Aktuelles Archiv
Das liebe Jobcenter, seine Öffentlichkeitsarbeit und die Falschinformation der Öffentlichkeit
Das Jobcenter Wuppertal formuliert auf seiner Seite: „Durch Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsgrundlagen unseres Handelns schaffen wir Vertrauen bei Kunden*innen, Kooperationspartner*innen, Unternehmen sowie der Öffentlichkeit“ […] Gegenseitige Wertschätzung, Offenheit in Kommunikation und im Umgang miteinander sind die Basis für Zufriedenheit und Identifikation mit der Jobcenter Wuppertal AöR“ . .. https://t1p.de/g12k4
Diese Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsgrundlagen wird nicht in der Realität umgesetzt. Die der Öffentlichkeit vorgestellten Dienstanweisungen im Leistungsrecht enthalten alle die Rechtslage vom letzten Jahr oder älter, die Angemessenheitswerte für die Unterkunftskosten sind erst nach Intervention von Tacheles beim Landesarbeitsministerium offiziell beim Jobcenter und Sozialamt angepasst worden. Siehe: https://t1p.de/t24bf
Die Dienstanweisungen des Jobcenters enthalten trotz der ministeriellen Intervention nach wie vor die Werte für Unterkunftskosten aus dem Jahr 2021 (https://www1.jobcenter.wuppertal.de/SGB-II-22-Unterkunfts-und-Heizkosten.pdf, letzte Abfrage 8.5.2023).
Die Dienstanweisungen zum Vermögen wurden durch das Bürgergeld überholt, zB. https://www1.jobcenter.wuppertal.de/SGB-II-12-Beruecksichtigung-Wohneigentum-und-Grundstuecken-als-Vermoegen.pdf, genauso die Weisungen zur Pflicht vorzeitig Altersrente oder Wohngeld zu beantragen.
Wir stellen hier öffentlich die Frage, wenn denn Transparenz proklamiert wird, warum wird diese nicht umgesetzt? Sollen etwa Leistungsberechtigte nicht über ihre Rechte informiert werden?
Mit Datum vom 24. April 2023 hatte Tacheles das Jobcenter aufgefordert, hier tätig zu werden und mitgeteilt: „Die derzeitige Webseite entspricht auf jeden Fall nicht den Maßgaben des §§ 13, 14 SGB I und des § 12 IFG NRW.
Wir bitten um Mitteilung, ob und wann Sie Ihren dahingehenden Pflichten nachkommen werden“. Diese Anfrage ist unbeantwortet geblieben, eine Änderung der Verwaltungspraxis gibt es nicht.
Wir fordern das Jobcenter Wuppertal nunmehr öffentlich auf, seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen und die Leistungsberechtigten nicht wissentlich mit falschen Informationen zu versorgen.
Harald Thomé / Tacheles - Onlineredaktion