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Einstellung der Förderung von Arbeitslosenzentren und Beratungsstellen in NRW
Ende September 2008 soll in NRW die Landesförderung für die rund 75 Arbeitslosenzentren und ca. 65 Beratungsstellen eingestellt werden. Beachtlich dabei ist, dass NRW-Arbeitsminister Laumann die Betroffenen auf die Beratungspflicht der ARGEn verweisen will und deshalb eine „Parallelstruktur” nicht mehr notwendig sei.
Damit wird in NRW ein Sozialkahlschlag in wichtigen Teilen der sozialen Infrastruktur angekündigt. Gegenwehr der SGB II-Bezieher ist nicht gewünscht, daher sollen die Strukturen, die sie potentiell bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen können, zerschlagen werden.
Mit der gleichen Begründung läuft derzeit ein Projekt in den CDU Bundesländern, SGB II-Leistungsberechtigten bei den Amtsgerichten die Ausgabe von Beratungsscheinen zu verweigern. Auch hier heißt es, sie könnten sich ja bei der ARGE beraten lassen.
Nach unserer Ansicht steht es jetzt für die Arbeitslosenzentren und Beratungsstellen an, sich auf ihre Entstehungsgeschichte aus der Erwerbslosen- und Jobberbewegung in den 80er Jahren zurückzubesinnen und davon ausgehend in dieser Tradition stehend über massiven Protest nachzudenken. Ein Protest, bei dem es sich nicht nur um den Selbsterhalt der eigenen Stelle handeln darf, sondern der darauf abzielt, zu verhindern, dass eine wichtige Beratungs- und Unterstützungsstruktur Erwerbsloser nicht zerschlagen wird.
Tacheles wird dazu in der nächsten Zeit zu einem NRW-weiten Treffen der Arbeitslosenzentren und Beratungsstellen aufrufen, um ein Stimmungsbild zu erhalten und einen ersten Meinungsaustausch durchzuführen.
Damit wird in NRW ein Sozialkahlschlag in wichtigen Teilen der sozialen Infrastruktur angekündigt. Gegenwehr der SGB II-Bezieher ist nicht gewünscht, daher sollen die Strukturen, die sie potentiell bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen können, zerschlagen werden.
Mit der gleichen Begründung läuft derzeit ein Projekt in den CDU Bundesländern, SGB II-Leistungsberechtigten bei den Amtsgerichten die Ausgabe von Beratungsscheinen zu verweigern. Auch hier heißt es, sie könnten sich ja bei der ARGE beraten lassen.
Nach unserer Ansicht steht es jetzt für die Arbeitslosenzentren und Beratungsstellen an, sich auf ihre Entstehungsgeschichte aus der Erwerbslosen- und Jobberbewegung in den 80er Jahren zurückzubesinnen und davon ausgehend in dieser Tradition stehend über massiven Protest nachzudenken. Ein Protest, bei dem es sich nicht nur um den Selbsterhalt der eigenen Stelle handeln darf, sondern der darauf abzielt, zu verhindern, dass eine wichtige Beratungs- und Unterstützungsstruktur Erwerbsloser nicht zerschlagen wird.
Tacheles wird dazu in der nächsten Zeit zu einem NRW-weiten Treffen der Arbeitslosenzentren und Beratungsstellen aufrufen, um ein Stimmungsbild zu erhalten und einen ersten Meinungsaustausch durchzuführen.
Tacheles Onlineredaktion
Harald Thomé
Wichtiges Hintergrundmaterial
- Initiative von Tacheles/BAG-SHI zum Rechtsanspruch auf eine unabhängige Sozialberatung
- Beratung und persönliche Unterstützung beim Fallmanagement unter neuen rechtlichen Rahmenbedingungen, Aufsatz von Helga Spindler
Jetzt aber zu dem versprochenen aktuellen Material:
- Brief von Laumann an die Landtagsabgeordneten von CDU/FDP vom 7. März 2007 [PDF 152KB]
- Rede von Laumann vom 16. März 2007 [PDF 87KB]
- Brief von Peter Kaiser an Verdi vom 16. März 2007 [PDF 163KB]
- Zusammenfassung der Fachtagung unter dem Thema: „Keiner soll unter die Räder kommen” am 22. März 2007 in Herzogenrath
- Unterstützungsbrief der Kirche um Bistum Aachen vom 27. März 2007 [DOC 95KB]
- Meldung Lokalnachrichten vom 28. März 2007: DGB unterstützt NRW Arbeitslosenzentren
- Brief von Barbara Steffens MdL Grüne vom 29. März 2007 [PDF 49KB]
13. April 2007