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Darlehensaufrechnung nur in Höhe von 10 % des Regelbedarfes

Nach Weisung der BA dürfen Darlehen kulminiert in Höhe von bis zu 30 % des Regelsatzes aufgerechnet werden. Diese Weisung ist rechtswidrig und eine Reihe von Gerichten haben dies exakt so entschieden.



Vom Tacheles aus haben wir zu dem Thema immer wieder Druck gemacht, das Thema medial, in unseren Fortbildungen, und auch in der Beratung thematisiert.



Aktuell haben wir dazu eine Anfrage an die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemacht, diese dokumentieren wir hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Aufrechung__Anschreiben_BA_28.12.15.pdf , dazu hat die BA t geantwortet, dass nunmehr die Darlehensaufrechnung auf 10 % begrenzt sei und das dahingehend alsbald die Weisungen geändert werden.  Die Antwort gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Aufrechnung__Antwort_BA_12.01.2015.pdf Mit der Antwort der BA hat Tacheles auch das Jobcenter Wuppertal konfrontiert und das Jobcenter Wuppertal hat nunmehr auch eine Weisung erlassen, nach der eine Darlehensaufrechnung oberhalb von 10 % der Regelbedarfe für unzulässig erklärt wird. Diese möchten wir bekannt machen und darauf hinweisen, dass nunmehr jedwede Darlehenstilgung oberhalb von 10 % des Regelbedarfes rechtswidrig ist.

Hier geht’s zur neuen Jobcenterweisung

Harald ThoméTacheles-Online-Redaktion 

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