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Ein Jahr Hartz IV – Bilanz und Ausblick
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Ein Jahr Hartz IV – Bilanz und Ausblick
Redebeitrag bei der öffentlichen Anhörung der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag am 9. Januar 2006 in Berlin.
Ich möchte hier als Vertreter einer Erwerbslosenorganisation zunächst erläutern, was Hartz IV für Erwerbslose und ihre Familien bedeutet. Im Folgenden werde ich auf die aktuelle Entwicklung eingehen und die aus unserer Sicht notwendigen Gegenmaßnahmen skizzieren.
Aus Sicht der Betroffenen ist Hartz IV ein Verarmungs- und Entrechtungsprogramm. Sehr viele Erwerbslose, die zum Teil Jahrzehnte gearbeitet haben und aufgrund von Alter, Krankheit, Über- oder Unterqualifizierung keine Arbeit mehr finden, haben im Endeffekt erheblich weniger Geld als vor diesen „Reformen”. 6,8 Millionen Menschen werden durch das Hartz – IV - Leistungssystem zu Bürgern zweiter Klasse degradiert. Sie müssen zum Teil unerträgliche Nachweisforderungen und die Durchleuchtung ihrer Privatsphäre über sich ergehen lassen, sie sollen sogar massenweise rechtswidrige Hausbesuche erdulden, und jetzt will die Koalition zudem noch die Pflicht zur telefonischen Erreichbarkeit einführen.
Es ist abzusehen, dass in diesem Jahr etwa 700.000 Umzugsaufforderungen ergehen werden, und wenn die Betroffenen keine billigere Bleibe finden oder nicht umziehen können, werden die Leistungen für die Unterkunft gekürzt. Darüber hinaus sind die Betroffenen verpflichtet, (fast) jede noch so schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen.
Wer keine finden kann und wem keine angeboten werden kann, also der Mehrheit der Langzeiterwerbslosen, dem werden häufig völlig unsinnige Arbeitsgelegenheiten gegen eine Mehraufwandsentschädigung angeboten, die weder — wie vorgeschrieben und versprochen — langfristig zu einer Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt führen noch überhaupt den Kriterien für einen sog. Ein-Euro-Job entsprechen.
Diejenigen, die versuchen, sich gegen restriktive, oft unsinnige und zumeist rechtswidrige Ein-Euro-Jobs zur Wehr zu setzen, um sich damit noch etwas Würde zu bewahren, können bis zur Existenzvernichtung sanktioniert werden. Zudem zeigt Hartz IV nach einem Jahr, dass die Bedrohung durch die „Hartz-Keule” auch bei den noch Beschäftigten wirkt. Sie hat unmittelbare Auswirkungen auf deren Löhne und Arbeitsbedingungen: Wer nach einem Jahr Arbeitslosigkeit von Arbeitslosengeld II (ALG II) und damit von Armut bedroht ist, ist im Betrieb leichter erpressbar und stimmt schneller Lohnkürzungen und Arbeitszeitverlängerungen zu, wie es in vielen Branchen an der Tagesordnung ist.
Zur Bilanz im Einzelnen:
1. Die Antragsformulare und die darin enthaltenen vielfältigen Datenschutzverstöße.
Zunächst gab es einen großen Schock über die Menge der abgefragten Daten und die gravierenden Datenschutzverstöße bzw. Verfolgungsbetreuung im Zuge des ALG II - Antrages. So wird z.B. im Antragsformular für das ALG II verlangt, dass Gehalt per Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen ist, womit man sich gegenüber dem Arbeitgeber als Empfänger von ALG II outen müsste.
Der Nachweis des Arbeitsvertrages, der Gehaltsabrechnung und ggf. eines Kontoauszuges sei nicht ausreichend, sagt die Bundesagentur für Arbeit und begründet so diese rechtwidrige Forderung.
Wir hatten Ende 2004 fast den Eindruck, die massive öffentliche Kritik am Antragsformular würde die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu Korrekturen bewegen. Spätestens im April 2005 würden neue Formulare herauskommen, hieß es bei der BA. Jetzt haben wir Januar 2006 und es sind immer noch dieselben Antragsformulare, die noch immer die Kontonummer des Vermieters oder die Telefonnummer der Leistungsberechtigen abfragen und damit gravierend gegen den Sozialdatenschutz verstoßen.
2. ALG II - Bescheide sind nach wie vor unverständlich
Die Leistungsbescheide sind für Betroffene nicht lesbar und damit kaum zu überprüfen. Zu diesem Mangel ließ die BA Anfang letzten Jahres halbwegs ehrlich verlauten: Eine Korrektur gäbe es nicht, mit der Software A2ll ließen sich keine transparenten Bescheide erstellen.
Dessen ungeachtet sind die ALG II - Bescheide bis heute rechtswidrig, denn das SGB X gibt zwingend vor, dass Bescheide hinreichend begründet sein müssen. Das bedeutet, dass bei bedarfsabhängigen Leistungen die Berechnung detailliert aufgeschlüsselt sein muss und die Berechnung für jeden transparent und damit überprüfbar zu sein hat. Aus unserer Sicht gibt es auch andere Gründe als eine unzulängliche Software, denn mit intransparenten Bescheiden ist die Berechnung nicht prüfbar und so können erhebliche Gelder zu Lasten der Betroffenen eingespart werden.
3. Fehlerhafte Bescheide
Im ersten Vierteljahr waren rund 90 % aller von den Beratungsstellen überprüften Bescheide fehlerhaft. Die Hauptursachen: Keine oder fehlerhafte Einkommensbereinigungen, zu geringe Unterkunftskosten, falsche Anrechnung von Einkünften. Fehlerhaft meint nicht die Formvollendung der Bescheide, fehlerhaft heißt vor allem, dass bis zu mehreren hundert Euro Monat für Monat zu wenig gezahlt wurden.
Im April letzten Jahres hat der Bielefelder ARGE - Leiter öffentlich zugeben, dass über 50 % aller Bescheide falsch seien.
In der Beratung machen wir noch heute die Erfahrung, dass bei der Anrechnung und Bereinigung von Einkommen ca. 60 % aller Bescheide immer noch falsch sind. Wenn das dann rauskommt, werden zu Unrecht vorenthaltene Leistungen von den Behörden aber in den seltensten Fällen freiwillig nachgezahlt, nein, die rechtmäßigen und den Betroffenen zustehenden Leistungen müssen von den Betroffenen meistens erst mit Hilfe von Beratungsstellen oder Anwälten durchgesetzt werden.
4. Umzugsaufforderungen
Im Herbst 2004 verkündete der damalige Minister Clement noch vollmundig, keiner müsse wegen Harz IV umziehen.Die Realität sieht allerdings anders aus. Der deutsche Mieterbund hatte vor zwei Wochen seine Schätzungen zu den sog. „Zwangsumzügen” auf über 500.000 Umzugsaufforderungen nach oben korrigiert.
Tacheles geht aufgrund eigener Berechnungen davon aus, dass in diesem Jahr etwa 700.000 Haushalte Kostensenkungsaufforderungen erhalten werden. Das betrifft dann ca. 1,65 Mio. Personen.
Diese riesige Zahl entsteht dadurch, dass viele Menschen, die aus der Arbeitslosenhilfe ins ALG II gerutscht sind, in der Regel auch eine „bessere” und nach den neuen Regelungen „unangemessene” Wohnung bewohnen.
Allerdings ist der Begriff „unangemessene Wohnung” relativ zu sehen. Vielerorts sind für die Mieten, die die örtlichen SGB II –Leistungsträger als angemessen ansehen, einfach keine Wohnungen mehr zu erhalten. Das bedeutet aber auch, dass Erwerbslose in erheblichen Umfang aufgefordert werden aus ihren „unangemessen” Wohnungen auszuziehen. So berechtigt das im Einzelfall sein kann, in der Regel bedeutet es erhebliche Härten, die gravierendste ist, dass es für die von der ARGE festgelegten Mieten häufig keine Wohnungen mehr gibt. Besonders dann nicht, wenn tausende von ALG II – Leistungsempfängern aufgrund von Kostensenkungs- und Umzugsaufforderungen den Wohnungsmarkt für Billigquartiere überschwemmen. Den auch hier gilt: durch die erhöhte Nachfrage steigen die Preise auch für Billigquartiere und so gibt es auch diese nicht mehr für ALG II – Leistungsberechtigte. Es gibt einige Kommunen, in denen noch nicht mal mehr Sozialwohnungen als „angemessen” gelten.
Auch von den ständig neu ins ALG II hinzukommenden LeistungsbezieherInnen leben nach vorsichtigen Schätzungen rund 43 % in „unangemessenen” Wohnungen. Der Kreis der Haushalte, die Umzugsaufforderungen erhalten werden, erneuert sich also fortlaufend.
Nur ein kleiner Teil der Betroffenen wird tatsächlich umziehen, der Rest wird den Teil der Miete, die das Amt dann nicht mehr übernimmt, aus der kläglichen, sowieso zu geringen Regelleistung zahlen. Diese 700.000 Haushalte werden dann 20, 40 oder 100 Euro im Monat weniger zum Leben haben. Eine mittelfristige Konsequenz dieser äußerst restriktiven Linie bei den Unterkunftskosten wird sein, dass in Gebieten mit billigen Wohnungen neue Gettos entstehen werden. Gettos, in denen nur noch die Ärmsten der Armen, die ALG II - Beziehenden wohnen. Eine Entwicklung, die in einem schleichendem Prozess über Jahre verläuft. Zustände wie in Frankreich können dann in ein paar Jahren auch Realität in Deutschland werden.
5. Verfolgungsbetreuung
Tacheles hat ein Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) vom 3. Juni 2005 an alle ARGEn veröffentlicht, das die Verfolgungsbetreuung offiziell einleitete. Der damalige Superminister Clement ordnete dort verschiedene Sofortmaßnahmen zur Vermeidung bzw. Aufdeckung von Leistungsbetrug an, so z.B.:
- Prüfung der Verfügbarkeit
- Intensive Betreuung, um „Leistungsmissbrauch entgegentreten zu können”
- Einrichtung von Schnellvermittlungsstellen
- Einrichtung eines Prüf- und Außendienstes
Das Ziel dieser Maßnahmen war die sogenannte „Aktivierung” der Erwerbslosen. Die Ergebnisse kennen wir aus den Jobcenter-Modellprojekten, allen voran Köln, Lübeck, Leipzig und Mannheim. Allen Jobcenter-Modellen war gemein, dass sie durch aggressives Fallmanagement und vorgeschaltete Aktivierungsangebote die Zugangsschwelle zur existenzsichernden Leistungen erhöht haben, um Bedürftige abzuschrecken. Zum Teil haben sich die Leiter der Jobcenter damit gebrüstet, 30 % der Erstantragsteller abgeschreckt zu haben.
Es ist zu erwarten, dass nach den Anlaufschwierigkeiten der ALG II - Behörden ab Anfang 2006 die Strukturen für ein restriktives und aktivierendes Fallmanagement stehen. Dann funktionieren die Instrumente, um den Zugang zu den Leistungen massiv zu erschweren. Durch die bewusste Erhöhung der Zugangsschwellen zum ALG II wird den Berechtigten die Existenzgrundlage entzogen. Es wird darauf gesetzt, dass sie Ihre Ansprüche gegenüber der Behörde nicht weiter verfolgen. Der Verbleib der Leistungsberechtigten ist den Behörden, die solche Strategien einsetzen relativ egal bei ihnen zählt nur die Logik: Hauptsache sie liegen nicht auf unserer Tasche.
6. Arbeitsgelegenheiten / Ein-Euro-Jobs
Ein-Euro-Jobs (EEJ) werden als das „Wundermittel” zur Bereinigung der Statistik benutzt, denn jede Person, die mehr als 15 Wochenstunden arbeitet, gilt nicht als arbeitslos und fällt somit aus der Statistik heraus. Dies war vor der Wahl so und ist auch nach der Wahl von großem Interesse. Im Dezember 2005 waren es bundesweit 277.467 Ein-Euro-Jobs. Im Vergleich dazu gab es rund 6.000 Arbeitsgelegenheiten in der Endgeldvariante, der sozialversicherungspflichtigen Variante und überraschender Weise sogar einen Aufwärtstrend bei ABM auf 45.183 Stellen. Die absolute Priorität bei Eingliederungsmaßnahmen liegt aber bei den Ein-Euro-Jobs.
Es kann davon ausgegangen werden, dass der überwiegende Teil dieser 277.000 Ein-Euro-Jobs rechtswidrig vergeben wurde, weil die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards nicht erfüllt wurden.
Denn Ein-Euro-Jobs dürfen vergeben nur werden,
- wenn dies für die Eingliederung erforderlich ist (§ 3 Abs. 1 S. 1 SGB II). Also dürfte bei Personen, die eingegliedert sind, so einen Minijob haben, ehrenamtlicher Arbeit nachgehen oder Familienpflichten erfüllen, im Regelfall keine Eingliederung in den Arbeitsmarkt über einen Ein-Euro-Job erforderlich sein.
- wenn der Leistungsberechtigte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit keine Arbeit finden kann (§ 2 Abs. 1 Satz 3 SGB II).
Zudem sollen Maßnahmen zur Eingliederung nur eingesetzt werden, worunter Ein-Euro-Jobs auch zählen, wenn sie die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen(§ 3 Abs. 1, 2. TS SGB II), - wenn eine Eingliederung erforderlich ist, dann müssen primär Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante (nach § 16 Abs. 1 und § 16 Abs. 3 S. 1 SGB II – also ABM Stellen oder Versicherungspflichtvarianten) vergeben werden. Ein-Euro-Jobs dürfen sozusagen nur als letztes Mittel vergeben werden.
- der allergrößte Teil der Ein-Euro-Jobs dürfte zudem den strengen Kriterien der Zusätzlichkeit(§ 16 Abs. 3 S. 2 SGB II) nicht entsprechen.
In den meisten Fällen sind erhebliche Zweifel an der Zusätzlichkeit angebracht. Zusätzlich ist nur, was nicht zu den satzungsgemäßen Aufgaben des Trägers gehört, was nicht in der letzten Zeit durch andere Arbeitsstellen abgedeckt war und auch nur dort, wo keine Gewinnerzielungsinteressen vorliegen.
Der Hauptzweck der Ein-Euro-Jobs soll die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt sein. Dieser Zweck hat sich aber nicht erfüllt. Um die 5 % der TeilnehmerInnen haben bislang im Anschluss an einen Ein-Euro-Job anschließend irgendeine Stelle auf dem ersten Arbeitmarkt gefunden. Diese hätten sie aber wahrscheinlich auch ohne solche Ein-Euro-Jobs bekommen. Hinzu kommt, dass reguläre Beschäftigung durch Ein-Euro-Jobs verdrängt wird. So klagt beispielsweise der Bundesverband der Gebäudereiniger seit Monaten darüber, dass ihre Auftragslage bei den Wohlfahrtsverbänden seit Einführung der Ein-Euro-Jobs auf fast null zurückgegangen ist. Das Eingliederungsinstrument Ein – Euro – Job hat überwiegend seinen Zweck verfehlt und gehört abgeschafft. Es ist zu fordern, dass stattdessen mit den Geldern versicherungspflichtige Arbeitsstellen eingerichtet werden.
Diese Aufzählung der Hartz IV-Kritikpunkte ist keineswegs abschließend, sie könnte um viele weitere Punkte ergänzt werden, das würde aber den hiesigen Rahmen sprengen.
Ich möchte an dieser Stelle jedoch lieber noch auf die von ganz oben angeordnete Missbrauchskampagne gegen die fast 7 Millionen Leistungsbezieher und ihre Organisationen und sie unterstützende Organisationen eingehen. Und mich einklinken in die…
… Missbrauchsdiskussion
Es muss im Rahmen einer Bilanz zu Hartz IV auch über staatlichen Sozialleistungsmissbrauch geredet werden, grade an jenen Stellen, an denen dieser massiv und per Dienstanweisung verordnet wird.
Diese kann man an den nachfolgenden Punkten deutlich machen:
1. Eheähnliche Gemeinschaften.
Auf Dienstanweisung des BMWA wird seitens der ALG II - Behörden jedes Pärchen, das zusammenzieht sofort zur eheähnlichen Einstandsgemeinschaft erklärt. Das ist eine bewusste, von oberster Stelle angeordnete Missachtung der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, – zuletzt vom 2. September 2004. Es gibt nach dem BGB keinen unterhaltsrechtlichen Anspruch unter nicht verheirateten Paaren. Für ALG II - Beziehende wird dieser aber von den ARGEn konstruiert. Mit der Vermutung eines angeblichen geleisteten Unterhalts werden dann staatliche Leistungen abgelehnt. Die überwiegend davon betroffenen Frauen werden dadurch völlig rechtlos gestellt. Sie haben keinen Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem Partner, bekommen aber mit dem Argument, sie könnten ja Unterhalt vom Partner erhalten, das ALG II abgelehnt.
Damit werden ALG II - BezieherInen faktisch bürgerliche Rechte aberkannt.
Die offensive Zurückweisung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird durch die Dienstanweisungen aus dem BMWA zum geschäftspolitischen Ziel der BA erklärt. Oder um es noch deutlicher zu sagen: Der vorsätzliche Rechtsbruch mit der Macht des Stärkeren wird geschäftspolitisches Ziel der bundsweit federführenden ALG II - Behörde und damit auch das Ziel der örtlichen ALG II - Träger.
Wer sich dem nicht fügt, hat Intimbefragungen über Art, Dauer und Konstanz seiner Beziehung zu ertragen. Datenstriptease über etwaige in der Vergangenheit mal geleisteten Unterhaltszahlungen an den Partner werden abverlangt. Wer sich dagegen verwehrt und auf sein Recht pocht, soll Hausbesuche und Ausfragung der Nachbarn erdulden. Da wird nach Doppelbetten Ausschau gehalten, der Anzahl von Zahnbürsten, Rasierapparat oder etwaiger andersgeschlecht-licher Unterhosen im Wäschekorb.
ALG II - Beziehende wurden durch die Großoffensive aus dem Hause des damaligen Superministers Clement unter den Generalverdacht des Leistungsmissbrauchs gestellt. Der Minister sprach von der „Abzocke” und vom „Parasitentum” der Erwerbslosen. Damit sollen sie gesellschaftlich stigmatisiert werden und für Denunziantentum zum Abschuss freigegeben werden. Mit den Dienstanweisungen des BMWA und der Missbrauchskampagne wird der Boden bereitet für weitere Verschärfungen des SGB II und aus Sicht der Betroffenen zum weiteren behördlichen Sozialleistungsbetrug an den Betroffenen.
Selbst nachdem jetzt fast 20 Sozialgerichte die rechtswidrige Vermutung einer eheähnlichen Gemeinschaft in einer Vielzahl von Entscheidungen im Einzelfall korrigiert haben, werden die Dienstanweisungen nicht geändert. Der Leistungsbetrug an den Betroffenen im Bereich der eheähnlichen Gemeinschaft soll auch unter der großen Koalition fortgesetzt, ja sogar verschärft werden.
2. Stiefkinderunterhalt
Ebenfalls aufgrund der Weisungen des BMWA wurden nicht leibliche Eltern voll zum Unterhalt für Stiefkinder herangezogen. Sie wurden von den ALG II - Trägern leiblichen Eltern gleichgestellt. Um es klarzustellen, nach dem BGB gibt es bei Stiefeltern keine Unterhaltspflicht. Bis zum September 2005 wurde eine solche Unterhaltspflicht vom BMWA per Dienstanweisung angeordnet. Durch diese Dienstanweisung wurden viele Kinder in Patchwork-Familien um die ihnen zustehenden Leistungen betrogen.
Diese Handlungsleitlinie wurde von der BA per Dienstanweisung und mit Datum vom 20. Sep. zurückgenommen. Das wurde begründet mit einer Reihe von anderslautenden Gerichtsentscheidungen und einer Vielzahl von Beschwerden.
Es wurde aber nicht darauf hingewiesen, dass die Behörde aufgrund des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs von Amts wegen die zu Unrecht nicht gezahlten Leistungen nachzuzahlen hat. Das wurde mal eben in dieser Weisung unterschlagen.
Auch hier liegt staatlicher Sozialleistungsmissbrauch an den Betroffenen vor.
Der letzte Satz der Weisung vom 20. September endete mit der Mitteilung, man werde sich drum bemühen hier eine gesetzliche Änderung herbeizuführen, um – so meine Lesart dieser Absichtserklärung – den Leistungsmissbrauch bei Patchworkfamilien künftig wieder fortsetzen zu können.
Im Übrigen kann man eine gesetzliche Regelung normalerweise nicht einfach per Ministeriumsdekret beseitigen. Aber es scheint ja heutzutage sowieso Praxis zu sein, dass Behörden bestimmen, was Recht ist, nicht das Parlament oder die Gerichte.
3. Heizkostenpauschalen
In ungefähr der Hälfte der bundesweiten ARGEn werden die Heizkosten pauschaliert. Das bedeutet, die ARGE bzw. der kommunale Träger legt bestimmte Pauschalen fest, die Leistungsberechtigte monatlich zum Heizen erhalten. Das heißt, die Behörde setzt dann fest, dass für eine Person beispielsweise 40 Euro im Monat zum Heizen als angemessen gelten.
Für diese Pauschalierung gibt es aber keine Rechtsgrundlage. Das Gesetz sagt vielmehr, es sind (zunächst) die tatsächlichen Heizkosten zu übernehmen. Die Befugnis zur Pauschalierung von Leistungen hat lediglich das zuständige Bundesministerium. Die örtlichen ARGEn sind nicht das BMWA oder das neue Ministerium für Arbeit und Soziales. Deswegen werden die Pauschalen rechtswidrig und unter Amtsanmaßung festgesetzt. Auch hier wird bundesweit ein erheblicher Teil von Leistungs-berechtigten von den ALG II - Trägern um die ihnen zustehenden Gelder gebracht und damit unter das Existenzminimum gedrückt.
Erschreckend daran ist das menschenverachtende Bild, das dadurch gezeichnet wird. Rechtsansprüche und das Sozialstaatsprinzip soll es nicht mehr geben, sondern nur noch Abzocker, die auf Kosten der „Allgemeinheit” leben. Erschreckend daran ist aber auch, wie systematisch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ignoriert und unterminiert werden. In dieser Deutlichkeit ist das in der Bundesrepublik ein einmaliges Vorkommnis.
Der Koalitionsvertrag
Die Schmutzkampagne gegen Erwerbslose entlang des Missbrauchreports war die propagandistische Vorbereitung zur Durchsetzung weiterer SGB II - Verschärfungen im Koalitionsvertrag. Zum Teil sollen hier die gesetzlichen Rahmenbedingungen an eine Behördenpraxis angepasst werden, die wie oben beschrieben längst zum repressiven Hartz - IV - Alltag gehört.
Dort ist besonders zu beachten:
- Die Umkehr der Beweislast bei der Frage, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt.
- Junge Erwachsene sollen nur mit Zustimmung der Behörde aus dem Elternhaus ausziehen dürfen.
- Die gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern soll auf alle junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren ausgedehnt werden.
- Mit EU-Recht wohl kaum zu vereinbaren sind die Pläne, den Zugang zum ALG II für EU-Ausländer zu erschweren.
- Abstrus mutet der Punkt an, dass eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden soll, ALG II - Beziehende zur Teilnahme an Telefonabfragen zu verpflichten.
- Generell sollen die Kontrollen verschärft und der Datenabgleich intensiviert werden, durch das oben beschriebene Fallmanagement und vorgeschaltete Aktivierungsangebote sollen die Zugangsbarrieren zum Leistungsbezug erhöht werden.
- Im engen Zusammenhang mit dem ALG II steht das Ziel den Kombilohn zu etablieren. Es geht der Regierung um die Ausweitung des Niedriglohnsektors. Das ist der Kern der ganzen Hartz - Gesetzgebung, die die Löhne und die Arbeitsbedingungen im Visier hat.
Die Fortführung der Clementschen harten Linie richtet sich gegen verschiedene Zielgruppen. Verschärfungen in der Gewährungspraxis oder die anstehende Problematik mit Leistungskürzungen bei Sanktionen oder der Kürzung der Unterkunftskosten haben regional ein sehr unterschiedliches Gesicht und sie treten nicht gleichzeitig auf. Das macht den bundesweit organisierten Widerstand gegen Hartz IV nicht einfach.
Die Kommunalisierung der Arbeitslosenverwaltung, die Verlagerung der Kompetenzen nach unten und das Fehlen einer zentralen Fachaufsicht, die sich um die Einhaltung der Gesetze bemüht, schafft für Betroffene immer mehr rechtslose Räume, in denen Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet ist.
Die Entrechtung von Erwerbslosen bei gleichzeitiger Entrechtlichung von Behördenhandeln macht ALG II - BezieherInnen zu Bürgern zweiter Klasse. Die Diffamierung der Erwerbslosen und der sie vertretenden Organisationen und Personen geht einher mit der systematischen finanziellen Austrocknung von existierenden Beratungsstrukturen. Dadurch werden die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung für Erwerbslose weiter eingeschränkt.
Perspektiven für die politische Arbeit und Ansätze zur Kooperation
Ein dauerhafter Widerstand gegen Hartz IV muss regionale Wurzeln bekommen, denn hier werden die Entscheidungen über die Lebensbedingungen von Erwerbslosen letztendlich getroffen. Hier leben die Betroffenen, hier müssen sie sich zusammentun um ihre Rechte gegen die Behörden und die politisch Verantwortlichen durchsetzen.
Hier müssen sich die Betroffenen den Raum zurückerobern, um die Schaffung von Selbstorganisation und Selbsthilfe sowie von Beratungsstrukturen voranzutreiben.
Fernziele für eine Organisierung von Erwerbslosen sollten der Kampf um einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige Beratung und die Schaffung sozialer Zentren sein.
Eine soziale Bewegung muss aber auch die von den aktuellen Angriffen gleichermaßen Betroffenen dauerhaft integrieren können. Damit meine ich: Beschäftigte und Erwerbslose gemeinsam auf der Straße und in den Betrieben. Denn genau so wie Hartz IV den Druck auf die Beschäftigten erhöht, länger zu arbeiten für weniger Geld, erhöhen die deregulierten Bedingungen des Arbeitsmarktes unter dem Leitbild „Fördern und Fordern” den Druck auf Erwerbslose jede noch so ungeschützte Beschäftigung anzunehmen, weil ihnen sonst Sanktionen drohen. Ich wünsche mir, dass die Fraktion DIE LINKE ihre Möglichkeiten nutzt, um das Entstehen und Wachsen unabhängiger Protest- und Organisationsstrukturen vor Ort und deren bundesweite Vernetzung zu fördern.
Eine wichtige Unterstützung für eine außerparlamentarische Bewegung durch deren Fraktion im Bundestag könnte darin bestehen, soziale Probleme aufzugreifen und im Parlament einer breiteren Öffentlichkeit zu präsentieren. Damit könnte auch ein größeres Maß an öffentlicher Sensibilisierung jenes Teils der Gesellschaft geschaffen werden, für den DIE LINKE als Hoffnungsträger ins Parlament gewählt wurde.
Immer mehr unabhängige Beratungsstrukturen brechen mangels öffentlicher Finanzierung zusammen. Die Fraktion DIE LINKE. sollte sich daher für den Rechtsanspruch auf eine unabhängige Beratung und die Finanzierung derselben stark machen. (Dazu gibt es schon ein gemeinsames Papier von der BAG-SHI und Tacheles aus dem Jahr 2004).
Schließlich muss der Politik der Großen Koalition bundesweit koordiniert und öffentlichkeitswirksam mit Protestaktionen begegnet werden. Eine Gelegenheit dazu bietet eine zentrale Aktion noch in diesem Frühjahr, für die eine bundesweite Vernetzung und Koordinierung bereits angelaufen ist.
Zentrale Forderungen
Ich möchte hier noch kurz ein paar zentrale Forderungen formulieren:
Wichtig für die Erwerbslosen und lohnabhängig Beschäftigte ist die Forderung nach einer sofortigen Erhöhung der Regeleistung auf mindestens 500 Euro, die Einführung eines Mindestlohns von wenigstens 10 Euro sowie eine drastische Verkürzung der Arbeitszeit (30-Stundenwoche bei vollen Lohnausgleich).
Darüber hinaus sehe ich mit Blick auf die oben geschilderten Probleme von ALG II -Beziehenden dringenden Handlungsbedarf in folgenden Punkten und würde mir wünschen, dass diese von der Fraktion DIE LINKE aufgegriffen werden:
- Sofortige Abänderung des § 9 Abs. 1 u. 2 SGB II hinsichtlich der Regelungen zur eheähnlichen Einstandsgemeinschaft. Es ist gesetzlich zu normieren, dass eheähnliche Einstandsgemeinschaften in der Regel nicht vor drei Jahren des Zusammenlebens bestehen. Wenn sie bestehen, sind sie bei der Sozialversicherung, insbesondere bei der Kranken- und Pflegeversicherung, begünstigend zu berücksichtigen, indem eheähnliche Partner ähnlich der Familienversicherung, mit zuversichern sind.
Es ist gesetzlich zu regeln, dass eine eheähnliche Einstandsgemeinschaft in der Regel nicht vor drei Jahren des Zusammenlebens entstanden ist.
Zudem möge sich die Fraktion DIE LINKE dafür einsetzen, dass in den Fällen, in denen den Betroffenen durch rechtwidriges Handeln der SGB II – Leistungsträger Gelder vorenthalten wurden, die Leistungsträger den Betroffenen diese Gelder, ohne dass sie einen extra Antrag stellen müssen nachzuzahlen haben. - Die Fraktion DIE LINKE möge sich dafür einsetzen, dass die Regelung des § 9 Abs. 2 SGB II, nach der Stiefeltern für die nicht von ihnen stammenden Kinder unterhaltspflichtig gemacht werden sofort gestrichen wird. Für nicht leibliche (Stief-)Eltern gibt es nach dem BGB keine Unterhaltspflicht. Diese darf auch nicht als spezielle »Lex- ALG II« eingeführt werden.
- Als Übergangsregelung bis zur Einführung der Regelleistung von 500 EUR ist eine Öffnungsklausel zur individuellen Erhöhung der Regelleistung für besondere Härtefälle einzuführen, so beispielsweise für eine Haushaltshilfe bei Kranken oder zur Übernahme der Umgangskosten bei getrenntlebenden Eltern.
- Die Fraktion DIE LINKE möge sich dafür einsetzen, dass die Sanktionsregelungen in § 31 SGB II i. V.m. § 39 SGB II restlos gestrichen werden oder zumindest gravierend abgeändert werden. Ein Widerspruch gegen eine zum Teil existenzvernichtende Sanktion muss eine aufschiebende Wirkung haben. Der Betroffene muss bevor er sanktioniert wird die Möglichkeiten des rechtlichen Gehörs und der Überprüfung der behördlichen Entscheidung im Rechtmittelverfahren haben. Es darf nicht sein, dass diese Überprüfungsfunktion komplett auf die sowieso schon völlig überlasteten Sozialgerichte verlagert wird.
- Das Thema Rechtsanspruch auf eine unabhängige Beratung habe ich vorhin schon angesprochen. Ich möchte dies nochmals aus Sicht der Betroffenen konkretisierten.
Wenn Betroffene Probleme mit der Behörde haben finden sie selten eine engagierte und kompetente Beratung. Das hat zwei Gründe: die Finanzierung von Beratungsstellen wird immer weiter zurückgefahren, derzeit brechen bundesweit viele existierende Beratungseinrichtungen zusammen. Die die existierten, können und wollen oft nicht engagiert beraten, da sie eben von den Sozialleistungsträgern finanziert werden. Unter den Anwälten gibt es nur wenige die bereit und fähig sind SGB II – Mandate zu übernehmen.
Es ist davon auszugehen, dass der Druck auf SGB II – Leistungsberechtigte in der nächsten Zeit massiv erhöht wird. Es ist daher zur Sicherung der Existenz der Betroffenen und zur Wahrung des Rechtsanspruchs auf Sozialleistungen dringend notwendig, dass ein Rechtsanspruch auf eine unabhängige Beratung, einschließlich der bedingungslosen Finanzierung dieser Beratung, eingeführt wird.
Ich fordere die Fraktion DIE LINKE dazu auf sich insbesondere dafür einzusetzen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Harald Thomé