00 Euro |
4 |
bis 95 qm |
779,00 Euro |
5 |
bis 110 qm |
873,40 Euro |
6 |
bis 125 qm |
992,50 Euro |
7 |
bis 140 qm |
1111,60 Euro |
Harald Thomé / Tacheles Onlineredaktion