Aktuelles Archiv

Eckpunkte des „Reformpaket Grundsicherung“

Im Bereich Unterkunftskosten und selbstgenutzter Immobilien:   

  • Aufgabe der Angemessenheitsprüfung bei Mietwohnungen in den ersten zwei Jahren
  • Anspruch auf Übernahme der “tatsächlichen Aufwendungen“ bei selbstgenutzten Wohneigentums
  • Zweijähriger Bestandsschutz für Vermögenseinsatz bei selbstgenutztem  Wohneigentum


Im Bereich Sanktionen:  

  • Aufgabe der Sanktionen in die Unterkunftskosten
  • Aufgabe der vollständige Leistungskürzungen
  • Abschaffung der Sonderregeln für unter 25-Jährige


Hier soll das Urteil des BVerfG abgewartet werden.


Im Bereich Eingliederungsvereinbarungen


  • Abschaffung von Eingliederungsvereinbarungen, stattdessen Einführung  eines „kooperativen Ansatzes“ in Form eines „Integrations­fahrplan“ für die Eingliederungsstrategie.
    Nur noch Sanktionen, wenn die im „Integrationsfahrplan“ festgehaltenen Eigenbemühungen nicht eingehalten werden.


Veränderte Einkommensanrechnung innerhalb von Bedarfsgemeinschaften

  • Es wird die Aufgabe der Bedarfsanteilsmethode diskutiert und stattdessen die Einführung des Kaskadenmodell im SGB II



Hier eine Erklärung
https://mydvp.de/wp-content/uploads/2018/07/DVP_Zeitschrift_2012-05.pdf


Einführung eines neuen Kindergeldmodells

  • Das neue Kindergeld soll bis zu 389 Euro pro Kind betragen, zzgl. der Leistungsansprüche nach dem Bildungs- und Teilhabepakets, die Höhe wird nach Anzahl der Kinder gestaffelt. 


Installation von bürgerfreundlichen Versicherungsämtern mit Lotsenfunktion

  • Einführung von Versicherungsämtern mit wohnortnahen Beratungsstellen, die als Erstanlaufstellen mit Lotsenfunktion dienen sollen und eine eingehende und themenübergreifende Beratung der BürgerInnen anbieten (sollen).
  • Sozialverwaltung bürgerfreundlich gestalten


Ausweitung des Schutz­bereichs der Arbeitslosen­versicherung

  • Senkung der Anwartschaftzeit auf Alg I von 12 Monate auf 10 Monate, Ausweitung der Rahmenfrist von 24 Monate auf 36 Monate.




Verbesserung der renten­rechtlichen Absicherung

  • Bei vorübergehend von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit betroffenen  bzw. bei Übergangsgeld bei Teilnahme an einer Reha, sollen Beiträge zur Rentenversicherung auf 100 % des Entgelts während der letzten Beschäftigung angehoben werden.




Ausbau von Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote der Bundesagentur für Arbeit



  • Einführung eines Transformationspakets um den Strukturwandel aktiv zu begleiten und die Arbeit von morgen zu gestalten
  • Erweiterung der Regelungen des Qualifizierungschancengesetzes
  • Diverse Einzelregelungen zur Weiterbildung und Qualifizierung


Quelle: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Zukunftsdialog/ergebnisbericht.html

Zusammenfassung zum Download: Eckpunkte des „Reformpaket Grundsicherung“



Zusammenfassung: Harald Thomé, 28.09.2019 

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