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DW Hamburg: Mitarbeitervertretungen bekämpfen Verdrängung regulärer Beschäftigung

Gegen Billigjobs bei Diakonie
Text: Hamburg: Mitarbeitervertretungen bekämpfen Verdrängung regulärer Beschäftigung

In Hamburg hat die »Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in der Diakonie« der weiteren Einstellung von Ein-Euro-Jobbern bei Trägern diakonischer Einrichtungen widersprochen. In einer jW vorliegenden, Stellungnahme, die am Freitag an alle Mitarbeitervertretungen (MAV) verschickt wurde, verweist die Arbeitsgemeinschaft auf Kirchengerichtsentscheidungen, die die Mitbestimmungsrechte der MAV bei der Schaffung dieser »Arbeitsgelegenheiten« stärken. Demnach haben MAV dabei nun fast immer ein Mitspracherecht.

Wie die Verwaltungs- und Arbeitsgerichte haben aber auch die Kirchengerichte solche Mitbestimmungsrechte davon abhängig gemacht, ob bei den Ein-Euro-Jobs eine »weisungsgebundene Tätigkeit« vorliegt. Praktisch heißt dies, daß die MAV nun in fast allen Fällen der Einrichtung solcher Jobs in ihren Einrichtungen widersprechen können, denn »nicht weisungsgebundene Tätigkeiten« gibt es in den diakonischen Einrichtungen nur auf der Ebene des Managements.

In einem erst kürzlich abgeschlossen Fall hatte ein Kirchengericht entschieden, daß eine solche Zustimmungsverweigerung auch dann Bestand habe, wenn Vertreter der Beschäftigten darauf verweisen, daß mit einem solchen Ein-Euro-Job keine zusätzlichen Aufgaben erfüllt werden. Paragraph 16, Absatz 3 des Sozialgesetzbuches schreibt diese »Zusätzlichkeit« vor. Eine »Benachteiligung vorhandener fester Mitarbeiter« sei dann gegeben, wenn auf den von den Arbeitsagenturen subventionierten Stellen ähnliche Tätigkeiten wie die des festangestellten Personals ausgeführt werden.

In Auswertung der Gerichtsentscheidungen drängt die Arbeitsgemeinschaft der diakonischen Mitarbeitervertretungen nun darauf, bereits vorhandene Ein-Euro-Jobs abzubauen. MAV, denen die Einrichtung solcher Jobs gar nicht mitgeteilt wurde, rät sie, das sogenannte Erörterungsrecht zu nutzen, um solchen Zwangsjobs gegebenenfalls noch nachträglich und »mangels ausreichender Begründung« zu widersprechen. Vorstandstandsmitglieder der Hamburger Diakonie hatten erst kürzlich mehr Geld und »größere Planungssicherheit« für die Einrichtung von Ein-Euro-Jobs gefordert.

aus junge Welt http://www.jungewelt.de/2006/08-05/026.php

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