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Der überwiegende Teil der ALG II - Bescheide ist falsch! — Tacheles wirft der BA das Hantieren mit falschen Zahlen vor
Vor einer Woche haben die Erwerbslosenverbände KOS, BAG-SHI und Tacheles in einer gemeinsam herausgegebenen Pressemitteilung zum ALG II - Widerspruchstag aufgerufen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) öffentlich vorgeworfen, dass der überwiegende Teil der ergangenen ALG II – Bescheide falsch sei.
Die Bundesagentur reagierte in gewohnt kaltschnäuziger Manier. Es seien nur 2,1 % Widersprüche eingelegt worden, dies beweise, dass die Bescheide größtenteils richtig seien.
Wir werfen der BA nun vor, dass sie mit falschen Zahlen und billigen Argumenten operiert. Tatsächlich ist es so, dass sich die Widerspruchsquote von 2,1% auf den Stichtag 31.12.2004 bezieht. Viel Interessanter wäre jedoch die Prozentquote des Widerspruchstages 31.1.2005.
Selbst eine korrekte Quote ist jedoch nur bedingt aussagekräftig. Für die Betroffenen sind die unübersichtlichen und häufig nicht gesetzeskonform gestalteten Bescheide kaum prüfbar. Werden Fehler erkannt, fehlt häufig der Mut initiativ zu werden und die erforderlichen Rechtsmittel einzulegen. Die Angst vor Benachteiligungen ist für viele Betroffene zu groß.
So gibt es bereits erste besorgniserregende Informationen von ALG II-Empfängern, die telefonisch zu einem Gespräch zur Erörterung des Widerspruchs eingeladen wurden. Die BA Mitarbeiter machten in diesen Telefonaten darauf aufmerksam, dass die Zahlungen bis April oder Mai unterbrochen werden müssten, bis über den Widerspruch entschieden sei.
Dazu nur soviel: In den an vorderster Front tätigen Beratungsstellen landen bundeseinheitlich täglich Hunderte von falsch erstellten Bescheiden auf dem Tisch.
Ein fehlerfreier Bescheid hat in Beratungsstellen Seltenheitswert. Im Verein Tacheles beispielsweise stehen in der Bilanz 6 in rechnerischer Hinsicht richtige Bescheide ca. 300 falschen Bescheiden gegenüber.
Dieses katastrophale Ergebnis spiegelt den bundesweiten Trend. Den Betroffenen werden zwischen 10 € und in Einzelfällen sogar bis zu 500 € zu wenig Geld ausgezahlt.
Eine Hochrechnung verdeutlicht dieses Desaster: Es gibt voraussichtlich rund 3,5 Mill. ALG II – Bezieher. Ausgehend von einer Fehlerquote von 75 % bei einer durchschnittlichen zu niedrigen Zahlung von nur 15 €, kommen wir auf einen Betrag von 39,37 Mill. €, die den Betroffenen Monat für Monat zu wenig ausgezahlt werden. Auf ein Jahr gerechnet ergibt dies 472 Millionen €.
Tacheles möchte an dieser Stelle – vielleicht auch als Nachhilfe für Herrn Clement und Herrn Alt und Weise – anhand von 4 Beispielen typische Fehler in ALG II – Bescheiden dokumentieren und vorstellen.
Diese Bescheide machen die wirtschaftliche Katastrophe für die Betroffenen sehr deutlich.
Die Bundesagentur reagierte in gewohnt kaltschnäuziger Manier. Es seien nur 2,1 % Widersprüche eingelegt worden, dies beweise, dass die Bescheide größtenteils richtig seien.
Wir werfen der BA nun vor, dass sie mit falschen Zahlen und billigen Argumenten operiert. Tatsächlich ist es so, dass sich die Widerspruchsquote von 2,1% auf den Stichtag 31.12.2004 bezieht. Viel Interessanter wäre jedoch die Prozentquote des Widerspruchstages 31.1.2005.
Selbst eine korrekte Quote ist jedoch nur bedingt aussagekräftig. Für die Betroffenen sind die unübersichtlichen und häufig nicht gesetzeskonform gestalteten Bescheide kaum prüfbar. Werden Fehler erkannt, fehlt häufig der Mut initiativ zu werden und die erforderlichen Rechtsmittel einzulegen. Die Angst vor Benachteiligungen ist für viele Betroffene zu groß.
So gibt es bereits erste besorgniserregende Informationen von ALG II-Empfängern, die telefonisch zu einem Gespräch zur Erörterung des Widerspruchs eingeladen wurden. Die BA Mitarbeiter machten in diesen Telefonaten darauf aufmerksam, dass die Zahlungen bis April oder Mai unterbrochen werden müssten, bis über den Widerspruch entschieden sei.
Dazu nur soviel: In den an vorderster Front tätigen Beratungsstellen landen bundeseinheitlich täglich Hunderte von falsch erstellten Bescheiden auf dem Tisch.
Ein fehlerfreier Bescheid hat in Beratungsstellen Seltenheitswert. Im Verein Tacheles beispielsweise stehen in der Bilanz 6 in rechnerischer Hinsicht richtige Bescheide ca. 300 falschen Bescheiden gegenüber.
Dieses katastrophale Ergebnis spiegelt den bundesweiten Trend. Den Betroffenen werden zwischen 10 € und in Einzelfällen sogar bis zu 500 € zu wenig Geld ausgezahlt.
Eine Hochrechnung verdeutlicht dieses Desaster: Es gibt voraussichtlich rund 3,5 Mill. ALG II – Bezieher. Ausgehend von einer Fehlerquote von 75 % bei einer durchschnittlichen zu niedrigen Zahlung von nur 15 €, kommen wir auf einen Betrag von 39,37 Mill. €, die den Betroffenen Monat für Monat zu wenig ausgezahlt werden. Auf ein Jahr gerechnet ergibt dies 472 Millionen €.
Tacheles möchte an dieser Stelle – vielleicht auch als Nachhilfe für Herrn Clement und Herrn Alt und Weise – anhand von 4 Beispielen typische Fehler in ALG II – Bescheiden dokumentieren und vorstellen.
Diese Bescheide machen die wirtschaftliche Katastrophe für die Betroffenen sehr deutlich.
Tacheles-Online Redaktion
Harald Thomé