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Bundesregierung beabsichtigt Regelungen zum Sozialschutzpaket bis Dez. 2022 zu verlängern
Die Bundesregierung beabsichtigt das Sozialschutzpaket zu verlängern. Nach § 67 Abs. 5 SGB II kann sie zur Verlängerung eine Rechtsverordnung erlassen. Diese Rechtsverordnung hat sie nun vorgelegt.
Entwurf Rechtsverordnung
Das BMAS hat die üblich Verdächtigen und diesmal auch das Tacheles im Vorfeld um Stellungnahme zur 2. Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung gebeten.
Stellungnahme des Tacheles des Tacheles zur Verlängerung
Harald Thomé
Tacheles Online Redaktion