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Rechtsschutz bei Strom- und Gassperren von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlegt / Es droht faktisch der Verlust von Rechtsschutz
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, wurden durch das Bundesministerium Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz eingeführt, die die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren betreffen. Diese sollten nach Darstellung der Bundesregierung nicht nur den Energieversorgern, sondern auch deren Kunden helfen. Von „unmittelbar wirkenden Erleichterungen“ und „praktischen Verbesserungen im Alltag der Menschen“ sprach etwa der CDU-Abgeordnete Lars Rohwer im Bundestag über den Gesetzesentwurf. [1]
Die Realität sieht jedoch deutlich anders aus: Die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren wurde von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlagert. Das hat massive Folgen, insbesondere wegen des dort geltenden Anwaltszwangs bei solchen Verfahren. Es muss nun zunächst ein Anwalt gefunden werden, der bereit ist, auf Beratungshilfebasis tätig zu werden. Hinzu kommen Fahrtkosten zu den Landgerichten, die sich häufig nicht am Wohnort der Betroffenen befinden.
Siehe dazu LTO: Wie eine Gesetzesänderung tausenden Stromkunden das Leben schwer macht, Link: https://t1p.de/613ea
Kurzbewertung:
Diese Regelung ist sozialpolitisch und rechtsstaatlich ein Desaster. Menschen, denen der Strom oder das Gas gesperrt wurde, wird damit faktisch der Zugang zum Recht abgeschnitten. Wer seine Energierechnung nicht bezahlen kann, kann in der Regel auch keinen Anwalt finanzieren. Durch die Zuständigkeitsverlegung an die Landgerichte ist ein Rechtsbeistand jedoch zwingend vorgeschrieben. Damit wird der Rechtsschutz für Betroffene praktisch unerreichbar. Das gilt umso mehr, wenn erst mühsam ein Anwalt gefunden werden muss, der überhaupt auf Beratungshilfe oder PKH-Basis arbeitet.
Hinzu kommen zusätzliche Fahrtkosten und organisatorische Hürden durch oft weit entfernte Landgerichte. Die Neuregelung trifft somit ausgerechnet Menschen, die sich ohnehin in existenziellen Notlagen befinden. Genauso absurd ist: Selbst die Energieversorger können sich vor den Landgerichten nicht mehr selbst vertreten. Die Verfahren werden für alle Beteiligten komplizierter, teurer und schwerfälliger – ohne jeden erkennbaren Vorteil oder Bürgernähe.
Tatsächlich handelt es sich um einen massiven Abbau des effektiven Rechtsschutzes zulasten einkommensarmer Haushalte. Wer ernsthaft meint, Menschen ohne Strom oder Gas könnten problemlos anwaltliche Hilfe organisieren und finanzieren, hat jeden Bezug zur sozialen Realität verloren.
Solche Verfahren gehören unverzüglich zurück an die Amtsgerichte. Laut dem Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur vom 26. November 2025 wurde im Jahr 2024 in mindestens 239.269 Haushalten die Stromversorgung tatsächlich unterbrochen. Das entspricht einer Steigerung von 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zudem wurden bundesweit 34.393 Gassperren durchgeführt.
Alle Parteien müssen sich dafür einsetzen, dass diese Regelung rückgängig gemacht wird und die Zuständigkeit wieder an die Amtsgerichte fällt!
Nachtrag vom 14.06.2026:
Diese Regelung wurde nun rückgängig gemacht. Beschlossen wurde dies in einem sogenannten „Omnibus-Verfahren“ – einem Verfahren, das manchmal eingesetzt wird, um kleinere Gesetzesänderungen schnell durch den Bundestag zu bringen. Die Rückabwicklung wurde konkret im Gesetz zur Reform der Anerkennung von Vaterschaften verankert.
Diese Rücküberweisung an die Amtsgerichte wird am Tag nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt wirksam, d. h. voraussichtlich irgendwann im Juli 2026.
Infos dazu in der LTO: https://t1p.de/t0psj
Bundestagsveröffentlichung: https://t1p.de/p4xr5
Harald Thomé / Tacheles-Online-Redaktion