Aktuelles Archiv
Drastische Kürzungen und vermutlich Rechtsbruch bei den SGB II-Unterkunftskosten geplant
Nach dem nun von Finanzminister Lindner herausgegeben Entwurf für den Bundeshaushalt für das Jahr 2024 soll es bei Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II eine Kürzung von 700 Mio. Euro gegenüber den Ausgaben 2023 geben.
Die Unterkunftskosten (KdU) werden im Haushaltsplan um 700 Mio. niedriger angesetzt, so Seite 710 des Haushaltsplanes 2024.
Diese geplante Kürzung sollen vor dem Hintergrund einer prognostizierten Steigerung des Leistungsbezuges erfolgen:
"Die Frühjahresprojektion der Bundesregierung geht von einer Eintrübung der wirtschaftlichen Aussichten aus. Eine steigende Anzahl an SGB II-Leistungsbeziehenden und höhere Energiepreise führen zu höheren Ausgaben der passiven Leistungen nach dem SGB II“, so das BMF auf Seite 21, des Haushaltsplanentwurfes.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht allerdings was ganz anderes: "Um die Erstattung der Kosten der Unterkunft transparenter und rechtssicherer auszugestalten, schaffen wir einen verbesserten gesetzlichen Rahmen für die Anwendung der kommunalen Angemessenheitsgrenzen und stellen sicher, dass diese jährlich überprüft und ggf. angepasst werden.
Dies erleichtert den Kommunen, die Kosten der Unterkunft und Heizung als regionalspezifische Pauschalen auszuzahlen." https://t1p.de/e0g7e (Seite 59)
Ergänzung: Wenn es zu der ausgewiesenen Kürzung von rd. 700 Mio. Euro bei den Bundesmitteln zu den Unterkunftskosten kommt, wird es zwingend auch zu einer Kürzung des kommunalen Anteils der Unterkunftskosten kommen. Im Jahr 2022 betrugen die Bundeskosten an den KdU 68,8 %, die Kosten für kommunale Leistungen somit 32,2 %. Rechnerisch bedeutet dies, die geplante Kürzung umfasst weitere 317 Mio. incl. Den kommunalen KdU-Anteilen, somit stehen Kürzungen im Wert von rd. 1 Milliarde Euro im Raum.
Bewertung: bei den Unterkunftskosten handelt es sich um Rechtsanspruchsleistungen. Eine Kürzung der Zahlsummen bei den KdU dürfte ohne gesetzliche Änderungen schwerlich möglich sein, dafür braucht das Finanzministerium parlamentarische Mehrheiten. Wenn für SPD und Grüne der Koalitionsvertrag noch eine Richtschnur und Handlungsperspektive bedeutet und die SPD für eine Sozialpolitik einsteht, darf es diese Rechtsänderungen und Kürzungen nicht geben.
Insgesamt ist der Haushaltsentwurf alarmierend und ich möchte deshalb die Aufmerksamkeit darauf richten!
Download des Haushaltsentwurf 2024: https://t1p.de/udty6 (6,7 MB)
Harald Thomé / Tacheles Onlineredaktion